Mittwoch, 28. Dezember 2011

Riester-Rente 2012

Das ist neu:
Riester-Sparer müssen in 2012 auch dann Mindestbeiträge in ihren Sparplan einzahlen, wenn sie nur mittelbar - also nicht direkt - Riester Zulagen erhalten.

Bei der Riester-Förderung wird zwischen unmittelbarer und mittelbarer Zulageberechtigung unterschieden:

Unmittelbar zulageberechtigt sind Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und daher von der Verminderung des Rentenniveaus betroffen sind. Gleiches gilt auch für Beamte, und Berufssoldaten sowie Beschäftigte mit einer beamtenähnlichen Altersversorgung, sowie Erwerbsminderungsrentner und Versorgungsempfänger.

Mittelbar zulageberechtigt sind nicht berufstätige Ehegatten, deren Partner zum begünstigten Personenkreis gehört und daher unmittelbar zulageberechtigt ist, wie Hausfrauen, Mini-Jobber und Selbstständige.

Voraussetzung ist, dass beide Ehegatten jeweils einen Riester-Vertrag auf ihren Namen abgeschlossen haben und beide Eheleute in Deutschland oder in einem EU-Staat nicht dauernd getrennt leben.

Um die Altersvorsorgezulage in voller Höhe zu bekommen, muss der "unmittelbar" Zulageberechtigte einen Eigenbeitrag von 4 % des Vorjahreseinkommens, mindestens aber den Sockelbetrag von 60 EUR, in seinen Riester-Vertrag einzahlen.

Hingegen erhält der "mittelbar" Zulageberechtigte bisher die Zulage auch ohne eigene Einzahlung. Sofern also der unmittelbar begünstigte Ehegatte den erforderlichen Mindesteigenbeitrag in seinen Vertrag einzahlt, kann der mittelbar begünstigte Ehegatte die volle Altersvorsorgezulage - ggf. zuzüglich der Kinderzulagen - bekommen, ohne dass er selber dafür aufkommen muss.

Das "Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz" regelt, dass ab 2012 die Einzahlungsbefreiung für mittelbar Begünstigte abgeschafft wird.
Eine mittelbare Zulageberechtigung besteht künftig nur noch dann, wenn mindestens 60 EUR pro Beitragsjahr in den Riester-Vertrag eingezahlt werden.

Darauf muss der Anbieter des Riester-Vertrages den Anleger bis zum 31.7.2012 gesondert hinweisen, damit sichergestellt ist, dass der Anleger Kenntnis von der neuen Bedingung erhält. Diese Information muss in schriftlicher und explizit hervorgehobener Form erfolgen.


FRAGEN SIE UNS - DENN WIR BERATEN SIE GERN !

Wir beraten Sie als Mitglieder bei der Ein-kommensteuererklärung, auch wenn Sie neben Gehalt/Rente/Pension Miet-oder Zinseinnahmen von insgesamt nicht mehr als 13.000 € / 26.000 € (ledig/verheiratet) haben, übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt und bieten Ihnen individuelle Beratung bei der Gestaltung all Ihrer Lohnsteuerfragen.

Mittwoch, 21. Dezember 2011

Mindestlohn für Zeitarbeiter

Die 900.000 Leiharbeiter in Deutschland bekommen ab 2012 einen verbindlichen Mindestlohn.
Das ist die elfte Branche mit einer Lohnuntergrenze.

Diese liegt bei 7,01 Euro in den fünf ostdeutschen Bundesländern und Berlin sowie 7,89 Euro in den übrigen Bundesländern.

Er gilt für alle in Deutschland eingesetzten Leiharbeiter, unabhängig davon, ob deren Arbeitgeber im Ausland oder Inland sitzt.

Ausserdem wurden die Mindestlöhne für die rund 900.000 Gebäudereiniger und rund 90.000 Dachdecker angepasst.
In der Lohngruppe 1 der Gebäudereiniger wird der Mindestlohn im Westen von Januar 2012 an auf 8,82 Euro und ein Jahr später auf 9,00 Euro angehoben, im Osten steigt er von Januar 2012 an von 7,00 Euro auf 7,33 Euro, ein Jahr später auf 7,56 Euro.
Dachdecker bekommen von Januar an bundesweit mindestens einen Stundenlohn von 11,00 Euro und ein Jahr später 11,20 Euro.

Nach Informationen des Bundespressedienstes

FRAGEN SIE UNS - DENN WIR BERATEN SIE GERN !

Wir beraten Sie als Mitglieder bei der Ein-kommensteuererklärung, auch wenn Sie neben Gehalt/Rente/Pension Miet-oder Zinseinnahmen von insgesamt nicht mehr als 13.000 € / 26.000 € (ledig/verheiratet) haben, übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt und bieten Ihnen individuelle Beratung bei der Gestaltung all Ihrer Lohnsteuerfragen.

Dienstag, 20. Dezember 2011

Kalte Progression

Kabinett beschließt Gesetz zum Abbau der kalten Progression
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, 07.12.2011

Mit dem am 07.12.2011 vom Kabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression soll Bürgerinnen und Bürger in den Jahren 2013 und 2014 von Wirkungen der kalten Progression zu entlasten.
Er wird 2013 und 2014 in zwei Schritten umgesetzt und umfasst folgende Eckpunkte:

1.
Der Grundfreibetrag wird bis 2014 um insgesamt 350 Euro bzw. 4,4 Prozent auf 8.354 Euro angehoben. Dieser Betrag bleibt steuerfrei, erst höhere Einkommen werden besteuert.

2.
Der Tarifverlauf wird bis 2014 ebenfalls um insgesamt 4,4 Prozent angepasst. Denn jedes Einkommen soll genau um den Betrag entlastet werden, um den es durch die kalte Progression belastet wird.

3.
Die Bundesregierung wird künftig alle zwei Jahre überprüfen, wie die kalte Progression wirkt und ob nachgesteuert werden muss. Grundfreibetrag und Tarifverlauf können daraufhin entsprechend angepasst werden.


Höherer Grundfreibetrag
Allen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland wird ein Existenzminimum garantiert. Arbeitseinkünfte bleiben bis zu diesem Betrag steuerfrei. Dafür sorgt der so genannte Grundfreibetrag. Dessen Höhe wird alle zwei Jahre geprüft, damit er nicht unter das Existenzminimum sinkt. Diese Anpassung ist verfassungsrechtlich geboten. Schon heute zeichnet sich ab, dass in den Jahren 2013 und 2014 der Grundfreibetrag erhöht werden muss. Die vorgesehene Erhöhung des Grundfreibetrags um insgesamt 350 Euro erfolgt in zwei Schritten und entspricht dem heute absehbaren Anstieg des steuerlichen Existenzminimums. Der Grundfreibetrag steigt zunächst um 126 Euro zum 1. Januar 2013 und um weitere 224 Euro zum 1. Januar 2014.

Anpassung des Steuertarifs
Im Zusammenhang mit der Anhebung des Grundfreibetrags um insgesamt 4,4 Prozent erfolgt eine Anpassung der Steuertarife in gleichem Umfang. Wenn nur der Grundfreibetrag stiege, würde sich der Eingangssteuersatz erhöhen. Mit einer Veränderung der Steuertarife verschiebt sich die gesamte Steuerkurve und der Eingangssteuersatz bleibt gleich. Die Anpassung des Tarifverlaufs um einen festen Prozentsatz sorgt dafür, dass der Effekt der kalten Progression für alle in gleichem Umfang ausgeglichen wird. Damit bildet der Tarifverlauf den Aspekt der Leistungsfähigkeit genauso gut ab wie bisher.

Gerechte Verteilung
Das Steuersystem in Deutschland ist so aufgebaut, dass Besserverdienende im Verhältnis mehr Steuern zahlen als Menschen mit niedrigem Einkommen. Wer mehr Steuern bezahlt, wird in Euro-Beträgen durch die kalte Progression stärker belastet. Insofern führen die neuen Tarife auch zu einer betragsmäßig „höheren“ Entlastung. Prozentual werden höhere Einkommen jedoch deutlich weniger entlastet. Damit ist sichergestellt, dass auch künftig die hohen Einkommen wesentlich stärker zum Steueraufkommen beitragen als untere Einkommensgruppen.
Die prozentuale Entlastung sinkt ab Einkommen von 300.000 Euro und mehr im Jahr auf 0,29% der bisherigen Steuerzahllast. Hier wirkt im Ergebnis ausschließlich die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des Grundfreibetrags. Ein Ausgleich der kalten Progression für Einkommen oberhalb von 250.000 Euro/500.000 Euro (Alleinstehende/ Ehegatten), auf die der erhöhte Steuersatz von 45% (sog. Reichensteuer) zu zahlen ist, wird nicht erfolgen.

