Dienstag, 30. April 2013

Weitere Steueränderungen 2013 f.


Steuerfreier Grundbetrag steigt geringfügig
Wie bereits bei der "kalten Progression" ausgeführt, heisst das nicht etwa auch zugleich, dass geringere Steuern anfallen.
Die Entlastung fällt zudem um einiges geringer aus, als ursprünglich geplant war.

Jetzt wird also nur noch der steuerliche Grundfreibetrag wird in 2013 von bisher 8.004 EUR auf 8.130 EUR und im nächsten Jahr auf 8.354 EUR angehoben.

Die vorgesehene Senkung des Eingangssteuersatzes von derzeit 14 % noch hatte leider bislang keine Mehrheit.

Reisekostenrecht wird einfacher
Ab 2014 können Reisekosten einfacher abgerechnet werden. 
Für Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Dienstreise oder Auswärtstätigkeit gibt es nur noch Pauschalen von 12 EUR und 24 EUR, die von der Abwesenheitsdauer abhängen.

Private Pflegevorsorge wird gefördert
Rückwirkend seit dem 1. Januar 2013 wird die zusätzliche private Pflegevorsorge gefördert. Wer eine Pflege-Zusatzversicherung abschließt, erhält eine staatliche Zulage von 5 EUR pro Monat, d. h. jährlich 60 EUR. 
Jeder Versicherte hat einen monatlichen Eigenanteil von mindestens 10 EUR zu leisten. 
Die Pflege-Zusatzversicherung muss Leistungen für alle Pflegestufen vorsehen, für die Pflegestufe III mindestens 600 EUR pro Monat.

Gesetz zum Abbau der kalten Progression


Abbau der kalten Progression und Neuberechnung der Lohnsteuer
Gesetz v. 20.2.2013 (BGBl. I S. 283) 

Die Einkommensteuer wird bekanntlich "progressiv" erhoben. 
Was sich hier so innovativ anhört, heisst nur, dass der Steuertarif mit NULL beginnt.: Vom Einkommen bleibt ein Grund(frei)betrag in Höhe des verfassungsrechtlich festgestellten Existenzminimums steuerfrei. 
Das Einkommen über diesem Grundfreibetrag unterliegt der stetigen Steigerung des Grenzsteuersatzes (derzeit von 14 und 42 Prozent in der Spitze bei 52.882 €).

Wenn das Einkommen nur gemäß dem allgemeinen Preisanstieg (Verbraucherpreisindex stieg 2012 gegenüber dem Vorjahr um 2,0 % an (Quelle: Statistisches Bundesamt) erhöht wird, steigt die prozentuale steuerliche Belastung des Steuerpflichtigen trotz seines eigentlich unveränderten Realeinkommens und seiner unveränderten wirtschaftlichen Situation an. 

Es handelt sich hierbei also um eine versteckte und auch ungewollte Steuererhöhung, die man als „kalte Progression“ bezeichnet.
Mit diesem neuen "Gesetz zum Abbau der kalten Progression" wird nunmehr der Grundfreibetrag zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums angehoben. 
Rückwirkend zum 1.1.2013 wird er um 126 € von bisher 8.004 € auf 8.130 € erhöht. 
2014 erfolgt dann eine weitere Erhöhung um 224 € auf 8.354 €. 

Da das Gesetz rückwirkend wirkt und um sicherzustellen, dass die Steuerentlastungen den Arbeitnehmern zeitnah zugute kommen, wird der Arbeitgeber ausdrücklich zur Änderung des Lohnsteuerabzugs verpflichtet.

Der bisher für das Jahr 2013 vorgenommene Lohnsteuerabzug im I. Quartal ist vom Arbeitgeber grundsätzlich zu korrigieren. 

Die Art und Weise der Neuberechnung wird durch die gesetzliche Verpflichtung zunächst nicht zwingend festgelegt. 
Sie kann
  • durch eine Neuberechnung zurückliegender Lohnabrechnungszeiträume oder
  • durch eine Differenzberechnung für diese Monate im nächsten (nächstmöglichen) Lohnzahlungszeitraum oder
  • im Rahmen der Berechnung der Lohnsteuer für einen demnächst fälligen sonstigen Bezug
erfolgen.


