Dienstag, 19. Mai 2009

Wer muss eigentlich eine Steuererklärung abgeben?

Bei wem muss bis zum 31. Mai. 09 muss die Steuererklärung beim Finanzamt sein (§46 EStG).

Nachfolgende Regeln gelten immer dann, wenn Sie und/oder Ihr Ehepartner Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, umabhängig von der Höhe, haben (Arbeitslohn, Gehalt, Versorgungsbezüge).

- Ihre steuerpflichtigen Nebeneinkünfte einer Person liegen über 410 Euro (z.Bsp. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen, sonstige Einkünfte usw. und der positive Saldo dieser Nebeneinkünfte über 410 Euro liegt).

- Sie haben einen Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen (ausser: Behinderten-Pauschbetrag, Hinterbliebenen-Pauschbetrag, Kinderfreibeträge)

- Sie und Ihr Ehepartner lassen sich zusammen veranlagen, haben beide Arbeitslohn bezogen und einer von Ihnen hatte die Steuerklasse V oder VI - oder die Steuerklassenkombination III/V.

- Sie haben Arbeitslosen-, Kranken- oder Kurzarbeitergeld etc. über 410 Euro bezogen (Lohnersatzleistungen sind steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt und erhöhen dadurch den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte). Das gilt auch für das Elterngeld.

- Ihr Arbeitgeber hat auf Ihre Abfindung bzw. Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit bereits beim Lohnsteuerabzug die günstige Fünftelregelung (ermässigter Steuersatz).

- Sie haben eine Urlaubsvergütung aus der Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft bekommen: Für diese Vergütung hat die Ausgleichskasse pauschal Lohnsteuer abgeführt. In der Einkommensteuer-Veranlagung wird die Zahlung mit Ihrem persönlichen Steuersatz belastet und die Pauschalsteuer auf Ihre Steuerschuld angerechnet.

- Sie haben von Ihrem neuen Arbeitgeber einen "sonstigen Bezug" erhalten, ohne dass die Lohnsteuerbescheinigung Ihres früheren Arbeitgebers für dasselbe Kalenderjahr vorgelegen hat: Der neue Arbeitgeber kann dann die darauf entfallende Lohnsteuer nur ungefähr bestimmen.

- Als nicht verheiratete oder geschiedene Eltern wollen Sie bestimmte Freibeträge für ein Kind übertragen bzw. aufteilen: Wollen Sie als nicht zusammen veranlagte Eltern den Ausbildungsfreibetrag, den Behinderten- oder den Hinterbliebenen-Pauschbetrag Ihres Kindes anders als hälftig unter sich aufteilen, wird durch die Veranlagung beider Eltern sichergestellt, dass diese Frei- und Pauschbeträge insgesamt nur einmal abgezogen werden.

- Sie sind Arbeitnehmer, Ihre Ehe ist durch Tod oder Scheidung aufgelöst worden und Sie bzw. Ihr früherer Ehepartner haben im selben Jahr wieder geheiratet: Dann gibt es verschiedene Möglichkeiten, wer in diesem Jahr mit wem zusammen veranlagt wird und welcher Einkommensteuertarif gilt.

- Ihr Lohnsteuerabzug ist zeitweise mit der gekürzten Vorsorgepauschale (va. Beamte) durchgeführt worden, zeitweise mit der ungekürzten und wenn sie die StKl. I bis IV hatten. Gleiches gilt, wenn Sie neben einer rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit gleichzeitig Arbeitslohn bezogen haben, für den es nur die gekürzte Vorsorgepauschale gibt.

- Ihr Verlust aus den Vorjahren ist noch nicht ausgeglichen: Verluste aus einer Einkunftsart, die Sie nicht im gleichen Jahr mit anderen positiven Einkünften verrechnen konnten, dürfen Sie in das Vorjahr zurück- und/oder in die Folgejahre vortragen (sog. Verlustabzug). Wollen Sie keinen Verlustrücktrag vornehmen oder bleibt nach dem Rücktrag noch ein Verlust übrig, müssen Sie in den zukünftigen Jahren eine Einkommensteuererklärung abgeben, bis der Verlust mit anderen positiven Einkünften verrechnet ist.

- Sie haben Ihren beschränkt steuerpflichtigen Ehepartner, der im EU-/EWR-Ausland lebt, auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen: Dann wird Ihnen während des Jahres entsprechend weniger Lohnsteuer abgezogen. In der Steuererklärung prüft der Beamte, ob Ihr Gesamteinkommen erfasst ist.

- Sie haben in Deutschland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, lassen sich aber als "fiktiv unbeschränkt steuerpflichtig" behandeln.