Der Effekt der kalten Progression
In Deutschland wird die Einkommensteuer nach einem so genannten progressiven Tarif berechnet. Wer mehr verdient, zahlt prozentual mehr Steuern. Das bedeutet: Für jeden Euro an zusätzlichem Einkommen wird ein höherer Steuersatz veranschlagt. Der Steuerbetrag steigt also nicht gleichmäßig, sondern überproportional. Starke Schultern tragen mehr – das ist der Grundsatz der deutschen Steuerpolitik. Mit der Steuerprogression gewährleistet der Staat, dass Menschen mit geringem Einkommen auch anteilig weniger belastet werden als Gutverdienende. So leistet jeder nach seinen Möglichkeiten einen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens.
Der progressive Steuertarif kann dann negative Effekte haben, wenn die Einkommensteuersätze nicht die Preisentwicklung, also die Inflation, berücksichtigen. Wenn das allgemeine Preisniveau beispielsweise um zwei Prozent steigt und die Löhne in gleichem Umfang nachziehen, dann sollte auch die Steuerlast nur um zwei Prozent steigen, damit die Kaufkraft nicht sinkt. Sonst kann es dazu führen, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer trotz einer Lohnerhöhung am Ende weniger kaufen kann als zuvor. Dieses Zusammenspiel von Inflation und Steuerprogression nennt man „kalte Progression“.

Was passiert, wenn nicht gegengesteuert würde?
Ohne eine Anpassung des Einkommensteuertarifs wirkt die Progression im Effekt wie eine Steuererhöhung. Wenn die Einkommen an die Inflation angepasst werden und steigen, der Tarifverlauf aber unverändert bleibt, rutschen immer mehr Lohnempfänger in höhere Steuertarife und haben dadurch eine Mehrbelastung zu tragen.
Ab dem 1. Januar 2013 sollen nun die Bürgerinnen und Bürger einen Teil des Geldes zurück erhalten, das sie durch diesen Effekt einbüßen. Ziel ist nicht, die Steuern zu senken, sondern den Bürgerinnen und Bürgern den Betrag zurückzugeben, den sie durch die kalte Progression weniger zur Verfügung haben. Ein Plus von 15 bis 25 Euro (Ledige) bzw. 30 bis 50 Euro (Verheiratete) jeden Monat bei mittleren Einkommen ist ein spürbarer Betrag.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, 07.12.2011

FRAGEN SIE UNS - DENN WIR BERATEN SIE GERN !

Wir beraten Sie als Mitglieder bei der Ein-kommensteuererklärung, auch wenn Sie neben Gehalt/Rente/Pension Miet-oder Zinseinnahmen von insgesamt nicht mehr als 13.000 € / 26.000 € (ledig/verheiratet) haben, übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt und bieten Ihnen individuelle Beratung bei der Gestaltung all Ihrer Lohnsteuerfragen.

Rentenbeiträge

Kurzmeldung

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag der Beitragssatzverordnung 2012 zugestimmt. :
Damit sinkt der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung für das Jahr 2012 von 19,9 auf 19,6 Prozent.

Quelle: Agenturmeldung

FRAGEN SIE UNS - DENN WIR BERATEN SIE GERN !

Wir beraten Sie als Mitglieder bei der Ein-kommensteuererklärung, auch wenn Sie neben Gehalt/Rente/Pension Miet-oder Zinseinnahmen von insgesamt nicht mehr als 13.000 € / 26.000 € (ledig/verheiratet) haben, übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt und bieten Ihnen individuelle Beratung bei der Gestaltung all Ihrer Lohnsteuerfragen.

Dieselrußfilter

Nachrüstung wird wieder gefördert

Die gute Nachrichten reissen nicht ab!
Nun für Dieselfahrer, die ihren Pkw mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten lassen wollen: Ab 1. Januar 2012 wird der Bund die Nachrüstung von Filtern wieder für ein Jahr steuerlich fördern.
Bedauerlich ist nur, dass Dieselfahrer, die ihr Fahrzeug im Jahr 2011 nachgerüstet haben, leer ausgehen.
Anfang des Jahres war die Förderung der Filternachrüstung ausgelaufen.
Aber zumindest die Neuauflage der Förderung garantiert Fahrern von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen einen steuerlichen Nachlass von 330 Euro.

Der ADAC appelliert an Fahrer älterer Diesel-Pkw, das staatliche Anreizprogramm zu nutzen und mit einer Nachrüstung den Partikelausstoß ihrer Fahrzeuge zu senken. So können sie für ihre Autos die Umweltzonen-Plakette einer besseren Schadstoffgruppe erhalten. Der Club weist jedoch daraufhin, dass viele Diesel-Pkw-Modelle aus technischen Gründen nicht nachgerüstet werden können und fordert die Filterhersteller auf, das Angebot auszuweiten.

Quelle: ADAC

FRAGEN SIE UNS - DENN WIR BERATEN SIE GERN !

Wir beraten Sie als Mitglieder bei der Ein-kommensteuererklärung, auch wenn Sie neben Gehalt/Rente/Pension Miet-oder Zinseinnahmen von insgesamt nicht mehr als 13.000 € / 26.000 € (ledig/verheiratet) haben, übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt und bieten Ihnen individuelle Beratung bei der Gestaltung all Ihrer Lohnsteuerfragen.

Immobilien 2012

Das Jahr 2012 bringt für heutige und künftige Immobilieneigentümer einige Veränderungen.

Wir haben die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.

Steuer:
Vermietungen an Angehörige einfacher
Wer eine Immobilie besitzt und im Objekt Wohnungen an Familienangehörige vermietet, kann sich ab 2012 über Vereinfachungen freuen. Wenn eine Immobilie an nahe Verwandte vermietet wird, entfallen ab Januar die Prognoserechnungen über die Gewinnerzielungsabsicht für die kommenden 30 Jahre. Voraussetzung: Es muss ein üblicher Mietvertrag geschlossen werden und die Miete muss mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete ausmachen.

KfW I:
Wohneigentumsprogramm bei preiswerten Immobilien besser
Beim Wohneigentumsprogramm (124/134) der KfW wird der maximale Finanzierungsanteil der Gesamtkosten ab 2012 von 30 Prozent auf 100 Prozent erhöht, der Förderhöchstbetrag wird dagegen von 75.000 Euro auf 50.000 Euro verändert. Für alle Immobilien bis zu 166.000 Euro Kaufpreis bringt dies dem Eigennutzer daher de facto mehr Geld
Ab einem Kaufpreis von 170.000 Euro steht der Käufer hingegen künftig etwas schlechter da als bei der noch bis zur Jahresende gültigen Förderung.

KfW II:
Förderung nur noch bei Energieeffizienz
Ab Januar 2012 ist es nicht mehr möglich, allgemeine Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen über das KfW-Wohnraum Modernisieren (Nr. 141) zu finanzieren. Lediglich wenn es sich um energieverbessernde Maßnahmen handelt, können zinsgünstige Kredite beantragt werden.
Wenn gleich durch das gegenwärtige Zinstief auch schon normale Modernisierungskredite vergleichsweise zinsgünstig abzurufen sind. Für Kreditsummen zwischen 5.000 und 60.000 Euro seien beispielsweise spezielle Modernisierungs- und Energiedarlehen mögliche Alternativen. Die Zinsen liegen derzeit bei etwa 5 Prozent.

KfW III:
Altersgerechter Umbau
Die Förderung von altersgerechtem Umbau wird auch 2012 fortgeführt. Wie schon in 2011 können Eigentümer, Mieter oder Wohnungsunternehmen Förderkredite noch zu besonders günstigen Zinssätzen über die Hausbanken beantragen. Die Hausbanken können die Anträge zu den aus Mitteln des Bauministeriums verbilligten Zinssätzen zwischen 1,00 und 1,56 Prozent (Stand 2011) bei der KfW einreichen. Der maximale Kreditbetrag beträgt 50.000 Euro pro abgeschlossener Wohneinheit. Wie hoch die Zinsen ins 2012 sein werden, steht noch nicht fest.