Krankenversicherungskosten

Beiträge für die Kranken -und Pflegeversicherungsbeiträge der eigenen Kinder,
können Eltern wie eigene Beiträge steuerlich geltend machen.

Dabei kommt es nicht darauf an, wer die Beiträge tatsächlich gezahlt hat. 

Es genügt,wenn die Eltern ihrer Unterhaltsverpflichtung nachgekommen sind.

(OFD Magdeburg, 3.11.2011, S 2221-118-St 224)

Samstag, 20. April 2013

Altersgerechter Wohnraum



So fördert die KfW den Umbau zum altersgerechten Wohnen

Unterstützt werden der Abbau von Barrieren, Erweiterungen der Wohnfläche und der Kauf von neu altersgerecht sanierten Wohnungen oder Häusern

Wer wird gefördert?
1. Mieter, Eigentümer, Käufer, Vermieter, Wohnungsunternehmen.

In Höhe von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 50 000 Euro je Wohneinheit.

2. Eigentümer oder Käufer von selbstgenutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern ­und Eigentumswohnungen, Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften.

In Höhe von 5 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 2 500 Euro je Wohneinheit. 
Hier müssen die Gesamtkosten mindestens 6 000 Euro betragen.

Mit welchen Konditionen wird gefördert?

zu 1. Mit einem Kredit, bei einem Effektivzins bei 10 Jahren Laufzeit 1,76 Prozent, bei 20 Jahren Laufzeit 2,17 Prozent, bei 30 Jahren Laufzeit 2,42 Prozent. 
Über die Hausbank.

zu 2. Über einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Bei der KfW.

Bedingungen:
a. Anträge sind vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen. 
b. Die Arbeiten muss eine Fachfirma durchführen.
c. Darlehen sind in vierteljährlichen Raten zurückzuzahlen. Das erste Jahr ist tilgungsfrei. Je nach Laufzeit kann die Tilgung für maximal zwei bis fünf Jahre ausgesetzt werden. Vorzeitige Rückzahlungen oder Sondertilgungen sind jederzeit ohne Kosten oder Aufschläge möglich.

Donnerstag, 18. April 2013

Pflege-Bahr


Die staatlich geförderte Pflegetagegeldversicherung, der so genannte „Pflege-Bahr“, ist in den meisten Fällen nicht ausreichend, um den Bedarf im Pflegefall zu decken – zu diesem Ergebnis ist nun die Stiftung Warentest gekommen.

Nur richtig gute Pfleg­etagegeld­versicherungen können die Finanzlücke im Pflegefall wirklich schließen.
Die staatlich geförderte private Vorsorge taugt dafür aber wenig.

Gesetzliche Pflege­versicherung bleibt ein Teilkasko-Schutz

Die gesetzliche Pflege­versicherung wird auch künftig nur einen Teil der Kosten im Pflegefall tragen. Deswegen sollen die Deutschen privat vorsorgen. Seit Januar 2013 zahlt der Staat 5 Euro Zulage im Monat, wenn jemand eine private Pfleg­etagegeld­versicherung abschließt, die den staatlichen Vorgaben genügt. Diese Policen reichen jedoch bei weitem nicht, um den Geldbedarf im Pflegefall zu decken. Außerdem sind ihre Vertrags­bedingungen oft schlechter als die von unge­förderten Tarifen.

So viel kostet gute Versorgung im Pflegefall

Damit eine Versicherung die Lücke zwischen den Kosten und den Leistungen der Pflegekasse schließt, muss sie viel leisten. Finanztest hat den Finanzbedarf für eine professionelle Pflege geschätzt und als Mess­latte für den Test angesetzt. Die Schät­zungen zeigen: Der Geldbedarf ist hoch, wenn jemand durch professionelle Pfle­gekräfte zuhause oder im Heim gut versorgt werden will. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Heim sind dabei nicht einmal einge­rechnet. So beträgt der monatliche Finanzbedarf im Pflegefall bei einer Häusliche Pflege in Pfle­gestufe I etwa 530 Euro. Bei Pfle­gestufe II sind es bereits 1 270 Euro und bei Pfle­gestufe III fallen Kosten in Höhe von 2 320 Euro an. Zum Vergleich die Kosten für stationäre Pflege: Hier sind in Pfle­gestufe I etwa 740 Euro fällig, in Pfle­gestufe II sind es 960 Euro und in Pfle­gestufe III fallen etwa 1 260 Euro Pflege­kosten ab.

