Dienstag, 14. Juli 2009

Neue Kfz-Steuer - Finanzämter suchen für Bürger günstigste Lösung

Deshalb ist es die betreffenden Halter angebracht, dass jene selber überprüfen, wie hoch die etwaige Steuerlast betragen darf....

Hintergrund ist die seit dem 1. Juli 2009 in Kraft getretene neue Kfz-Steuer, die eine Übergangsregelung für diese Fahrzeuge vorsieht.

Für alle Fahrzeuge die zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 erstmalig zugelassen wurden und mindestens der EURO-4-Norm entsprechen, suchen die Finanzämter nach der für den Halter günstigsten Besteuerung.

Aufgrund ihres geringen Schadstoffausstoßes sind diese Fahrzeuge zwar für ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit.
17.000 Halter haben aber bereits einen Steuerbescheid nach alter Rechtslage (Hubraumbesteuerung) erhalten.
Die Finanzämter prüfen nun von Amts wegen, ob es für diese Fahrzeuge nicht doch günstiger ist, nach der alten Hubraumbesteuerung oder nach der neuen CO2-Steuer (Schadstoffausstoß) zu verfahren.
Ist die CO2-Steuer die günstigere Variante, werden geänderte Steuerbescheide erstellt, die für die Zahlung nach der einjährigen Steuerbefreiung gelten.

Die Halter der betroffenen Fahrzeuge sollen die neuen Steuerbescheide automatisch ohne eigenes Zutunerhalten.

Halter, deren Fahrzeuge sogar der Euro-5-Norm entsprechen und deren Erstzulassung ebenfalls im Zeitraum vom 5. November 2008 bis zum 30. Juni 2009 lag, werden sogar für zwei Jahre von der Steuer befreit.

unter Verwendung: OFD Koblenz v. 10.07.2009

Donnerstag, 9. Juli 2009

ENTLASTUNGSBETRAG

Amtlich: Nur "echt" Alleinerziehende bekommen den Entlastungsbetrag1

Das BVerfG hat nun bestätigt: Mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann der Gesetzgeber ausschließlich "echt" Alleinerziehenden unter die Arme greifen.

Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gewährt der Gesetzgeber nur, wenn
a.in Ihrem Haushalt ein Kind lebt, für das Sie Anspruch auf Kindergeld haben,
b.der Steuerbürger nach dem Grundtarif veranlagt werden
c. "echt" alleinerziehend sind.

Deshalb bekommen verheiratete Eltern keinen Entlastungsbetrag.

Außerdem gibt es diese Förderung grundsätzlich auch dann nicht, wenn im gemeinsamen Haushalt von Elternteil und Kind eine weitere volljährige Person lebt.


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Im Rahmen des § 4 Nr. 11 StBerG beantworten wir gerne ihre Fragen!

Rentenbesteuerung

Es wird wohl doch keine Bagatellgrenzen bei der Besteuerung von Renten geben!
Durch die Einführung der nachgelagerten Besteuerung 2005 und der dadurch resultierenden deutlich höheren Rentenbesteuerung sind rund 120 Millionen Rentenbezugsmitteilungen zu prüfen.

Damit aber nicht in jedem Einzelfall alle Steuerunterlagen durchgegangen werden müssten, wird ein automatisiertes Verfahren zur Anwendung kommen, welches eine Wahrscheinlichkeitsbewertung durchführt.
Eine Vorhersehbarkeit, ob man nachträglich zur Kasse gebeten gebeten wird, soll damit ausgeschlossen werden.....


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Dienstag, 7. Juli 2009

Was ist das? Bürgerentlastungsgesetz

Ab 2010 müssen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge wieder für jedermann voll von der Steuer abziehbar sein, wenn sie der gesetzlichen Versicherung entsprechen.
Das bedeutet auch, dass die privat Krankenversicherten die entsprechenden Beiträge für Ihre mitversicherten Kinder steuerlich vollständig absetzen können.

In diesem Zusammenhang ist z.B. zu überlegen, ob der Eigenanteil bei der Privatversicherung zu Gunsten höherer Krankenversicherungsbeiträge gekürzt wird, da die Versicherungsbeiträge abzugsfähig sind.
Der selbst finanzierte Eigenanteil ist wohingegen höchstens als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

Der Höchstbetrag für sonstige Aufwendungen und Versicherungen wird auf 1.900 € angehoben.


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Donnerstag, 2. Juli 2009

Pflicht zur Berichtigung . sonst Steuerhinterziehung durch Unterlassen

War einem Steuerpflichtigen die Unrichtigkeit von Angaben in seiner Steuererklärung nicht bekannt, so bleibt dies insoweit straflos [Tatbestandsirrtum].

Erlangt der Steuerpflichtige jedoch nachträglich Kenntnis von der Unrichtigkeit der Angabe, besteht eine zwingende Anzeige- und Berichtigungspflicht.

Kommt er dieser Pflicht nicht nach, macht er sich strafbar [Steuerhinterziehung durch Unterlassen](BGH, Beschluss vom 17.03.2009 - 1 StR 479/08).



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