Zinsenentwicklung
Nachdem die Zinsen für Immobilienkredite 2011 ein neues Allzeittief erreicht haben, können Immobilienkäufer 2012 grundsätzlich ebenfalls mit niedrigen Zinsen für Darlehen rechnen. Durch die enormen Unsicherheiten auf den Märkten ist eine Vorhersage der Konditionen kaum möglich. Es allerdings davon auszugehen, dass die Zinsen für Darlehen zwischen 3 und 4 Prozent zu haben sind. Junge Kreditnehmer mit hohem Finanzierungsbedarf sollten zu Krediten mit Zinsbindungen von mindestens 10 Jahren greifen, besser sind jedoch 15 oder 20 Jahre. Zudem sind Anfangstilgungen von mindestens 2 Prozent empfehlenswert.

Preisentwicklung
2012 ist mit einer anhaltend starken Nachfrage nach Immobilien zu rechnen. Die Preise für Immobilien dürften weiter leicht anziehen.

Eine Information unter Verwendung von Materialien von enderlein.com (Baugeldvermittler)

FRAGEN SIE UNS - DENN WIR BERATEN SIE GERN !

Wir beraten Sie als Mitglieder bei der Ein-kommensteuererklärung, auch wenn Sie neben Gehalt/Rente/Pension Miet-oder Zinseinnahmen von insgesamt nicht mehr als 13.000 € / 26.000 € (ledig/verheiratet) haben, übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt und bieten Ihnen individuelle Beratung bei der Gestaltung all Ihrer Lohnsteuerfragen.

Montag, 19. Dezember 2011

Spenden

Richtig Spenden Gutes Tun und dabei Steuern sparen

http://t.co/Uzkkw9fV

EZB

Risiken haben beträchtlich zugenomme

EZB warnt vor Finanzkollaps in Europa:
Mit ungewohnt deutlichen Worten...

http://t.co/NTNoTLJh

Riester und Co.

Geld und Sparen (PrivateFinanzen):
HANDELSBLATT | Riester-Rente : Kritiker warnen vor Vertriebspropaganda http://t.co/CTbbe9g1

(gesendet mit Seesmic http://www.seesmic.com)

Finale Jagd auf Steuervorteile

Noch lassen sich Steuern sparen und staatliche Zulagen sichern!
Panische Abschlüsse sind aber falsch, viele Steuersparmodelle trügerisch.

Banken und Versicherungen. Finanzmakler und Vermittler: Sie versuchen, Menschen zum Handeln zu bewegen - am liebsten mit Verweis darauf, dass die Zeit drängt.
"Nur wer bis Silvester in Lebensversicherungen oder Riester-Renten investiere, könne sich Steuervorteile und Zuschüsse sichern..."

In einigen Fällen kann das ja sogar sinnvoll sein, noch zu handeln: Bei der Altersvorsorge, durch gutes Timing bei Steuern, bei privaten oder geschäftlichen Investitionen.

Das Problem: Vieles, was auf Provisionen erpichte Banker und Finanzvermittler empfehlen, ist eben nicht sinnvoll.
Viele verbreiten mit Slogans wie "Jetzt noch Steuervorteile sichern!"

Schlussverkaufsstimmung - egal, ob das Produkt den Kunden nutzt oder was taugt..

Alle Jahre wieder bietet der Jahreswechsel das optimale Verkaufsargument: Zeitdruck.
Und vieles deutet darauf hin, dass freie Finanzvermittler in diesen Wochen noch aggressiver auf Kundenfang gehen als sonst.
Denn 2012 tritt ein neues Anlegerschutzgesetz in Kraft, das ihnen das Geschäft deutlich erschwert.
Die Reform mit dem sperrigen Namen "Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts" ist ein Riesenklotz

Und tatsächlich kommt eine Menge auf die Vermittler zu. So müssen sie seit dem 1. April an, Protokolle der Beratungsgespräche anfertigen und ihren Kunden Infoblätter zu den empfohlenen Produkten aushändigen - mit detaillierten Angaben zu ihrer Provision.
Damit gelten für sie künftig dieselben Regeln wie für Bankberater. Hinzu kommen strengere Ausbildungs- und Haftungsvorschriften.

Vermittler, Banken und Versicherer trommeln derzeit auch massiv für den Abschluss einer Lebensversicherung bis Jahresende, weil der Mindestzins, den Versicherer Neukunden für die komplette Vertragsdauer versprechen, von 2,25 auf 1,75 Prozent sinkt. Dass dieser Zins nur auf den Sparanteil gezahlt wird, also die Kundenbeiträge abzüglich Kosten, kann in der Eile schon mal untergehen.
Bei Lebensversicherungen liegen die Abschlusskosten - im Wesentlichen Provisionen - im Schnitt bei vier bis sechs und in Einzelfällen sogar bei zwölf Prozent der gesamten Beiträge des Anlegers. Das wird auch so bleiben: Das neue Gesetz enthält, anders als ursprünglich geplant, keine Provisionsgrenze für Lebensversicherungen.
Diese Vorschrift wurde kurzfristig gestrichen.

Noch lukrativer für Vermittler sind geschlossene Fonds: Die Nebenkosten sind bei vielen deutlich zu hoch. Wenn sich Anleger an Immobilien oder Solarparks beteiligen, fließen am Ende oft nur rund 80 Prozent ihres Geldes in das Investitionsobjekt - viel zu wenig.

Eine Information nach Agenturberichten

Fiskus holt sich für Auskünfte Geld vom Bürger

Stellen Steuerbürger Antrag auf verbindliche Auskunft über die steuerliche Beurteilung von künftig geplanten Sachverhalten, so ist das kostenpflichtig.

Im Extremfall können Auskünfte der Finanzämter mit einer Forderung des Fiskus bis zu fünfstelliger Höhe zu Buche schlagen.
Doch bevor Steuerzahler einen solchen Antrag überhaupt starten, sollten sie sich das gut überlegen!
Denn die Gebühren werden auch dann fällig, wenn es gar nicht zu einer Auskunft kommen sollte oder das erwünschte Ergebnis nicht bestätigt wird.
Denn der Antrag auf verbindliche Auskunft ist nach dem rechtskräftigen Urteil vom Hessischen Finanzgericht (Az. 4 K 3139/09) auch dann gebührenpflichtig, wenn das Finanzamt den Antrag aus formalen Gründen ablehnt oder das Verwaltungsverfahren nicht zu einem für den Antragsteller positiven Abschluss kommt bzw. ohne dass überhaupt eine förmliche oder verbindliche Entscheidung ergangen ist. Ausreichend ist, dass die Beamten aufgrund des Antrags tatsächlich tätig werden. Dies kann schon bereits ein Schriftwechsels sein.

Quelle: capital.de

FRAGEN SIE UNS - DENN WIR BERATEN SIE GERN !

Wir beraten Sie als Mitglieder bei der Ein-kommensteuererklärung, auch wenn Sie neben Gehalt/Rente/Pension Miet-oder Zinseinnahmen von insgesamt nicht mehr als 13.000 € / 26.000 € (ledig/verheiratet) haben, übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt und bieten Ihnen individuelle Beratung bei der Gestaltung all Ihrer Lohnsteuerfragen.

Falsche Kilometerangaben sind Steuerhinterziehung

Angaben zur Fahrstrecke in der Steuererklärung

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden: Wer in seiner Steuererklärung zu viele Kilometer für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit angibt, macht sich der Steuerhinterziehung strafbar (Urteil vom 29.3.2011).

Hintergrund ist der Fall einer kaufmännischen Angestellten. Sie hatte über Jahre hinweg eine Strecke angegeben, die mehr als doppelt so lang war wie der tatsächlich gefahrene Weg.
Die Schummelei fiel einem ortskundigen Sachbearbeiter auf.
Das Finanzamt forderte für zehn Jahre Steuernachzahlungen.
Eine Forderung, die das Finanzgericht als gerechtfertigt ansah.
Dem Finanzamt kann nicht ohne weiteres vorgehalten werden, es hätte die Falschangaben bemerken müssen.

Nach einer Information des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine e.V.

FRAGEN SIE UNS - DENN WIR BERATEN SIE GERN !

