Mittwoch, 5. Dezember 2012

Zivilprozesskosten IV

Zivilprozesskosten steuerlich absetzbar
Die Kosten für Zivilprozesse können Steuerzahler künftig doch von der Steuer absetzen.

Wer einen Zivilprozess (Verfahren die vor Amts-, Land-, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof verhandelt werden) verliert, ist meistens doppelt gestraft. Denn er muss nicht nur ein Urteil hinnehmen, dass ihm nicht gefällt, sondern als Verlierer in der Regel auch die Kosten des Verfahrens tragen - und zwar auch die des Gegners.

Wer sich in einem Zivilprozess vor Gericht streitet, kann die Kosten dafür als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung geändert.

Voraussetzung ist allerdings, dass die Klage vor einem Gericht mindestens Aussicht auf Erfolg hatte.
Mit dem BFH-Urteil wurde entschieden, dass sie unabhängig vom Grund dem Gegenstande des Prozesses abgesetzt werden.

Im Zweifelsfall muss der Steuerzahler dem Finanzamt nachweisen, dass seine Chancen, den Prozess zu gewinnen, genauso hoch standen, wie ihn zu verlieren.

Die Kosten mindern die Steuern zudem nur dann, wenn dadurch die Selbstbeteiligung für außergewöhnliche Belastungen überschritten wird.
Die Höhe dieser Selbstbeteiligung richtet sich also nach dem Jahreseinkommen.

Bundesfinanzhofs (12. Mai 2011, Az.: VI R 42/10)

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