Menschen mit Demenz brauchen aufwendige Betreuung
Die Experten von Finanztest gehen davon aus, dass die Versorgung bei Demenz, also in der sogenannten Pfle­gestufe 0, so viel kosten kann wie in Pfle­gestufe I. Denn Menschen mit Demenz können oft nicht alleine gelassen werden, auch wenn sie körperlich noch fit sind. Die besten privaten Angebote im Test schließen die berechnete Lücke in allen Pflege­stufen so gut wie möglich und bieten auch Leistungen für Demenz­kranke ohne körperliche Pflegebedürftig­keit – und das zu einem von Finanztest vorgegebenen Beitrag. Die Vorgaben: Die Modell­kunden sind beim Abschluss des Vertrags entweder 45 Jahre alt und bezahlen etwa 55 Euro Beitrag im Monat. Oder sie sind 55 Jahre alt und bezahlen rund 85 Euro im Monat.

Pfleg­etagegeld­versicherung nur für Wohl­habende geeignet
Billig ist eine Pfleg­etagegeld­versicherung schon heute nicht, wenn sie die ­berechnete Pflegelücke schließen soll. Das bedeutet: Eine solche Versicherung hat nur Sinn, wenn jemand so wohl­habend ist, dass er die Beiträge auf Dauer zahlen kann. Und: Die Versicherer dürfen die Beiträge weiter erhöhen, wenn sie in den nächsten Jahr­zehnten dauer­haft mehr für Pflegefälle ausgeben, als sie ursprüng­lich kalkuliert hatten.

Geförderte Tarife ­allein bringen nichts
Ein Vorteil der geförderten Tarife: Jeder Mensch ab 18 Jahren kann einen Vertrag erhalten, wenn er noch nicht pflegebedürftig ist. Die Versicherer dürfen niemanden wegen Krankheit ablehnen. Wenn jedoch viele Kranke diese Verträge abschließen, könnten die Beiträge in Zukunft stärker steigen als in unge­förderten Tarifen. Die Leistungen reichen außerdem bei weitem nicht, um die Versorgungs­lücke im Pflegefall zu schließen. Die Verträge lassen es in der Regel nicht zu, sich durch höhere Beiträge eine ausreichende Absicherung zu erkaufen. Insbesondere die Leistungen bei Demenz (Pfle­gestufe 0) sind bei vergleich­barem Beitrag oft deutlich nied­riger als in Tarifen ohne Zulage. Weiterer gravierender Nachteil: Kunden müssen auch im Pflegefall weiter Beitrag zahlen – bei älteren Versicherungs­nehmern frisst der Beitrag oft schon bei Vertrags­schluss die Leistung in Pfle­gestufe 0 fast auf.

Fünf Euro Zuschuss vom Staat seit Januar 2013Im Prinzip kann es jeden treffen, denn laut dem Chefredakteur der "Finanztest", Hermann-Josef Tenhagen, werden rund 50 Prozent aller Versicherten zum Lebensende hin pflegebedürftig. Und das kann sehr teuer werden – daher bezuschusst der Staat seit Januar 2013 Pflegetagegeldversicherungen mit fünf Euro monatlich, vorausgesetzt, der Versicherte leistet mindestens zehn Euro Monatsbeitrag selbst und die Versicherung genügt den staatlichen Vorgaben.

Subventionierte Tarife nicht ausreichend
Die Tester kamen dabei einem klaren Ergebnis: Die neuen subventionierten Tarife sind schlichtweg nicht ausreichend, „um die finanzielle Lücke im Pflegefall zu schließen. Die nicht geförderten Tarife dagegen lohnen mehr“, so die Pressemitteilung der Stiftung. Denn Pflege kann schnell sehr teuer werden: „Über 3.000 Euro im Monat kostet professionelle Pflege oft, wenn man sehr pflegebedürftig ist“, erklärt Chefredakteur Tenhagen.