Wir beraten Sie als Mitglieder bei der Ein-kommensteuererklärung, auch wenn Sie neben Gehalt/Rente/Pension Miet-oder Zinseinnahmen von insgesamt nicht mehr als 13.000 € / 26.000 € (ledig/verheiratet) haben, übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt und bieten Ihnen individuelle Beratung bei der Gestaltung all Ihrer Lohnsteuerfragen.

Zivilprozesskosten I

In Sachen Prozesskosten hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung geändert.

Die Kosten eines Zivilprozesses können, unabhängig von dessen Gegenstand, als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings müssen die Prozesskosten „unausweichlich“ sein – was nur dann der Fall ist, wenn die Prozessführung hinreichende Aussicht auf Erfolg biete und nicht mutwillig erscheine.

Darüber hinaus müssen die Zivilprozesskosten notwendig sein und dürfen einen angemessenen Betrag nicht überschreiten.
Etwaige Leistungen aus einer Rechtsschutzversicherung sind gegenzurechnen.

Nach einer Information des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine e.V.

FRAGEN SIE UNS - DENN WIR BERATEN SIE GERN !
Wir beraten Sie als Mitglieder bei der Ein-kommensteuererklärung, auch wenn Sie neben Gehalt/Rente/Pension Miet-oder Zinseinnahmen von insgesamt nicht mehr als 13.000 € / 26.000 € (ledig/verheiratet) haben, übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt und bieten Ihnen individuelle Beratung bei der Gestaltung all Ihrer Lohnsteuerfragen.

Erstattungszinsen

Neue Regeln bei der Besteuerung als Kapitaleinnahmen

Steuererstattungen verzinst das Finanzamt mit 6 % jährlich.
Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist.

Bis 2010 wurde davon ausgegangen, dass es sich bei den Erstattungszinsen um Kapitaleinnahmen handelt, die der Abgeltungsteuer unterliegen, obwohl entsprechende Nachzahlungszinsen steuerlich nicht abzugsfähig sind und wie herkömmliche private Kreditzinsen eingestuft werden.

Doch nun hat der Bundesfinanzhof (BFH) jedoch entschieden, dass Steuerzinsen überhaupt nicht mehr zu berücksichtigen sind.
Dieses Urteil wurde wiederum über eine Gesetzesänderung revidiert: Im Erstattungsfall handelt es sich demnach weiterhin um steuerpflichtige Kapitaleinnahmen. Diese müssen Steuerzahler über die Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung angeben, da zuvor kein Steuereinbehalt erfolgt.

Hierbei sind folgende Konstellationen denkbar:
A
Festgesetzte Erstattungszinsen sind im Zeitpunkt des Zuflusses auf dem Konto als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu erfassen, soweit sie nicht zu den Betriebseinnahmen gehören.
Ändert sich der Steuerbescheid anschließend zugunsten des Finanzamts und werden zuvor erstattete Zinsen zurückgezahlt, liegen negative Kapitaleinnahmen vor, die im Zeitpunkt der Zahlung mindernd zu berücksichtigen sind.

B
Nachzahlungszinsen gehören zu den nichtabziehbaren Aufwendungen.
Zahlt das Finanzamt zuvor beglichene Nachzahlungszinsen zurück, liegen dementsprechend keine steuerpflichtigen Kapitaleinnahmen vor.

Es ist zu vermuten, dass der BFH seine Meinung, die er immer noch in anhängigen Revisionen zu überprüfen hat, nicht mehr ändern wird.

Nach einer Presseinformation des NVL

FRAGEN SIE UNS - DENN WIR BERATEN SIE GERN !

Wir beraten Sie als Mitglieder bei der Ein-kommensteuererklärung, auch wenn Sie neben Gehalt/Rente/Pension Miet-oder Zinseinnahmen von insgesamt nicht mehr als 13.000 € / 26.000 € (ledig/verheiratet) haben, übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt und bieten Ihnen individuelle Beratung bei der Gestaltung all Ihrer Lohnsteuerfragen.

Ehegattenveranlagung ab 2013

Das Veranlagungswahlrecht für Ehegatten wird neu geordnet.

Bislang gab es sieben Veranlagungsarten, und zwar
- Einzelveranlagung mit Grund-Tarif,
- Verwitweten-Splitting oder
- Verwitweten-Sonder-Splitting im Trennungsjahr,
- Zusammenveranlagung mit Ehegatten-Splitting,
- getrennte Veranlagung mit Grund-Tarif,
- besondere Veranlagung mit Grund-Tarif und
- besondere Vveranlagung mit Verwitweten-Splitting.

Für die Zukunft wird es nur noch Einzel- oder Zusammenveranlagung geben.

Die Wahl der Veranlagungsart ist für je einen Veranlagungszeitraum bindend und kann nachträglich nur geändert werden, wenn:

1. der Steuerbescheid aufgehoben, geändert oder berichtigt wird und
2. die Änderung bis zur Bestandskraft des Änderungs- oder Berichtigungsbescheides schriftlich oder elektronisch mitgeteilt oder zur Niederschrift erklärt worden ist und
3. sich bei Änderung der Veranlagungsart insgesamt weniger Steuern ergeben.

Die bisher mögliche Verteilung von Kosten entfällt.
Künftig werden Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG den Ehegatten jeweils zur Hälfte zugerechnet oder aber die Ehegatten beantragen eine Zurechnung entsprechend ihrer wirtschaftlichen Belastung.

Die zumutbare Belastung wird zukünftig nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte eines jeden Ehegatten bestimmt und nicht wie bisher nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte beider Ehegatten. Die besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung entfällt. Das Verwitweten-Splitting kann künftig durch die Einzelveranlagung erreicht werden. Die Änderungen gelten ab der Steuererklärung für 2013.

FRAGEN SIE UNS - DENN WIR BERATEN SIE GERN !

Wir beraten Sie als Mitglieder bei der Ein-kommensteuererklärung, auch wenn Sie neben Gehalt/Rente/Pension Miet-oder Zinseinnahmen von insgesamt nicht mehr als 13.000 € / 26.000 € (ledig/verheiratet) haben, übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt und bieten Ihnen individuelle Beratung bei der Gestaltung all Ihrer Lohnsteuerfragen.

Kinder während der Ausbildungs- und Studienzeit

Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge eines Kindes bei den Eltern möglich!

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden durch das Bürgerentlastungsgesetz - Krankenversicherung ab dem Jahr 2010 in höherem Maße als bisher steuerlich berücksichtigt. Dies gilt auch für die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge eines Kindes, für das Anspruch auf Kindergeld besteht.

Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeiträge eines Kindes können bei den Eltern uneingeschränkt als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn die Beiträge von den Eltern im Rahmen ihrer Unterhaltsverpflichtung wirtschaftlich getragen wurden.

Die Eltern tragen die Aufwendungen immer dann, wenn sie ihrer Unterhaltsverpflichtung nachkommen, d. h. es kommt nicht darauf an, ob die Eltern die Versicherungsbeiträge unmittelbar bezahlt haben.

Es genügt, wenn die Unterhaltsverpflichtung durch Sachleistungen an das Kind, wie Unterkunft und Verpflegung, erfüllt wird. Die Beiträge können bei den Eltern als Sonderausgaben abgezogen werden - auch wenn das Kind Versicherungsnehmer ist und diese bezahlt hat.

Es sind insbesondere Fälle betroffen, in denen das Kind z. B. in einer Berufsausbildung ist (Abzug der Beiträge vom Arbeitslohn), auch wenn es unter 18 Jahre alt ist, oder in der studentischen Versicherung versichert ist und von den Eltern unterstützt wird (auch wenn das Kind der Versicherungsnehmer ist und die Beiträge selbst leistet).

Es besteht ein Wahlrecht, ob die Eltern oder das Kind die Versicherungsbeiträge steuerlich geltend machen. Im Regelfall ist aber die steuerliche Auswirkung bei den Eltern günstiger, da sich beim Kind oft keine oder nur eine geringe Steuerlast ergibt.

EMPFEHLUNG: Erst die Einkommensteuererklärung der Eltern bzw. des Elternteils erstellen lassen und danach die steuerlichen Vorteile ausloten.

Nach einer Information des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine e.V.

FRAGEN SIE UNS - DENN WIR BERATEN SIE GERN !

