Dienstag, 4. Dezember 2012

Elterngeld

Ab 2013 ist für das Elterngeld nicht mehr der durchschnittliche Nettoverdienst laut Lohnabrechnung der letzten zwölf Monate vor der Geburt ausschlaggebend.

Es wird vom Bruttoeinkommen ein fiktives Nettoeinkommen berechnet und ein Pauschalsatz für die Sozialversicherung abgezogen.

In der Regel wird sich das Elterngeld durch das neuberechnete Nettoeinkommen verringern.
Das liegt auch daran, dass künftig Freibeträge nicht mehr bei der Berechnung berücksichtigt werden.

Auch durch einen Wechsel der Lohnsteuerklasse kann das Elterngeld nicht mehr erhöht werden.
Künftig gilt das, was der betreffende Elternteil in den letzten zwölf Monaten am längsten in Anspruch genommen hatte.
Der Wechsel in eine günstige Lohnsteuerklasse muss mindestens sieben Monate vor Geburt des Kindes stattfinden.

nach b.b.h.

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