Mittwoch, 25. April 2012

Drei-Klassen-Gesellschaft

@SPIEGEL:

SPD-Vize Manuela Schwesig: "Merkel führt Drei-Klassen-Familie ein"
Hartz-IV-Empfänger sollen kein Betreuungsgeld erhalten... 

http://bit.ly/IkCpPm

Zum Leben zuwenig, ...

Umstrittener Regelsatz: Berliner Gericht hält Hartz IV für zu niedrig...
http://spon.de/adD1h

Nach ELENA ist vor ELENA

Auf zu neuen Widrigkeiten
@DATEV: Nach der ELENA ist vor der ELENA -
Kaum wurde ELENA vom Datenschutzbeauftragten Peter Schaar beerdigt, arbeiten Experten schon an "ELENA 2"

http://bit.ly/Ibo4dR

Subventionen für Rentner

EU will Senioren Geld für den Urlaub schenken 
aus: Focus online v. 24.4.12 + dpa

Rentner sollen nach dem Willen der EU-Kommission bei Urlauben in der Nebensaison subventioniert werden


Nach Vorbild eines spanischen Programms will die EU-Kommission Urlaube für Rentner in der Nebensaison subventionieren. Das Modell verspricht nicht nur eine bessere Auslastung der Hotels – sondern auch mehr Steuereinnahmen.
 
Damit sollen die Tourismusangebote in Europa besser ausgelastet werden. Wie der auch für Tourismus zuständige Industrie-Kommissar Antonio Tajani der „Financial Times Deutschland“ vom Mittwoch sagte, werde er in den kommenden Wochen einen Brief an die Regierungen der 27 EU-Länder schicken, um für solche finanziellen Anreize zu werben.

Der Italiener verspricht sich von solchen Zuschüssen vor allem eine höhere, gleichmäßige Auslastung etwa von Ferienanlagen. „Es geht um eine Art Erasmus für Senioren“, sagte Tajani. Erasmus ist ein staatlich gefördertes Austauschprogramm für Studenten.

Die Idee sei, dass etwa Senioren aus Nordeuropa verstärkt im Winter den Süden aufsuchen oder solche aus dem Mittelmeerraum während der heißesten Monate nach Nordeuropa reisen. Vorbild sei ein ähnliches Programm in Spanien.

Dem Bericht zufolge subventioniert Spanien Urlaube von Einwohnern aus rund 20 EU-Staaten, wenn diese in der Nebensaison kommen. Laut Tajani ein lohnendes Geschäft: „2009/2010 flossen für jeden Euro Subvention 1,32 Euro als Steuereinnahmen zurück.“
Laut Tajani würden nicht nur die Länder im Süden profitieren. „Gerade Deutschland mit seiner zentralen Lage, dem gemäßigten Klima und reichhaltigen Kulturangebot ist ein beliebtes Urlaubsziel“, so der EU-Kommissar. So würden etwa Hotels und Restaurants, Museen und Opernhäuser profitieren, wenn ausländische Touristen in der Nebensaison nach Deutschland reisen.
 
aus:  Focus online 24.4.12

Donnerstag, 19. April 2012

Kfz-Kennzeichen ohne Regionalbezug

Beim künftigen Nummernschild für immer, wird es nicht mehr möglich sein, zu erkennen, woher der Fahrzeughalter kommt.

sueddeutsche.de http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1303597

Mittwoch, 18. April 2012

Zahn-Zusatzversicherungen

Seit Januar ist Zahnersatz bis zu 20 Prozent teurer.
Grund ist die neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Sie kassieren rund 345 Millionen Euro mehr Honorar, schätzt die Bundesregierung. Einen großen Teil davon zahlen die Patienten.
Dadurch werden Zahnzusatzversicherungen immer wichtiger. Bundesweit gibt es knapp 13 Millionen abgeschlossene Verträge, Tendenz steigend.
Die Versicherungen übernehmen anteilig die Kosten für z. B. Kronen, Brücken oder Implantate. Unterschiede gibt es bei Extraleistungen (z. B. Zahnreinigung, Wurzelbehandlungen).

aus "bild.de" und "Stiftung Warentest"

Sonntag, 15. April 2012

Wohl, weil in der Agentur Fachleute sind...?