Wir beraten Sie als Mitglieder bei der Ein-kommensteuererklärung, auch wenn Sie neben Gehalt/Rente/Pension Miet-oder Zinseinnahmen von insgesamt nicht mehr als 13.000 € / 26.000 € (ledig/verheiratet) haben, übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt und bieten Ihnen individuelle Beratung bei der Gestaltung all Ihrer Lohnsteuerfragen.

Kindergeld / Kinderfreibetrag 2012

Vorziehung von Werbungskosten nach 2011 prüfen

Bei volljährigen Kindern wird ab 2012 bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung, maximal bis zum 25. Lebensjahr, generell auf eine Einkommensprüfung verzichtet. Dies regelt das Jahressteuergesetz 2011 (Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz).
Entsprechend wurde auch das Bundeskindergeldgesetz (BKKG) geändert.

Bisher erhalten Eltern das Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge für volljährige Kinder in Berufsausbildung, in der Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz oder im Freiwilligendienst nur, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht höher sind als 8.004 EUR im Jahr. Wird die Einkommensgrenze auch nur um 1 EUR überschritten, werden alle kindbedingten Vergünstigungen komplett gestrichen (Fallbeileffekt).
Begünstigt sind also Kinder bis zum 25. Lebensjahr, die

• eine erste Berufsausbildung bzw. ein Erststudium absolvieren,
• sich in einer Übergangszeit bis zu 4 Monaten befinden,
• auf einen Ausbildungsplatz warten oder
• einen Freiwilligendienst vor Beendigung der Berufsausbildung ableisten

Die Altersgrenze verlängert sich über das 25. Lebensjahr hinaus, wenn das Kind Grundwehr- oder Zivildienst, einen Dienst als Zeitsoldat bis zu drei Jahren oder einen Dienst als Entwicklungshelfer geleistet hat, und zwar um die Dauer des geleisteten Dienstes.

Nach Abschluss der ersten Berufsausbildung besteht die widerlegbare Vermutung, dass das Kind in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, und damit nicht mehr zu berücksichtigen ist. Wenn es aber in einer weiteren Berufsausbildung steht, kann die Vermutung bis zum 25. Lebensjahr widerlegt werden durch den Nachweis, dass es tatsächlich keiner (schädlichen) Erwerbstätigkeit nachgeht, die Zeit und Arbeitskraft des Kindes überwiegend in Anspruch nimmt.

Unschädlich sind eine Erwerbstätigkeit von höchstens 20 Wochenstunden, eine geringfügige Beschäftigung mit einem Monatsverdienst bis 400 EUR sowie ein Ausbildungsdienstverhältnis (in dem die zweite Berufsausbildung stattfindet).

Die Regelungen zur Berücksichtigung von behinderten Kindern wurden dagegen nicht verändert. Hier bleibt es dabei, dass die finanziellen Mittel des Kindes seinem notwendigen Lebensbedarf gegenüberzustellen sind. Übersteigen die finanziellen Mittel den notwendigen Lebensbedarf, besteht kein Anspruch auf Kindergeld oder auf den Kinderfreibetrag bzw. den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf.

Diejenigen, die möglicherweise nur knapp über der Einkünfte- und Bezügegrenze von 8.004 EUR liegen, könnten vor dem Jahresende eine Art „Kassensturz“ machen und überprüfen, ob es sich lohnt, bestimmte Anschaffungen (z.B. Schreibtisch, Regale im Arbeitszimmer, Aktentasche, Fachliteratur, Büromaterial, etc., wobei Einzelpositionen bis 487,90 € sofort in einem Jahr abziehbar sind) in den Dezember 2011 vorzuziehen. Damit kann unter Umständen das Kindergeld für das gesamte Jahr 2011 gerettet werden und ab 2012 spielen die Einkünfte des Kindes eh keine Rolle mehr.


FRAGEN SIE UNS - DENN WIR BERATEN SIE GERN !

Zum Jahreswechsel verfallen massenhaft Ansprüche von Sparern

Oder, was sie wissen sollten, und warum sie jetzt handeln müsssen!

Geld verdienen und nebenher Steuern sparen.Investments sei das Zauberwort.

Doch daraus wird oft oder meist nichts.

Dutzendfach hat der Fiskus die Steuervorteile gestrichen und den Anlegern die Rendite verhagelt.

Betroffen sind nun mindestens 72.000 Sparer, die zwischen 1997 und 2005 mehrere Milliarden Euro in Filmproduktionen gesteckt haben vor allem deshalb, weil sie dank einer damals großzügigen Filmförderung ihre komplette Investitionssumme steuermindernd von ihren Einkünften abziehen durften.

Doch bis der Bundesfinanzhof in letzter Instanz entscheidet, wird noch viel Zeit ins Land gehen.

Wenn die Anleger den Vertrag für ihre Fondsbeteiligungen vor dem 1. Januar 2002 unterschrieben haben, verfallen ihre Ansprüche auf Schadensersatz am 2. Januar 2012 um 24 Uhr.

Das heißt: Bis zur gerichtlichen Klärung, müssen betroffene Anleger Klage einreichen oder eine Schlichtungsstelle anrufen, die die Verjährung vorläufig unterbricht. Sonst haben sie hinterher keine Chance mehr, an der Schadensbegrenzung zu partizipieren.

Doch die Verjährung trifft nicht nur (Medien- und Filmfonds-) Anleger.

Auch Hunderttausende Sparer, die vor 2002 in langfristigen Anlagemodellen wie Lebensversicherungen, Investmentfonds, Immobilien- oder Schiffsbeteiligungen investiert haben, stehen unter Zeitdruck.

Die Ansprüche verjähren oft, ohne dass die Betroffenen überhaupt erfahren, dass es Probleme bei ihrer Kapitalanlage gibt.

Das liegt an der sogenannten Schuldrechtsreform, die vor zehn Jahren in Kraft trat: Am 1. Januar 2002 führte die Bundesregierung neue Fristen zur Regelverjährung ein. Demnach verjähren Schadensersatzansprüche in der Regel nach drei Jahren. Ist der Anleger aber völlig ahnungslos, dass mit seinem Investment irgendetwas schiefläuft, kann er Ansprüche auch noch zehn Jahre später gültig machen. Das Fatale daran ist, dass diese kenntnisunabhängige Frist beginnt, wenn Vertrag unterschrieben wurde.

Das kann oft zu der misslichen Situation führen, dass Ansprüche verfallen, bevor die kenntnisabhängige Regelverjährung überhaupt angelaufen ist.

Nun, zehn Jahre nach der Schuldrechtsreform, greift diese Vorschrift zum ersten Mal: Von 2012 an verfallen nahezu täglich Ansprüche bei Kapitalanlagen, die im Lauf des Jahres 2002 gezeichnet wurden. Außerdem - und das ist der Grund für die schlagartige Massenverjährung - verfallen zum Jahreswechsel 2011/12 auch sämtliche Ansprüche, die noch aus der Zeit davor stammen.

Vor der Reform galt eine Verjährungfrist von 30 Jahren.

Bei der Schuldrechtsreform wurde festgelegt, dass all diese Ansprüche binnen zehn Jahren verfallen.

Genau dies passiert nun genau zum anstehenden Jahreswechsel.

Und es trifft auch Sparer, die in den neunziger Jahren, angetrieben von Einheitseuphorie und hohen Steuervorteilen, in Schrottimmobilien investierten.

Die Hoffnung auf Schadensersatz ist zum neuen Jahr futsch, zumindest für jene, die bis dahin nicht aktiv werden.

Anlegenden Sparern ist also dringend geraten, zu prüfen, wie ihre Kapitalanlagen aus der Zeit vor 2002 dastehen und ob eine Schadensersatzklage sinnvoll ist. Und gerade sogenannte geschlossene Fonds bergen fast immer hohe Risiken in sich, weil Investoren zu Miteigentümern werden und im Schadensfall haften.

Doch auch bei Lebensversicherungen gibt es Probleme: Ein beliebtes Steuersparmodell gerade in den neunziger Jahren waren kreditfinanzierte Eigentumswohnungen. Bankberater und Vermittler suggerierten, dass sich das Investment dank hoher Steuervorteile und Mieteinnahmen quasi von selbst finanziere.