Gesetzliche Versicherung übernimmt nur Hälfte der Pflege-Kosten

Etwa die Hälfte der Kosten einer intensiven Pflege im Heim oder zu Hause würde dabei die gesetzliche Versicherung übernehmen - was im Umkehrschluss bedeuten würde, dass die Versicherten circa 1500 bis 1800 Euro monatlich selbst aufbringen müssten, „insgesamt bis zum Lebensende oft einige zehntausend Euro“, so Tenhagen weiter. Doch hier würden dem Test nach auch die 17 Angebote neuer geförderter Tarife nur bedingt Abhilfe schaffen, denn diese „bieten in vielen Fällen eine maximale Leistung von oft 600 bis 700 Euro im Monat, und davon muss der Beitrag für die Pflegeversicherung selbst auch noch weiter beglichen werden“, erklärt der Experte.

Ungeförderte Versicherung bringen mehr Vorteile
In Hinblick auf die maximale Leistung von 600 bis 700 Euro im Monat sind die zu leistenden Aufbringungen nicht zu unterschätzen, wie die Stiftung weiter aufzeigt: Denn für 600 bis 700€ müsse ein 45-jährige Kunde monatlich zwischen 10 und 16 Euro einzahlen, bei einem 10 Jahre älteren Versicherten würden sogar 14 Euro und 26 Euro fällig. Dementsprechend lohne sich der Pflege-Bahr aus Sicht der Stiftung Warentest nur in wenigen Fällen, beispielsweise „wenn jemand wegen seines hohen Alters oder einer Erkrankung keine ungeförderte Versicherung mehr bekommt oder wenn jemand jung ist und ein erhöhtes Krankheitsrisiko hat“, so die Pressemitteilung der Stiftung - hier könne das geförderte Produkt eine sinnvolle Alternative sein, da Versicherer bei Pflege-Bahr-Tarifen im Vergleich zu ungeförderten Verträgen keine Kunden ablehnen dürften.

Große Qualitätsunterschiede bei ungeförderten Verträgen
Generell geht daher die Empfehlung der Stiftung Warentest in Richtung ungeförderter Verträge: „Wer es sich leisten kann, für den Pflegefall vorzusorgen, sollte deshalb eine Pflegetagegeldversicherung ohne staatliche Zulage abschließen“, so der Expertenrat. Allerdings sollte genau geschaut werden, denn schon bei den getesteten Angeboten hätten sich große Unterschiede gezeigt, die Bewertungen reichen von „Sehr gut“ bis „Ausreichend“. Für die „sehr guten“ und „guten“ Tarife müssten dabei Kosten von rund 55 Euro im Monat für 45-jährige Neukunden und 85 Euro für 55-jährige einkalkuliert werden, die dann jedoch das finanzielle Pflegerisiko in allen Pflegestufen absichern würden, so die Stiftung weiter.

„Pflege-Bahr“ kann Absicherungsproblem der meisten Verbraucher nicht lösen Zusammenfassend hätte die Untersuchung nach Hermann-Josef Tenhagen also gezeigt, dass der „Pflege-Bahr“ das Absicherungsproblem der meisten Verbraucher nicht lösen könne. Daher empfiehlt Tenhagen Personen, die noch gesund sind und über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, „einen „guten“ oder „sehr guten“ Pflegetagegeldtarif ohne Förderung“ abzuschließen oder alternativ im Alter das eigene Vermögen teilweise bzw. ganz für die Bezahlung der Pflegekosten einzusetzen. Wer nicht über die entsprechenden finanziellen Mittel verfügt, so erklärt Tenhagen weiter, „für den wird weiterhin das Sozialamt zahlen müssen – und anschließend, sofern es welche gibt, die eigenen Kinder mit ordentlichem Einkommen heranziehen.“

Natürlich wird der PflegeBahr nicht alles absichern. 
Aber eben doch mehr als die gesetzliche Pflegeversicherung.
Dafür kostet der PflegeBahr monatlich für einen 45-jährigen auch nur ca 20,- minus 5,- staatl. Zuschuss = 15,- gegenüber 55,- für eine nichtbezuschusste Versicherung.
Für einen 55-jährigen sind das ca 30,- minus 5,- = 25,- gegenüber 85,-.
Also etwa ein Drittel!