@MuellerStB: Gründungszuschuss verschlechtert: erst Rechtsanspruch jetzt Ermessensleistung » cpm – Steuerberater Claas-Peter Müller
http://cpm-steuerberater.de/2012/04/13/grundungszuschuss-verschlechtert-erst-rechtsanspruch-jetzt-ermessensleistung/
Via TweetCaster geteilt

Zur kalten Progression

@focusonline: Experte rechnet vor - Heimliche Steuererhöhungen kosten 13 Millarden Euro: Ein Steuerexperte hat errechnet, dass... http://bit.ly/JhBT4a Via TweetCaster geteilt

Montag, 9. April 2012

Spritkosten: Sprit sparen ist eine Chance

Und keine Zumutung!


aus der Schwäbischen Zeitung v. 4.4.12:

Soll der Staat im Sinne künftiger Generationen endlich seine Finanzen in Ordnung bringen?
Eine einfache Frage - und eine überwältigende Mehrheit der Deutschen würde sie wohl mit einem ebenso schlichten "Ja" beantworten.
Soll der Staat den Autofahrern angesichts unappetitlicher Spritpreise unter die Arme greifen, indem er die Pendlerpauschale erhöht oder die Mineralölsteuer senkt?
"Höchste Zeit" - würde wohl die reflexartige Antwort einer ebenfalls starken Bürgermehrheit lauten.

Leider passt beides nicht zusammen.
Es beleuchtet aber sehr schön das Dilemma einer aufgeregten Diskussion, die - man muss es so hart formulieren - unehrlich geführt wird.
Denn an allererster Stelle ist nicht der Staat in der Pflicht, sondern jeder einzelne Otto-Normalautofahrer.

Während viele Hausbesitzer in den letzten Jahren Geld investiert haben, um entweder selbst Heizkosten zu sparen oder eine Mietwohnung attraktiver zu machen, scheint das Sparen im Umgang mit dem Auto eher als Zumutung denn als Chance empfunden zu werden.

Auf den Autobahnen regiert nach wie vor König Bleifuß - ein generelles Tempolimit ist mit der Menschenwürde des deutschen Autofahrers sowieso nicht vereinbar.
In den Städten regiert der Stau, weil der immer noch bequemer ist als Bus, Fahrrad oder Schusters Rappen. Fahrgemeinschaften gelten als lästig, weil sie abhängig machen von anderen.
Die Idee, das Geld für gestiegene Spritkosten an anderer Stelle einzusparen, hat fast schon etwas obszön Abwegiges.

Zu unrecht.
Denn was den Pendler im ländlichen Raum in Form hoher Spritpreise hart trifft, das trifft beispielsweise den Arbeitnehmer in München ebenso hart in Form extrem hoher Mietkosten. Da ruft niemand nach dem Staat.

Zumutung Steuererklärung

Rheinische Post von Eva Quadbeck


Die Rentner mögen es als Belästigung empfinden, dass sie eine Steuererklärung abgeben müssen, selbst wenn sie am Ende nichts an den Fiskus zahlen.
Grundsätzlich war die Entscheidung aber richtig, die Besteuerung von Beiträgen zur Rentenversicherung und Rentenzahlungen so umzustellen, dass tatsächlich jeder nach seiner Leistungsfähigkeit an den Fiskus zahlen muss.
Das Konzept ist ordnungspolitisch sauber und sozial vertretbar. Zudem sorgt es dafür, dass auch in einer alternden Gesellschaft langfristig die Steuereinnahmen stabil bleiben.
Das Ausfüllen einer Steuererklärung bleibt für viele Menschen eine große Herausforderung - nicht nur für Ältere.
Für die rund 20 Millionen Rentner müsste es mehr Beratungsangebote zum Thema Steuern geben.
Hilfe können sie sich bislang von Steuerberatern, Lohnsteuerhilfevereinen oder eigenen Kindern holen. Während sich in Bund und Ländern die Verbraucherschutzminister darum kümmern, dass Verträge, Anforderungen und Verpflichtungen privater Firmen die Bürger nicht überfordern, bleibt die vom Staat eingeforderte Steuererklärung eine Zumutung. Die Chance, mit Einführung der Steuerpflicht für Rentner auch das Steuersystem zu vereinfachen, wurde leider versäumt. Bislang hat keine Regierung das Problem an der Wurzel gepackt.


