Donnerstag, 16. April 2009

Wohn-Riester: Das Eigenheim als krisensichere Anlage für die Rente?
In der gegenwärtigen Krise an den Finanzmärkten schwindet das Vertrauen in die Finanzprodukte der Banken. Mancher Sparer sieht sogar seine Altersvorsorge in Gefahr. Vielfach besinnt man sich wieder auf eine althergebrachte Anlageform: das selbst genutzte Wohneigentum.
Dieses Anlageobjekt hat sich in der Tat bereits vielfach als krisensicher bewiesen.

Das Eigenheimzulagengesetz für das selbst genutzte Wohneigentum wurde rückwirkend ab 2008 stärker in die staatlich geförderte Altersvorsorge einbezogen.
Das Eigenheimrentengesetz baut die bereits bekannte Riester-Förderung im Hinblick auf die Förderung der selbst genutzten Wohnung aus. Die Riester-Förderung können aber insbesondere nur rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Beamte sowie Erwerbsunfähigkeitsrentner und Empfänger, welcher einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit in Anspruch nehmen.

Selbstständige sind aber leider nach wie vor von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen.

Auch die Förderhöhe bleibt mit der beabsichtigten Aufnahme des Wohn-Riesters grundsätzlich unverändert. So setzt sich die Altersvorsorgezulage wie folgt zusammen:
* Grundzulage von jährlich 154 EUR und
* jährliche Kinderzulage von 185 EUR je Kind (für Kinder, die ab 2008 geboren werden, sogar 300 EUR jährlich), für das dem Zulageberechtigten Kindergeld ausgezahlt wird.

Dienstag, 14. April 2009

Finanzämter fragen vermehrt Kontodaten ab
Seit die Finanzbehörden im Jahr 2005 auch die gesetzliche Möglichkeit (§ 93 AO) erhielten, die Kontostammdaten eines Steuerzahlers abzufragen, tun die Finanzämter dies immer häufiger. Die Zahl der Abrufe nimmt stetig zu und soll gegenwärtig bis zu 5000 Stammdatenabfragen täglich betragen.
Die Behörden wollen damit erklärtermaszen Verstöße gegen Steuer- oder Sozialgesetze aufdecken....

Samstag, 4. April 2009

Energiesparer: Jetzt bis zu 3.750 Euro vom Staat
Die staatliche Förderbank KfW hat ihre Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren deutlich ausgeweitet.
Denn nun gibt es auch Geld für Einzelmaßnahmen wie den Austausch der Fenster oder den Einbau eines neuen modernen Heizungskessels.

Für die Zuschussvariante sind nicht nur Besitzer von selbstgenutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern antragsberechtigt, sondern auch Besitzer von selbstgenutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen sowie Wohnungseigentümergemeinschaften.

Bisher war die Förderung nur auf genau festgelegte Kombinationen aus mehreren Maßnahmen beschränkt, sodass die Förderungen nur für umfangreiche Modernisierungen und teure Sanierungen in Frage kam.

Nun aber werden auch Einzelmaßnahmen mit 5 % der Investition, höchstens jedoch 2.500 Euro gefördert. Der Zuschuss für festgelegte Maßnahmenpakete erhöht sich auf 7,5 Prozent der Investitionssumme bis höchstens 3.750 Euro.

Dadurch können sie jetzt ihr Gebäude auch schrittweise modernisieren und dafür einen Zuschuss bekommen.
HAUSHALTSNAHE DIENSTLEISTUNG: Eine haushaltsnahe Handwerkerleistung muss in vollem Umfang im Haushalt stattfinden.
Eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen wird nämlich nur gewährt, wenn die Dienstleistung vollständig im Haushalt erbracht wird. Für Leistungen, die in einer Werkstatt erfolgen, gibt es keine Steuerermäßigung.
Sollten Sie Ihre heimischen Geräte vom Fachmann reparieren oder warten lassen, sollten Sie auch immer an das Finanzamt denken.
Niemals bar bezahlen und immer nur gegen eine ordentliche Rechnung!
KINDERBONUS: Alle Bezieher von Kindergeld bekommen derzeit eine einmalige Extrazahlung von 100 ,- Euro pro Kind als Kinderbonus. Voraussetzung ist, dass im Jahre 2009 für mind. einen Monat der Anspruch auf Kindergeld bestand.
Die Auszahlung dürfte derzeit im gange sein....

In vielen Fällen bekommen Sie als Berechtigter keinen Feststellungsbescheid, sondern erhalten das Geld einfach auf Ihr Konto. Sie sollten bei Ihren Kontoauszügen also demnächst aufpassen. Dort soll unter Verwendungszweck der Hinweis „Kinderbonus“ angegeben stehen.

Freitag, 3. April 2009

Unternehmensbeteiligungen für Arbeitnehmer werden ausgeweitet und attraktiver gestaltet. Die Sparzulage für ermögenswirksame Leistungen steigt nach dem neuen Mitarbeiterkapitalbeteiligungs-Gesetz» von 18 auf 20 Prozent. Die Einkommensgrenzen für die staatliche Förderung erhöhen sich von 17 900 auf 20 000 Euro für Ledige und von 35 800 auf 40 000 Euro für Ehepaare. Beschäftigte können von ihrer Firma direkt Anteile von jährlich bis zu 360 Euro erhalten, und zwar steuer- und abgabenfrei. Gefördert werden auch indirekte Beteiligungen über Fonds.