Dennoch: 
Den "PflegeBahr" kann - und sollte man sich leisten, denn eine Verbesserung der Pflegeleistungen ist immer noch besser, als gar nichts zu tun.
Auch wenn ein zusätzliches finanzielles Polster wohl unbedingt angeraten ist.


Bedarf
Wenn Sie es sich leisten können, für den Pflegefall vorzusorgen, ist eine Pfleg­etagegeld­versicherung ohne staatliche Zulage eine gute Möglich­keit. Achten Sie darauf, in allen Pfle­gestufen ausreichend hohe Leistungen zu erhalten – auch für die häusliche Pflege. Geförderte Tarife bieten bei Demenz oft zu wenig.

Kosten.
Schließen Sie einen Vertrag nur dann ab, wenn Sie sicher sind, dass Sie die Beiträge über Jahr­zehnte aufbringen können. Falls Sie kündigen müssen, verlieren Sie den Schutz und das gezahlte Geld. Um die von Finanztest geschätzten Pflege­kosten gut abzu­sichern, müssen 55-jährige Neukunden heute rund 85 Euro im Monat aufbringen. Der Beitrag kann in Zukunft noch weiter steigen.

Zulagen­tarife.
Die staatlich geförderte private Pflege­vorsorge lohnt sich selten. Sie bietet keine ausreichende Absicherung und ihre Vertrags­bedingungen sind in der Regel schlechter. Allenfalls wenn Sie wegen Ihres Alters oder ­einer Erkrankung keine unge­förderte Versicherung bekommen, kommt ein solcher Vertrag infrage.

Kombipro­dukte.
Auch die Kombination einer unge­förderten Pfleg­etagegeld­police mit einem geförderten ­Angebot ist oft nicht zu empfehlen. Wenn Sie sich dennoch dafür interes­sieren, wählen Sie einen sehr guten oder guten unge­förderten Tarif und lassen Sie sich vom Versicherer ausrechnen, ob die Kombination für Sie Vorteile bringt oder ob Sie nicht besser den gesamten Beitrag in die unge­förderte Versicherung stecken.


Stiftung Warentest untersuchte in der aktuellen Mai-Ausgabe ihres Verbrauchermagazins „Finanztest“ 17 geförderte Tarife und 23 Tarife ohne Förderung.

"Hartz-IV Aufstocker"


Fast jeder dritte Hartz-IV-Empfänger ein sogenannter Aufstocker, dessen Arbeitseinkommen nicht für den Lebensunterhalt reicht. 

Rund 1,33 Millionen dieser Niedrigstverdiener habe es im Jahr 2012 gegeben, berichtete das Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen
Ihr Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsempfängern habe damit 30,4 Prozent ausgemacht.
Von den Aufstockern seien 44 Prozent sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen, mehr als jeder Zweite von ihnen sogar mit einer Vollzeitstelle.


Pressemeldung

Doppelte Haushaltsführung


Bestandteil der doppelten Haushaltsführung: sind (auch) Aufwendungen für separat angemieteten PKW-Stellplätze.

Neben den sowieso im Rahmen der doppelten Haushaltsführung abzugsfähigen Kosten (Miete und Ausstattung) sind auch Aufwendungen für einen separaten PKW-Stellplatz oder eine Garage als Werbungskosten (so genannte "notwendige Mehraufwendungen") abzugsfähig, wenn die Anmietung zum Beispiel zum Schutz des Fahrzeugs oder aufgrund der schwierigen Parkplatzsituation notwendig ist.

Diese Aufwendungen gelten nicht etwa mit der Entfernungspauschale als bereits abgegolten!

Bundesfinanzhof, Urteil v. 13.11.2012, Az. VI R 50/11

Fahrtenbuch


Fahrtenbuch nur in geschlossener Form

Der Bundesfinanzhof hat jüngst seine Rechtsprechung wider bestätigt, nach der ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch in gebundener oder jedenfalls in einer in sich geschlossenen Form geführt werden muss.

Eine „Lose-Blatt-Sammlung“ ist nicht ordnungsgemäß, weil das Fahrtenbuch nachträglich verändert werden kann.
So können beispielsweise einzelne Blätter neu geschrieben und ausgetauscht werden.

BFH-Info