i.d Rheinische Post von Eva Quadbeck


FRAGEN SIE UNS - WIR WISSEN WIE ES GEMACHT WIRD - WIR BERATEN SIE GERN !
Wir beraten Sie als Mitglieder bei der Ein-kommensteuererklärung, auch wenn Sie neben Gehalt/Rente/Pension Miet-oder Zinseinnahmen von insgesamt nicht mehr als 13.000 € / 26.000 € (ledig/verheiratet) haben, übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt und bieten Ihnen individuelle Beratung bei der Gestaltung all Ihrer Lohnsteuerfragen.

Fünf Millionen Rentner müssen Steuern zahlen

Einnahmen mehr als 20 Milliarden Euro
In Deutschland müssen nach Schätzungen des Finanzministeriums mittlerweile fünf Millionen Rentner Steuern zahlen.
Laut einer Aufstellung des Bundesfinanzministeriums, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagausgabe) vorliegt, ist die Zahl der steuerpflichtigen Rentner seit der Umstellung der Altersbesteuerung von 2004 bis 2007 um 800 000 auf 4,5 Millionen gestiegen.
Jüngere Daten der Einkommensteuerstatistik liegen bislang nicht vor. Inzwischen sei die Zahl der Betroffenen aber deutlich über fünf Millionen gestiegen, hieß es aus dem Finanzministerium.
Die Einnahmen des Fiskus sind in den vier untersuchten Jahren um 6,5 Milliarden Euro auf 20 Milliarden Euro pro Jahr gestiegen.

c/o Rheinische Post

FRAGEN SIE UNS - WIR WISSEN WIE MAN ES MACHT !

Sonntag, 8. April 2012

Kommentar zu den Benzinpreisen

Doppelt ärgerlich

Ein Kommentar von Peter Schwerdtmann
ampnet – 30. März 2012.

Jetzt beteiligen sich wieder alle an der Hatz und vergessen jeden marktwirtschaftlichen Grundsatz. Schließlich sind Ferien. Da gehört es zum guten Ton, sich über Benzinpreise zu ereifern. Selbst gestandene Wirtschaftsliberale sehen auf einmal den Staat in der Pflicht, um der Mineralölindustrie auf die Finger zu schauen und zu schlagen. Was kümmern uns die guten Vorsätze von gestern, wenn die Preise mal wieder steigen, weil die Nachfrage steigt?
Das ist doppelt ärgerlich. Niemand zahlt gern höhere Preise. Aber noch ärgerlicher ist es, wenn auf einmal genau die scheinheilig mit dem dicken Knüppel drohen, deren Aufgabe es ist, die Marktwirtschaft zu schützen. Allein von den Finanzpolitikern hört man dazu wenig. Schließlich landet fast ein Euro vom Preis für einen Liter Kraftstoff beim Finanzminister. Als sich unsere Gesellschaft zur sozialen Marktwirtschaft bekannte, war damit sicher nicht gemeint, den Sprit für den Osterurlaub aus den Regeln von Angebot und Nachfrage auszunehmen, etwa weil Benzin inzwischen zu den sozialen Leistungen zählt.

Auch Appelle und Gesetze werden nichts daran ändern, dass der Ölpreis sich nach oben entwickelt. Doch der Ölpreis hat nur sehr wenig mit dem Benzin- oder Dieselpreis an der Zapfsäule zu tun. Erst kürzlich hat sich wieder ein Institut blamiert, weil es den Preis für ein Fass Rohöl in Beziehung zum Verbraucherpreis setzte. Doch zwischen dem Rohöl und dem Benzin oder Diesel liegen nicht nur Transport und Verarbeitung. Der Preis entsteht in Rotterdam. Dort am Spotmarkt entscheidet sich stündlich neu, was Benzin, Diesel und Heizöl kosten.