Samstag, 16. Mai 2009

Kurzarbeitergeld auf 24 Monate verlängert

Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist statt wie bislang maximal 18, nun mehr für bis zu 24 Monate möglich.
Die Bundesagentur für Arbeit wird Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit außerdem ab dem 7. Monat vollständig erstatten.
Dies gilt auch für übernommene Auszubildende und befristet Beschäftigte.

Aber: Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, wird aber bei der Festlegung des Steuersatzes für das übrige, steuerpflichtige Steuereinkommen im Rahmen des Progressionsvorbehalts berücksichtigt.



Bürgerentlastungsgesetz für die Krankenversicherung erneut vertagt!

Die geplante Beratung des Entwurfs des Bürgerentlastungsgesetzes Krankenversicherung wurde durch die CDU/SPD erneut vertagt.
Dabei geht es um den Bereich der Sonderausgaben.
Demnach sollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben steuerlich besser abgesetzt werden können.
Im Gegenzug sollen aber Beiträge zur Haftpflicht- Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung nicht mehr abgesetzt werden können.

Hintergrund:
Nach geltendem Recht sind die Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung nur stark eingeschränkt als Sonderausgaben abziehbar.

Das Bundesverfassungsgerichts vom 13.2.2008 hat dies als Unrecht verurteilt.
Die derzeitigen Gesetzesvorschriften berücksichtigen die Beiträge zu einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich nicht im ausreichenden Umfang.

Die nun angestrebte Neuregelung soll sowohl für gesetzlich Versicherte als auch für privat Versicherte gelten.
Durch das Bürgerentlastungsgesetzes sollen aber künftig Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010 deutlich besser berücksichtigt werden können.

Bisherige Regelung
Sonstige Vorsorgeaufwendungen, die nicht zu den Altersvorsorgeaufwendungen gehören (z.B. Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen), können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Hierbei steht ein Abzugsvolumen in Höhe von maximal 2.400 EUR zur Verfügung.
Dieser Betrag vermindert sich auf 1.500 EUR, wenn der Steuerpflichtige z.B. einen steuerfreien Arbeitgeberanteil zu seiner Krankenversicherung erhält oder wenn er über einen entsprechenden Beihilfeanspruch verfügt.

Geplante Neuregelung
Die Höchstgrenzen für die sonstigen Versicherungsbeiträge werden ab 2010 entfallen.
Künftig soll der Sonderausgabenabzug alle Beiträge zur privaten oder gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung auf sozialhilferechtlich gewährleistetem Leistungsniveau umfassen. Das beinhaltet auch den Abzug der Kosten für den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner und für Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld besteht. Neben diesem Kernelement sind weitere Folgeänderungen geplant.

Die wichtigsten Aspekte in Kürze:

• Beim Sonderausgabenabzug ist vorgesehen, dass alle Beiträge für eine Basis-Krankenversicherung angesetzt werden können. Hierzu gehört demnach auch ein von der gesetzlichen Krankenversicherung gegebenenfalls erhobener Zusatzbeitrag.

• Beiträge für einen zusätzlichen Versicherungsschutz, die über die medizinische Grundversorgung hinausgehen - beispielsweise Chefarztbehandlung, Einbettzimmer im Krankenhaus - werden nicht abziehbar sein.

• Wegen der neuen Basisabsicherung können alle weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen, wie z.B. Beiträge für Haftpflicht-, Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherungen nicht mehr abgezogen werden. Um eine Schlechterstellung zu vermeiden, ist eine Günstigerprüfung zwischen altem und neuem Recht über die Veranlagungen bis zum Jahr 2019 vorgesehen.

• Die als Sonderausgaben abziehbaren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sollen bereits im Lohnsteuerverfahren in pauschalierter Form grundsätzlich in allen Steuerklassen berücksichtigt werden. Damit wirken sich die regelmäßig anfallenden Vorsorgeaufwendungen für die Kranken- und Pflegepflichtversicherung nicht erst bei der Einkommensteuerveranlagung, sondern bereits im laufenden Jahr aus.

• Der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 EUR ist auch für die Steuerklasse V vorgesehen. Im Gegenzug soll die Verdoppelung in der Steuerklasse III entfallen.

• Da dem Finanzamt für die Einkommensteuervorauszahlungen 2010 noch keine Angaben zur Höhe der Versicherungsbeiträge vorliegen, sollen 80 % der privaten bzw. 96 % der gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge angesetzt werden, die bei der letzten Veranlagung berücksichtigt wurden (Regierungsentwurf: Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen - Bürgerentlastungsgesetz).

