Studenten und Auszubildende können die Kosten für die Fahrt zu Uni oder Ausbildungsplatz jetzt in voller Höhe steuerlich absetzen. Damit werden sie laut Bundesfinanzhof (VI R 42/11) und (VI R 44/10) wie Dienstreisen abgerechnet. Bisher waren die Fahrten zwischen Wohnung und Bildungseinrichtung nur in Höhe der Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer als Werbungskosten absetzbar.
nach dapd
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