Da Marktwirtschaft so funktioniert und wir für Kraftstoffe sicher keine Planwirtschaft einführen wollen, kann ein österreichisches oder australisches Modell, bei dem die Preise vorher angekündigt werden, nur dazu führen, dass die Benzinhändler eher zu hoch als zu niedrig kalkulieren. Den Wettbewerb stärken könnte allerdings eine Datenbank, mit deren Hilfe Smartphone-Besitzer sofort erkennen können, wo die Preise in ihrer Umgebung liegen. (ampnet/Sm)

Auto-Medien-Portal

Samstag, 7. April 2012

Wenn die Krankenkassen Überschüsse schreiben

... sollen Mediziner künftig extra abkassieren - FDP bastelt an Zusatz-Honoraren für Ärzte.
by Focus
http://bit.ly/I9gTjj

Donnerstag, 5. April 2012

Das unsägliche Märchen vom Tankstellenwucher

zukunftmobil:
Kraftstoffmarkt: Die Mär von der Preistreiberei
- DIE ZEIT -
http://j.mp/HWlO4Q

update:
Man sollte sein Unbehagen schon richtig adressieren!
Warum wohl, werden Diesel auf Kosten der Benziner subventioniert...?
Oder, wer partizipiert davon?
Wer ist der Nutznießer?

Mittwoch, 4. April 2012

Studenten können Fahrtkosten voll absetzen

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil entschieden, dass Fahrten zwischen der Wohnung und einer vollzeitig besuchten Bildungseinrichtung in voller Höhe und nicht nur beschränkt in Höhe der Entfernungspauschale als (auch vorweggenommene) Werbungkosten abgezogen werden können.

Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte sind nur beschränkt, nämlich in Höhe der Entfernungspauschale von derzeit 0,30 € je Entfernungskilometer als Werbungskosten abziehbar.
Als regelmäßige Arbeitsstätte wurden bisher auch Bildungseinrichtungen angesehen, wenn diese über einen längeren Zeitraum zum Zwecke eines Vollzeitunterrichts aufgesucht werden.
Fahrtkosten im Rahmen einer Ausbildung waren deshalb nicht in tatsächlicher Höhe, sondern der Höhe nach nur beschränkt abzugsfähig.

Nun: Auch wenn die berufliche Aus- oder Fortbildung die volle Arbeitszeit des Steuerpflichtigen in Anspruch nimmt und sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, ist eine Bildungsmaßnahme regelmäßig vorübergehend und nicht auf Dauer angelegt.

Aufwendungen für Dienstreisen können allerdings (auch bei Inanspruchnahme der Kilometerpauschale) steuerlich nur berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige Fahrtaufwand tatsächlich getragen hat.
Bei der Entfernungspauschale kommt es darauf nicht an.

 BFH v. 9.2.12 VI R 42/11 + 44/11

Entlastung für Arbeitnehmer mit Tücken

Arbeitnehmer könnten nach den Plänen im Jahressteuergesetz 2013 von Bürokratie entlastet werden. Danach sollen Freibeträge auf der „Lohnsteuerkarte“ ab 2014 zwei Jahre lang gelten. Bislang müssen sie jährlich individuell neu beantragt werden. Fallen die Voraussetzungen nachträglich weg, soll nach dem Gesetzesentwurf die Pflicht bestehen, dies umgehend beim Finanzamt anzuzeigen. Änderungen zu Gunsten der Arbeitnehmer können auch innerhalb des Zwei-Jahres-Zeitraums angezeigt werden.

Zwar sind Bestrebungen nach Bürokratieabbau stets und so auch die geplante Neuerung zu begrüßen. Ob dies allerdings tatsächlich für alle Arbeitnehmer eine Erleichterung bedeutet, bleibt abzuwarten: Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) warnt davor, dass die Anzeige einer Änderung allzu leicht in Vergessenheit geraten und im Einzelfall zu einer erheblichen Steuernachzahlung nach dem zweiten Jahr führen kann.