"Bedrückende Zahlen" zur Steuerschätzung

Krisenbedingte Ausfälle zwingen zu höherer Neuverschuldung
316 Milliarden Euro weniger Steuern für Bund und Länder von 2009 bis 2012 - das ist die Prognose, die der Arbeitskreis Steuerschätzung am 14. Mai 2009 in Berlin vorstellte.
Allein für den Bund sind es in den vier Jahren 152 Milliarden Euro weniger - ein Großteil, 97 Mrd. Euro, ist dem Konjunktureinbruch zuzurechnen.
Gesamtstaatlich sind 213 Mrd. Euro Mindereinnahmen konjunkturbedingt.
Damit schlägt sich die anhaltende Wirtschaftskrise noch deutlicher in den Einnahmen des Staates nieder, als noch vor einigen Monaten befürchtet.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück betonte, dass es sich um den stärksten Einbruch des Wirtschaftswachstums in der Geschichte der Bundesrepublik handelt.

Basis für die Steuerschätzung ist ein Einbruch von -6% für 2009.
Der bislang schwerste Einbruch in der Geschichte der Bundesrepublik lag 1975 bei -0,9%.

Weniger Einnahmen - höhere Neuverschuldung
In Folge des Schrumpfens der Wirtschaftsleistung brechen Steuereinnahmen weg.
Gleichzeitig aber muss der Staat auch automatisch höhere Ausgaben zum Beispiel für die Arbeitsmarktpolitik tätigen.
Die schwerste Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit zwingt außerdem dazu, mit stabilisierenden Maßnahmen des Staates für die Finanzmärkte, für Unternehmen und Arbeitsplätze gegen die Krise anzusteuern.

Allein die Steuerrechtsänderungen verursachen Mindereinnahmen von 50 Mrd. Euro. Eine höhere Neuverschuldung ist deshalb unvermeidbar.
Der Bundesfinanzminister sagte, dass die Neuverschuldung 2009 bei rund 50 Mrd. Euro liegen wird, wenn man den Nebenhaushalt des Tilgungsfonds ehrlich mit hinzurechnet. Für das nächste Jahr kann man nach gegenwärtigem Stand zusammen mit dem Tilgungsfonds von rund 90 Mrd. Euro neuen Schulden ausgehen.

Steinbrück weiter: "Weitere Steuersenkungen ohne Gegenfinanzierung sind vor diesem Hintergrund Schall und Rauch." An den bereits zugesagten Steuererleichterungen in Höhe von 40 Mrd. Euro, zum Beispiel über das Bürgerentlastungsgesetz, wird nicht gerüttelt.

Hohe Steuern und Sozialabgaben in Deutschland

Eine neue Studie der OECD beschäftigt sich mit der Höhe von Steuern und Sozialabgaben in Deutschland im Vergleich zu anderen OECD-Ländern.
Das Ergebnis ist erwartungsgemäss bedrückend.
Aus einer am 12.05.2009 veröffentlichten Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ergibt sich, dass gerade in Deutschland die Geringverdiener und Steuerzahler mit einem durchschnittlichen Einkommen wenig Grund zur Freude haben.
Sie werden besonders stark nit hohen Steuern und Sozialabgaben belastet.
Anders ist das nur, soweit nur ein Partner arbeitet und der andere ein Dasein als Hausfrau oder Hausmann führt.
Von den Steuerzahler mit geringem Einkommen werden insbesondere Alleinerziehende mit hohen Abgaben belastet. Dies kommt aber auch dadurch, dass in vielen anderen Staaten diese Personengruppe eine großzügigere finanzielle Unterstützung erhält.
Nach dem Inhalt dieser Studie kommen vor allem Gutverdienende besser weg: Ihre Steuern - und Abgabenlast sank deutlich gegenüber dem Jahr 2000. Das kommt unter anderem dadurch, dass ab einem bestimmten Einkommen keine Sozialabgaben mehr gezahlt werden brauchen.

Neuerdings gibt es jedoch auch einen Kreis von 20 wohlsituierten Bürgern, die ihre Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit erkannt haben. Sie fordern die Einführung einer Vermögensabgabe für Reiche. Die ungleiche Verteilung wird nach Aussage eines der Initiatoren u.a. dadurch deutlich, dass inzwischen ein Zehntel der Deutschen 60% des gesamten Vermögens besitzen.

Besteuerung von Renten

Rentner sollten spätestens jetzt prüfen, ob sie Steuern an den Fiskus zahlen müssen.
Nähere Auskünfte erteilt - natürlich - der Steuerberater.
Oft wurde darauf hingewiesen, dass immer mehr Rentner Einkommenssteuer bezahlen müssen. Und häufig ahnen die Betroffenen nicht, dass sie Ärger mit dem Finanzamt bekommen können. Bereits jeder vierte Rentner ist jetzt verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.
Im Zweifel sollten Sie das lieber tun, um nicht hohen Nachforderungen ausgesetzt zu werden oder sogar in den Verdacht der Steuerhinterziehung zu fallen. Besonders sollte aufpassen, wer neben der Rente noch über zusätzliche Einnahmequellen verfügt.