Dazu wurden meist sogenannte "endfällige" Darlehen zur Anwendung gebracht. Also, statt stetig zu tilgen, zahlten Investoren in eine Lebensversicherung ein, um die Kreditsumme am Laufzeitende nach 10 oder 20 Jahren auf einen Schlag zurückzuzahlen. Dieses Modell hatte für Vermittler den Charme, dass sie ihren Kunden neben Kredit und Wohnung, auch noch eine nette Lebensversicherung verkaufen und Extraprovisionen kassieren konnten.

Nun aber stellen viele Anleger fest, dass die Kalkulation überhaupt nicht aufgeht. Lebensversicherungspolicen liefern in der Regel deutlich niedrigere Renditen, als der Vermittler damals in Aussicht gestellt hat. Das vermeintlich attraktive Modell entpuppt sich dann als Verlustgeschäft.

Aber wie ist die Beweislage vor Gericht? Und die nicht immer unabhängigen Anwälte verdienen auch, wenn deren Klagen vor Gericht scheitern.

Wenn sie nun auf die Schnelle keinen vertrauenswürdigen Anwalt findet, kann auch eine Schlichtungsstelle anrufen, um die Verjährung zu unterbrechen. Sie können sich zum Beispiel an die Öffentliche Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle in Hamburg wenden und bis zum 2. Januar 2012 die Einleitung eines Güteverfahrens beantragen. Die Verjährungsfrist wird dann für mindestens sechs Monate aufgeschoben genug Zeit, um in Ruhe eine Klage zu prüfen.

Entstanden aus Artikel aus der Zeit.online 51.KW und div. Pressemeldungen

So geht es los.....!

Schwanger_mit

Krankheitskosten - Nachweis erleichtert

Ausergewöhnliche Belastungen

Zukünftig genügt ein Gutachten, um die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen nachzuweisen.Um etwas im Rahmen einer Steuererklärung steuerlich geltend machen zu können, muss es entweder durch ärztliche Atteste oder durch entsprechende Belege nachgewiesen werden. Zur Anerkennung von Krankheitskosten hat der Bundesfinanzhof (BFH) zwei wichtige Urteile gefällt.

In dem einen entschiedenen Fall wollten die Eltern Aufwendungen zur Behandlung einer Lese- und Rechtschreibschwäche des Sohnes, der auf ärztlichen Rat ein Internat mit angeschlossenem Legastheniezentrum besuchte, steuerlich geltend machen. Gegenüber dem Landkreis verzichteten die Eltern auf Übernahme der Schulkosten, machten stattdessen die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Besuch des Internats, wie z. B. den Schulbeitrag, die Unterkunfts- und Verpflegungskosten, sowie die Therapiekosten, bei der anstehenden Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend. Diese Kosten erkannte das zuständige Finanzamt nicht als außergewöhnliche Belastungen an. Die folgende Klage der Eltern vor dem Finanzgericht Nürnberg wurde abgewiesen.

In einem zweiten Fall litt ein Kind an Asthma. Daher wollten die Eltern des Kindes neue Möbel für das Kind als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Das zuständige Finanzamt erkannte die Kosten nicht als außergewöhnliche Belastung an. Die Eltern klagten anschließend erfolglos vor dem Finanzgericht Nürnberg. Die Richter waren der Ansicht, dass die konkrete Gefährdung der Gesundheit des Kindes nicht durch ein amtsärztliches Gutachten nachgewiesen worden war.

Der BFH gab durch seine aktuellen Urteile seine bisherige Rechtsprechung, nach der Aufwendungen nach § 33 EStG nur abzugsfähig sind, wenn die medizinische Indikation der jeweiligen Behandlung durch ein amts- bzw. vertrauensärztliches Gutachten oder Attest eines anderen öffentlichen Trägers nachgewiesen wurde, auf. Zukünftig sollen, nach der geänderten Rechtsprechung, die erforderlichen Feststellungen durch das zuständige Finanzgericht nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung getroffen werden. Kläger solcher Sachverhalte sollen ab sofort ein Sachverständigengutachten einholen können, welches vor Gericht wie ein Privatgutachten zu behandeln und folglich als urkundlich belegter Parteivortrag zu würdigen ist. Allerdings kann dieses Gutachten nicht als Nachweis für die Richtigkeit des Vortrags gewertet werden, denn aufgrund fehlender Sachkunde des Gerichts müssen die Richter in solchen Fällen von Amts wegen ein entsprechendes Gutachten einholen. (BFH, Urteile v. 11.11.2010, Az.: VI R 17/09 u. VI R 16/09)

FRAGEN SIE UNS - DENN WIR BERATEN SIE GERN !

Steueränderungen 2012

Steuervereinfachungen - oder was der Gesetzgeber sich darunter vorstellt

Bundestag und Bundesrat haben sich mal wieder auf einen Kompromiss eingelassen, und diverse Steueränderungen unter meinem persönlichen Lieblingswort „Steuervereinfachungen“ beschlossen.

Einige dieser Vereinfachungen möchte ich hier jetzt kurz vorstellen.

1.) Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags
Der Arbeitnehmerpauschbetrag, der bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen wird, soweit keine höheren Werbungskosten nachgewiesen werden, wird rückwirkend auf den 01.01.2011 von 920 EUR auf 1.000 EUR erhöht.
Der (bisherige) Pauschbetrag ist in den Lohnsteuertabellen integriert und deshalb schon in den monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen berücksichtigt. Die Änderung auf 1.000 EUR wird erst in den Abrechnungen für Dezember 2011 in eine Summe, d.h. dann in Höhe von 1.880 EUR , erfolgen.

2.) Kinderbetreuungskosten
Ab dem Veranlagungszeitraum 2012 wird der steuerliche Abzug von Kinderbeteuungskosten neu geregelt.
Bisher waren diese Aufwendungen nur unter bestimmten persönlichen Voraussetzungen der Eltern „wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben“ abziehbar. Sprich die Kosten haben zu 2/3 den betrieblichen Gewinn gemindert oder konnten zusätzlich zu den Werbungskosten(pauschbetrag) bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden.
Zukünftig können Kinderbetreuungskosten unter Wegfall der persönlichen Anspruchsvoraussetzungen der Eltern von der Geburt bis zum 14. Lebensjahr des Kindes zu 2/3 als Sonderausgaben abgezogen werden.

3.) Kinderfreibeträge und Kindergeld bei volljährigen Kindern
Bisher werden Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge für volljährige Kinder nur gewährt, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht mehr als 8.004 EUR betragen.
Ab 2012 wird diese Grenze aufgehoben. Die bisher erforderliche Einkommensüberprüfung entfällt.
Das hat allerdings zur Folge, dass auch die Berücksichtigung von Kindern mit einer nebenbei ausgeübten Erwerbstätigkeit neu geregelt worden ist.
-> künftig bleibt eine Erwerbstätigkeit nur noch bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung oder eines Erststudiums außer Betracht
-> danach geht die Finanzverwaltung davon aus, dass das Kind in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten und damit nicht mehr zu berücksichtigen ist. Diese Vermutung kann dadurch widerlegt werden, dass das kind sich in einer weiteren Berufsausbildung befindet und tatsächlich keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, die mehr als 20 Stunden wöchentliche Arbeitszeit beträgt.

4.) Nachweis von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen
Der Nachweis der Zwangsläufigkeit von Krankheitskosten ist, in allen noch nicht bestandskräftig festgesetzten Veranlagungen, wie folgt zu erbringen:
-> für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel durch eine Verordnung des Arztes / Heilpraktikers
-> für Kuren, psychotherapeutische Behandlungen, Betreuung durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes
-> für Besuchsfahrten durch eine Bescheinigung des behandelnden Krankenhausarztes, in dem die „heilende Wirkung“ des Besuches bestätigt wird

Diese Nachweise müssen vor Beginn der Heilmaßnahmen bzw. dem Erwerb der medizinischen Hilfsmittel ausgestellt worden sein.


FRAGEN SIE UNS - DENN WIR BERATEN SIE GERN !

update: Weg zur Arbeitsstätte

Welcher Weg ist massgeblich?
Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat in einem Urteil vom 18.05.2011 entschieden, dass für die Berechnung der Entfernungspauschale die kürzeste Straßenverbindung zugrunde gelegt werden muss, auch wenn dies nicht die kostengünstigste ist (1 K 2732/09).
Arbeitnehmer können zur Abgeltung der Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für jeden Arbeitstag, an dem die Arbeitsstätte aufgesucht wird, und für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eine Entfernungspauschale von 0,30 € pro Kilometer ansetzen.
Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte maßgebend; eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 4 EStG zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt wird.