Daneben berücksichtigt der Gesetzesentwurf bisher noch nicht die Fälle, bei denen schon vorab absehbar ist, dass der Freibetrag länger oder aber kürzer als zwei Jahre geltend gemacht werden kann.

DStV Berlin, 3. April 2012

Reform der Einklommenssteuer

Einfach mal nichts tun!
Ein Beitrag aus dem Handelsblatt v. 2.4.12

Die Einkommenssteuer sollte auf dem Niveau bleiben, auf dem sie sich gerade befindet.
Wird sie erhöht, schadet das dem Mittelstand.
Aber auch eine Senkung ist aufgrund der Schuldensituation nicht verantwortbar.

Dies ist ein Plädoyer fürs Nichtstun. Wer auch immer die nächste Bundestagswahl gewinnt, sollte die Einkommensteuer eine Legislaturperiode lang einfach so lassen, wie sie ist und den Gestaltungswillen auf die Baustellen der Mehrwertsteuer, Unternehmensteuer und Erbschaftsteuer konzentrieren.

Die wichtigsten Kriterien, an denen sich die Höhe der Steuern orientieren sollte, sind die Finanzierung der Staatsaufgaben und die internationale Wettbewerbsfähigkeit.
Auch wenn jeder gerne weniger Steuern zahlen würde: Die Lage der öffentlichen Finanzen gibt in Folge der Finanz- und Staatsschuldenkrise spürbare Steuersenkungen nicht her.

Der Bund plant in diesem Jahr fast 35 Milliarden Euro neue Schulden.
Und die meisten Länderfinanzminister wissen noch nicht, wie sie ab 2020 schuldenfreie Etats garantieren sollen, so wie sie die Schuldenbremse vorschreibt.
Schon eine leichte Abkühlung der Konjunktur würde auch den Bund schnell von seinem Schuldenabbaupfad abbringen.

Die Steuerlast in Deutschland ist zudem im internationalen Vergleich nicht mehr übermäßig hoch.
Von 1999 bis 2010 wurde die Einkommensteuerlast deutlich gesenkt und die Bürger entlastet: Die rot-grüne Regierung Schröder senkte die Steuersätze. Danach passierte quasi nichts.
Bei den niedrigen und mittleren Einkommen drücken die Sozialabgaben stärker als die Steuern.

Ein höherer Spitzensteuersatz wirkt wie Sand im Getriebe des Wirtschaftsmotors, weil insbesondere Personengesellschaften bluten müssten.
Ein schwächeres Wirtschaftswachstum würde trotz höherer Steuersätze die Staatseinnahmen stagnieren lassen, gewonnen wäre nichts.

Verständlich ist, dass es um Verteilungsgerechtigkeit geht: Seit zehn Jahren sind die Reichen reicher geworden, während die Arbeitnehmereinkommen stagnierten.
Dies ist die Kehrseite der aus volkswirtschaftlicher Sicht gerühmten Lohnzurückhaltung. Sie sollte in den vom Aufschwung begünstigten Branchen Thema der Tarifpartner sein. Wenn die Regierung mit Steuern gegensteuern wollte, hätte dies Nebenwirkungen.
Kapital etwa kann sich der Besteuerung leicht entziehen.
Eine Erhöhung der Abgeltungsteuer etwa könnte eine neue Steuerflucht auslösen.

c/o Handelsblatt

Arbeitslosenversicherung

Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung können nicht in voller Höhe und auch nicht im Wege eines negativen Progressionsvorbehalts steuerlich berücksichtigt werden.

BFH vom 16.11.2011

Zumutbare Belastung bei Krankheitskosten

Nun wird ein Vermerk in den Steuerbescheiden aufgenommen, welcher hinsichtlich der anhängigen Frage, ob der Abzug der zumutbaren Belastung bei der Berücksichtigung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen verfassungsgemäß ist, die Vorläufigkeit feststellt.

Steuerbescheide sind deshalb dahingehend genau zu überprüfen.

