Nun werden endlich wichtige Neuregelungen aus dem
Jahressteuergesetz 2013 umgesetzt!
A.
Dazu gehört das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zur Grunderwerbsteuer bei Geschäften unter
Lebenspartnern.
B.
Die private Nutzung von betrieblichen Elektrofahrzeugen
wird künftig steuerlich günstiger bewertet.
C.
Für Arbeitnehmer wird es
einfacher, einen Lohnsteuerfreibetrag geltend zu machen.
Arbeitnehmer können zudem die Geltungsdauer eines Freibetrages von
einem auf zwei Jahre verlängern.
D.
Ebenso wie der Wehrsold freiwillig
Wehrdienstleistender bleibt das für den Bundesfreiwilligendienst
gezahlte Taschengeld steuerfrei.
Weitere Bezüge wie der
Wehrdienstzuschlag und besondere Zuwendungen werden dagegen
steuerpflichtig.
E.
Weiterhin wird die geförderte
private Altersvorsorge noch attraktiver gestaltet.
Mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz wird ein neues
Produktinformationsblatt eingeführt, das beim Vergleich der
verschiedenen Vorsorgeprodukte helfen wird.
F.
Zudem wird die
Eigenheim-Rente vereinfacht, indem künftig in der Ansparphase jederzeit
Kapital entnommen werden kann.
G.
Auch gehören drei Steuergestaltungsmodelle
der Vergangenheit an:
Dies sind das sogenannte Goldfinger-Modell, der
RETT-Blocker und die erbschaftsteuerliche Cash-GmbH. Die Regelungen
werden kurzfristig in Kraft treten.
Die bisherigen jährlichen
Steuermindereinnahmen durch die drei Modelle wurden bisher auf einen
dreistelligen Millionenbetrag geschätzt.
G1.
Das sogenannte Goldfinger-Modell nutzt den negativen
Progressionsvorbehalt aus.
Künftig werden bei der Ermittlung von
ausländischen Einkünften, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen,
Aufwendungen für den Erwerb von Umlaufvermögen erst im Zeitpunkt der
Veräußerung der angeschafften Wirtschaftsgüter angerechnet.
Damit
können Steuerpflichtige, die der Reichensteuer unterliegen, nicht mehr
in einem Jahr den negativen Progressionsvorbehalt zu ihren Gunsten
ausnutzen, ohne dass sich im Anschluss eine korrespondierende Wirkung
zu ihren Lasten ergibt.
G2.
Über RETT-Blocker als weiterer Käufer beim Erwerb von Immobilien
konnte bisher Grunderwerbsteuer vermieden werden.
Die Eingung zielt darauf, dass dies nicht mehr möglich
ist, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung die vom RETT-Blocker
erworbenen Anteile an der Immobilie dem anderen Erwerber zuzurechnen
sind.
G3
Mit einer Cash-GmbH konnte bisher die Erbschaft- und Schenkungsteuer
im Bereich der privaten Vermögensverwaltung teilweise vermieden werden.
Damit wird verhindert, dass privates Vermögen in erbschaftsteuerlich
begünstigtes Betriebsvermögen umgewandelt wird.
Es wurde vereinbart, wie betrieblich notwendiges und
daher steuerlich begünstigtes Finanzvermögen von anderen Finanzmitteln
im Einzelnen abzugrenzen ist.
H.
Die von der
Bundesregierung als Steuervereinfachung forcierte Verkürzung von
Aufbewahrungsfristen von Steuerbelegen bei Unternehmen ist obsolet.
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Bundesrat 7.6.2013, Pressemitteilung 127/2013
Bundesministerium der Finanzen 5.6.2013, Pressemitteilung Nr. 39