Aber was ist offensichtlich verkehrsgünstiger?
Das hat grundlegend der BFH in einem Urteil in 1975 entschieden (BFH v. 10.10.1975 - VI R 33/74).
Demnach ist für die Beurteilung einer Umwegstrecke als offensichtlich verkehrsgünstiger entsprechend dem Sinn und Zweck der Vorschrift darauf abzustellen, welche Straßenverbindung für den Steuerpflichtigen im Rahmen des Zumutbaren benutzbar ist.
Anders gesagt: Die Zumutbarkeit ist das Maß dafür, welche kilometermäßig kürzere, aber zeitlich längere oder andere Nachteile aufweisende Fahrtstrecke (noch) für die Berechnung der Entfernungspauschale zugrunde zu legen ist.

Nach der Rechtsprechung ist dabei eine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten (für die einfache Wegstrecke) bei Benutzung der km-mäßig weiteren Fahrtstrecke als ausreichend anzusehen, um das Merkmal "offensichtlich verkehrsgünstiger" als gegeben anzusehen (vgl. u.a. FG Düsseldorf, Urteil v. 18.7.2005 - 10 K 514/05 E, m.w.N. ).
Es reicht nicht aus, dass der Steuerpflichtige die Benutzung der kürzesten Straßenverbindung aufgrund der Verkehrsumstände (insbesondere Verkehrsdichte und -fluss oder zu viele Ampeln) als nicht zumutbar empfindet.
Um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu wahren, kann es nicht darauf ankommen, ob der Steuerpflichtige die Benutzung einer Straßenverbindung aus den genannten Gründen subjektiv für unzumutbar hält.


Längerer Arbeitsweg ist doch ansetzbar!Nach einer aktuellen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs kann ein Arbeitnehmer auch dann den längeren Weg zur Arbeit steuerlich geltend machen, wenn dadurch kein erheblicher Zeitvorteil gegenüber der kürzeren Strecke erreicht wird. 

Nämlich immer dann, wenn eine andere Verbindung offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig genutzt wird.

Bisher war die Finanzverwaltung der Auffassung, dass die längere Strecke mindestens eine Zeitersparnis von 20 Minuten erbringen muss. 

Nach neuester Ansicht der hohen Richter müssen jedoch keine konkreten zeitlichen Vorgaben erfüllt sein. 
Vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. 
Als Kriterien für die verkehrsgünstigere Strecke sind z. B. die Streckenführung, die Schaltung von Ampeln oder ähnliches heranzuziehen.





 

FRAGEN SIE UNS - WIR WISSEN DAS UND BERATEN SIE GERN !

Steueränderungen 2012

Kein Jahr ohne Gesetzesnovellen im Steuerrecht. Die neuen Steuerregeln des Jahres 2012 mit dne wichtigsten Änderungen

Vorsorglich Studienkosten geltend machen
Das Problem: Der Bundestag hat das positive Urteil des Bundesfinanzhofs inzwischen ausgehebelt und ein neues Gesetz erlassen, dass den Werbungskostenabzug bei Studienkosten rückwirkend verbietet. Dieses Vorgehen ist rechtsstaatlich allerdings äußerst fraglich. Experten sind deshalb sicher, dass der Fall bald vor dem Bundesverfassungsgericht landet.
Und wenn die Karlsruher Richter die Gesetzesänderung einkassieren, profitieren alle angehenden Akademiker, die trotzdem eine Steuererklärung eingereicht und darin ihre so viele Studienkosten wie möglich aufgelistet haben. Studenten sollten genau wie Arbeitnehmer prüfen, wie viel Werbungskosten in diesem Jahr bereits angefallen sind. Liegen sie bei 1000 Euro oder mehr, kann es sich lohnen, den Kauf eines Fachbuchs oder eines Laptops vorzuziehen.

Hausbesitzer: Handwerker engagieren!
Wer eine Immobilie sein Eigen nennt, kennt das: Ständig sind Reparatur- oder Renovierungsarbeiten notwendig. Immerhin sind Handwerkerleistungen absetzbar: Laut Gesetz können Auftraggeber 20 Prozent des Arbeitslohns steuerlich geltend machen, maximal 1200 Euro im Jahr. Materialkosten bleiben allerdings außen vor.
Wer aktuell unter 1200 Euro liegt, hat also noch Spielraum - und sollte noch in diesem Jahr den Handwerker kommen lassen, wenn irgendwas repariert oder gestrichen werden muss. Handelt es sich um einen größeren Auftrag, können Betroffene den Handwerker zudem bitten, noch in diesem Jahr eine Teilrechnung zu stellen. „Wer das Geld dann vor Silvester überweist, kann die Kosten bereits in der Steuererklärung für 2011 geltend machen“, rät Steuerberater Heidberg.
Wenn das 1200-Euro-Limit dagegen bereits überschritten ist, sollten Steuerzahler lieber bis zum nächsten Jahr warten, bis sie den Handwerker holen - vorausgesetzt, die Reparatur duldet Aufschub. Wenn nicht, können sie ihn zumindest bitten, die Rechnung erst im nächsten Jahr zu schicken.
Der steueroptimierte Umgang mit Handwerkern kann sehr lukrativ sein: Anders als Werbungskosten werden die Ausgaben nicht von den Einkünften abgezogen, sondern direkt von der Steuerschuld. „Jeder absetzbare Euro mindert die Steuerlast also im Verhältnis 1:1“, so Heidberg. Anspruch auf den Steuervorteil haben übrigens nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter, die den Handwerker selbst bezahlen müssen.
Optimierungspotenzial besteht auch bei Ausgaben für „haushaltsnahe Dienstleistungen“, also etwa für eine Reinigungsfirma, einen Gärtner und in bestimmten Fällen sogar für einen Babysitter. „Auftraggeber können 20 Prozent der Aufwendungen, maximal aber 4000 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen“, sagt Heidberg. Wer drunter liegt und schmutzige Fenster hat, sollte deshalb noch in diesem Jahr eine Reinigungskraft beauftragen.
Damit das Finanzamt die Ausgaben für Handwerker oder Dienstleister anerkennt, müssen Auftraggeber aber eine Rechnung des Anbieters sowie einen Überweisungsbeleg präsentieren. Barzahlungen sind also tabu - wer der Nachbarstochter zehn Euro fürs Babysitten in die Hand gedrückt hat, kann später keine Steuervorteile einfordern.

Rentner: Ab zum Arzt!
Im Alter haben Menschen immer mehr gesundheitliche Probleme. Wer besonders hohe Ausgaben für Ärzte oder andere Gesundheitsleistungen hatte, die die Kasse nicht erstattet, kann zumindest Steuervorteile geltend machen. Das ist für immer mehr Rentner eine wichtige Option, weil der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente seit 2005 schrittweise steigt.
Krankheitskosten akzeptiert das Finanzamt allerdings nur, wenn sie - gemeinsam mit anderen „außergewöhnlichen Belastungen“ wie etwa Unterhaltszahlungen an Angehörige - ein bestimmtes Limit überschreiten. „Wo die Grenze liegt, hängt vom Familienstand und der Höhe der Einkünfte ab“, erklärt Heidberg. Bei einem alleinstehenden Rentner mit Gesamteinkünften von 40.000 Euro im Jahr hält der Fiskus 2400 Euro pro Jahr für zumutbar (sechs Prozent der Einkünfte). Nur, was drüber liegt, ist absetzbar.
Steuerzahler sollten deshalb prüfen, ob sie das Limit bereits erreicht haben. Wenn ja, macht es Sinn, einen für 2012 geplanten Zahnarzt-Termin, den Kauf einer neuen Brille oder eine Vorsorgeuntersuchung auf dieses Jahr vorzuziehen. Denn dann sind zumindest die Ausgaben, die die Kasse nicht erstattet, steuerlich absetzbar - während sie 2012 verpuffen könnten, falls nicht genug zusammenkommt, um die Zumutbarkeitsgrenze zu überschreiten. Wichtig: Dringende Untersuchungen sollten Steuerzahler nie vor sich herschieben!
Die Strategie funktioniert nicht nur bei Rentnern, sondern auch bei jungen Leuten mit hohen Krankheitskosten. So zählen zum Beispiel künstliche Befruchtungen ebenfalls zu den „außergewöhnlichen Belastungen“.