In allen Fällen, in denen das Finanzamt bereits eine Einspruchsentscheidung erlassen hat oder erlassen wird, welche den Abzug der zumutbaren Belastung bestätigt, solle noch vor Ablauf der Klagefrist die isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung im Rahmen einer schlichten Änderung beantragt werden.

Bei den laufenden Steuerbescheiden muss Einspruch eingelegt werden, sofern der Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich des Abzugs der zumutbaren Belastung bei Krankheitskosten fehlt.

Derzeit wird je nach Höhe des Einkommens und der Anzahl vorhandener Kinder im Steuerbescheid berechnet, in welcher Höhe Krankheitskosten zumutbar sind.

Aktuell: Rentenreform

Kern dieser Rentenreform ist die Zuschussrente, die Lebensleistung in der Rente gerecht belohnen soll.

Im weiteren sind Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und die Kombirente vorgesehen.

Ausserdem sind Anpassungen beim Reha-Budget und bei der freiwilligen Beitragsleistung geplant.

Die Riesterrente soll deutlich verbraucherfreundlicher werden.

Geplant ist auch für eine obligatorische Altersvorsorge Selbständiger zu sorgen.

All das soll 2013 in Kraft treten.

Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf

Die Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf verstösst nicht gegen das Grundgesetz.

Die Übertragung ist auf Antrag des Elternteils möglich, bei dem das Kind gemeldet ist.
Das Kind ist im Haushalt des Elternteils, bei dem es gemeldet ist, aufgenommen und von diesem Elternteil umfassend betreut.
 BFH vom 27.10.2011

Vermietung und Verpachtung

Wenn die Absicht auf Vermietung auf Dauer angelegt ist, kann dies wohl zur Bestätigung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung regelmäßig beitragen.

Ein gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechendes Indiz liegt aber dann vor, wenn der Steuerpflichtige das Vermietungsobjekt innerhalb von in der Regel fünf Jahren seit der Anschaffung wieder veräußert oder selbst nutzt.

FG Köln

Zivilprozesskosten III

Die Finanzverwaltung wird das Urteil des Bundesfinanzhofes zur Zulässigkeit von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anwenden.

Allerdings: Der Abzug von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung ist höchstrichterlich möglich!

Der BFH hatte seine bisherige Rechtsprechung modernisiert und entschieden, dass Zivilprozesskosten unabhängig vom Gegenstand des Prozesses sehr wohl als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können.

Unausweichlich seien derartige Aufwendungen allerdings nur, wenn die Prozessführung hinreichende Aussicht auf Erfolg biete und nicht mutwillig erscheine. Davon sei immer dann regelmässig auszugehen, wenn der Erfolg des Zivilprozesses mindestens ebenso wahrscheinlich wie ein Misserfolg sei.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat allerdings die Länderfinanzbehörden angewiesen, das Urteil über den Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.
"Für eine eindeutige und zuverlässige Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Zivilprozesses bzw. der Motive der Verfahrensbeteiligten stünden der Finanzverwaltung keine geeigneten Instrumente zur Verfügung."

Eine gesetzliche Neuregelung ist demnach wohl zu erwarten.

BFH-Urteil v. 12. Mai 2011 (VI R 42/10)
BMF-Schreiben v. 20.12.11  (IV C 4 - S 2284/07/0031)

Montag, 2. April 2012

Reisekosten für Studis und Auszubildende

Studenten und Auszubildende können die Kosten für die Fahrt zu Uni oder Ausbildungsplatz jetzt in voller Höhe steuerlich absetzen. Damit werden sie laut Bundesfinanzhof (VI R 42/11) und (VI R 44/10) wie Dienstreisen abgerechnet. Bisher waren die Fahrten zwischen Wohnung und Bildungseinrichtung nur in Höhe der Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer als Werbungskosten absetzbar.

nach dapd

Steuerliche Gleichstellung Lebenspartnerschaften

Schwulen-Paare können splitten - in Berlin

Homosexuelle Paare in Berlin können sich über eine steuerliche Gleichstellung mit Eheleuten freuen.
Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes werden eingetragene Lebenspartnerschaften von Homosexuellen bei der Einkommensbesteuerung und der Wahl der Lohnklasse gleich behandelt, teilte die Berliner Finanzverwaltung mit.
Das betrifft auch das steuergünstige Ehegatten-Splitting, durch das die Steuerbelastung von Verheirateten gesenkt wird.