Anleger: Vorsicht vor Vermittlern!
Finanzvermittler empfehlen gerne Produkte, die dem Kunden eine Steuerersparnis bringen sollen. Aber grosse Vorsicht ist geboten.
„Sichern sie sich Steuervorteile“ - mit diesem oder ähnlichen Slogans ziehen derzeit wieder Heerscharen von Finanzvermittlern durch die Lande, um ihren Kunden Anlageprodukte zu verkaufen. Sicher: ganz Unrecht haben Sie nicht. Wer vor dem Jahreswechsel noch eine Riester-Rente abschließt, sichert sich Zulagen fürs komplette Jahr.
Aber Vorsicht, oft wollen die Vermittler vor allem eines: hohe Provisionen einstreichen. Deshalb neigen sie dazu, die Vorteile von Riester-Renten, Lebensversicherungen oder anderen steuerlich interessanten Anlagen lauthals zu betonen, ohne auf Risiken hinzuweisen.

Steuervorteile sind nicht alles
Anleger sollten den Ratschlägen deshalb niemals blind vertrauen. Denn was bringt der schönste Steuervorteil, wenn die Anlage nur mickrige Renditen liefert oder nicht den persönlichen Bedürfnissen entspricht? Anders als vielfach behauptet lohnt sich zum Beispiel eine Riester-Rente keineswegs für jeden.
Niemand sollte sich deshalb zur Eile drängen lassen, sondern sich Zeit für eine intensive Prüfung nehmen, bevor er sich für ein Anlageprodukt entscheidet.


FRAGEN SIE UNS - DENN WIR BERATEN SIE GERN !

Photovoltaik

Vergütungssätze 2012 für Photovoltaikanlagen

Die Bundesnetzagentur hat die Vergütungssätze für Stromeinspeisungen aus Photovoltaikanlagen veröffentlicht.

Für ab dem 01.01.2012 ans Netz gehende Anlagen erhält der Betreiber je nach Standort und Größe der Anlage einen Betrag von 0,1794 EUR bis 0,2443 EUR je eingespeister Kilowattstunde Strom.



FRAGEN SIE UNS - DENN WIR BERATEN SIE GERN !

Fahrtenbuch

"Ordnungsgemäßes" Fahrtenbuch - immer ein Streitpunkt

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in in der Vergangenheit in mehreren Entscheidungen die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch näher präzisiert. Danach muss das Fahrtenbuch eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Aufzeichnungen bieten, sodass der zu versteuernde Anteil (Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) an der Gesamtfahrleistung mit vertretbarem Aufwand überprüft werden kann. Dazu gehört auch, dass das Fahrtenbuch zeitnah und fortlaufend in einer geordneten und geschlossenen äußeren Form geführt wird, die nachträgliche Einfügungen oder Veränderungen ausschließt oder zumindest deutlich als solche erkennbar werden lässt. Demnach reichen etwa laufend, aber lose gefertigte Aufzeichnungen nicht aus.

Auch eine mithilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nur dann, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offengelegt werden.

In seinem jüngsten Beschluss vom 12.7.2011 gelangte der BFH ebenfalls zu dem Schluss, dass die mithilfe des MS Excel-Tabellenkalkulationsprogramms erstellten Tabellenblätter sowie die diesen zugrunde liegenden handschriftlichen losen Aufzeichnungen nicht den von der Rechtsprechung geforderten Anforderungen genügen. Eine Manipulation hinsichtlich der gefahrenen Kilometer zu einem späteren Zeitpunkt könne damit nicht ausgeschlossen werden.


FRAGEN SIE UNS - DENN WIR BERATEN SIE GERN !

Steuervereinfachungsgesetz

Es tritt - mit Ausnahmen - zum 1.1.2012 in Kraft. Einige Bestimmungen gelten aber auch schon rückwirkend zum 1.1.2011.

Zu den wichtigsten Beschlüssen gehören u. a.:

Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird von derzeit 920 € geringfügig auf 1.000 € angehoben.

Kosten für die Kinderbetreuung
Kinderbetreuungskosten werden heute in Abhängigkeit davon, ob sie durch die Berufstätigkeit bedingt oder privat veranlasst sind, unterschiedlich steuerlich berücksichtigt. Auf diese Unterscheidung verzichtet der Gesetzgeber künftig, was dazu führt, dass mehr Steuerpflichtige von dem Steuervorteil profitieren.

Kindergeld/-freibeträge für volljährige Kinder
Sowohl im Rahmen des Kindergeldantrags gegenüber den Familienkassen als auch im Rahmen der Einkommensteuererklärung gegenüber dem Finanzamt mussten die Einkünfte und Bezüge der Kinder aufwendig und detailliert aufgeschlüsselt werden. Künftig verzichtet der Fiskus auf die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern. Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung wird jedoch - widerlegbar - vermutet, dass das Kind in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten und damit nicht mehr zu berücksichtigen ist. Bei einer weiteren Ausbildung und z. B. einer Erwerbstätigkeit von weniger als 20 Stunden in der Woche kann dies widerlegt werden.

Entfernungspauschale
Nutzte der Steuerpflichtige für den Arbeitsweg sowohl öffentliche Verkehrsmittel als auch einen Pkw, waren umfangreiche Aufzeichnungen und Berechnungen erforderlich, um die Höhe der Werbungskosten zu dokumentieren. Durch die Umstellung auf eine jährliche Vergleichsrechnung entfällt die Notwendigkeit, entsprechende Aufzeichnungen zu führen und im Erklärungsvordruck darzulegen.

Einbeziehung von Kapitaleinkünften bei Spendenabzug und außergewöhnlichen Belastungen
Kapitalerträge mussten in der Einkommensteuererklärung weiter angegeben werden, wenn außergewöhnliche Belastungen oder Spenden steuerlich geltend gemacht wurden. Dann musste der Antragsteller seine Kapitalerträge allein für diese Zwecke trotz der bereits erfolgten abgeltenden Besteuerung ermitteln und dem Finanzamt gegenüber erklären. In Zukunft wird auf diese Erklärungspflicht verzichtet.

Gebührenpflicht für verbindliche Auskunft
Für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft durch das Finanzamt werden Gebühren erhoben. Diese berechnen sich nach dem Gegenstandswert, den die verbindliche Auskunft für den Antragsteller hat. Eine sog. "Bagatellgrenze" in Höhe von bis zu 10.000 € soll vermeiden, dass Steuerpflichtige für verbindliche Auskünfte bezahlen müssen, wenn sie im Vorfeld einer Investitionsentscheidung steuerliche Planungssicherheit erlangen möchten.

Erstattung bei Sonderausgaben
Auf ein Wiederaufrollen alter Steuerfestsetzungen aufgrund von Erstattungen für zurückliegende Jahre wird verzichtet. In solchen Fällen erfolgt künftig eine Hinzurechnung im Jahr der Erstattung.

Verbilligte Vermietung
Bei verbilligter Vermietung einer Wohnung - wie sie häufig unter Angehörigen vorkommt - wurde der maßgebliche Prozentsatz auf 66 % (bzw. 2/3 der ortsüblichen Miete) vereinheitlicht. Auf die vom Steuerpflichtigen aufwendig zu erstellende Totalüberschussprognose wird verzichtet. Beträgt die Miete demnach mehr als 66 % der ortsüblichen Miete, gilt die Vermietung als vollentgeltlich und ermöglicht den vollen Werbungskostenabzug. Die betroffenen Mietverhältnisse sollten daher überprüft und ggf. angepasst werden!


FRAGEN SIE UNS - DENN WIR BERATEN SIE GERN !

Freitag, 16. Dezember 2011

Wieder Freitag: Bundesregierung jubelt über Bürokratieabbau http://t.co/kCp2ikbG -- JRuderStB (@JRuderStB)

Montag, 12. Dezember 2011

Steuertipps für Immobilienbesitzer http://t.co/sPQXLhBQ -- PrillerPartner (@PrillerPartner)

Sonntag, 11. Dezember 2011

EU

Jede Europafrage entscheidet zugleich auch über das Wohl & Wehe der Steuerzahler