Somit können sich die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft die Steuerklassen III und V statt jeweils I (vorläufig) eintragen lassen.

Der Verweis auf das Bundesverfassungsgerichts zur Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuerrecht lässt erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Differenzierung zwischen eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe zu.
Es bestehe die Gefahr, dass die Ungleichbehandlung von verheirateten und verpartnerten Steuerpflichtigen gegen das Grundgesetz verstößt.
Ferner überwiege das besondere Interesse, nicht wegen der sexuellen Orientierung diskriminiert zu werden, das fiskalische Interesse des Staates.
Der besondere Schutz von Ehe und Familie rechtfertige keine Differenzen zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Hinblick auf steuerliche Vorschriften.

Die Vorschrift gewährleistet, dass das Finanzamt die Einkünfte der Eheleute bei der Einkommensteuererklärung addiert und dann gleichmäßig auf Mann und Frau verteilt.
Derzeit sind beim Bundesverfassungsgericht diverse Verfahren zum Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften anhängig.
Das Bundesfinanzministerium hat im Streit über das Ehegatten-Splitting auf eine bundeseinheitliche Verwaltungsanweisung verzichtet.
Es überließ den Finanzbehörden der Länder, betroffenen Lebenspartnerschaften vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren.
 
Nach dem Beschluss des FG Münster wird im Wege einer Aussetzung der Vollziehung die Wahl der Lohnsteuerklassen III und V durch Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zugelassen  Der Senat hat die Beschwerde zum BFH zugelassen.



FG Münster
Quelle: n-tv.de, dpa

Sonntag, 1. April 2012

Einkommenssteuererklärung VJ 2011

Am 4.11.2011 wurde das Steuervereinfachungsgesetz 2011 (BGBl I, 2131, 4.11.11)
im Bundesgesetzblatt verkündet.
Weitere Änderungen galten bereits seit dem 5.11.2011.

In § 3 EStG ist abschliessend geregelt, welche Steuerbefreiungen im EStG zu beachten sind.
Aktuell weggefallen sind damit:
    § 3 Nr. 19 EStG: Entschädigungen an ehemalige deutsche Kriegsgefangene,
    § 3 Nr. 21 EStG: Zinsen aus Schuldbuchforderungen,
    § 3 Nr. 22 EStG: Ehrensold,
    § 3 Nr. 37 EStG: Beiträge nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz,
    § 3 Nr. 46 EStG: Bergmannsprämien und
    § 3 Nr. 49 EStG: Zuwendungen ehemaliger alliierter Besatzungssoldaten an ihre Ehefrauen.

Der Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall für den steuerlichen Abzug als außergewöhnliche Belastungen wird als Reaktion auf die geänderte BFH-Rechtsprechung nunmehr in allen offenen Fällen gesetzlich definiert und löst die bisherigen Verwaltungsregelungen ab. Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall hat der Steuerpflichtige unter bestimmten Bedingungen (§ 64 EStDV n.F.) nun mehr kein amtsärztliches Attest mehr vorzulegen.

Es gelten erleichterte Nachweisanforderungen für Spenden in Katastrophenfällen.

Bei der Grunderwerbsteuer besteht nunmehr die Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung der Veräußerungsanzeigen.

Ergänzenderweise gilt folgend aufgeführtes:

Die Anhebung des jährlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 EUR auf 1.000 EUR wird zum 1.1.2011 rückwirkend in Kraft treten.

Für 2011 gilt wegen des erhöhten Arbeitnehmer-Pauschbetrags eine Übergangsregelung beim Elterngeld.
Ab 2011 kommt es wegen des Arbeitnehmer-Pauschbetrags zu einer Änderung im Bundesversorgungsgesetz.