Donnerstag, 13. Juni 2013

Aktuelle Änderungen im Steuerrecht





Nun werden endlich wichtige Neuregelungen aus dem Jahressteuergesetz 2013 umgesetzt!

A.
Dazu gehört das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grunderwerbsteuer bei Geschäften unter Lebenspartnern.

B.
Die private Nutzung von betrieblichen Elektrofahrzeugen wird künftig steuerlich günstiger bewertet.

C.
Für Arbeitnehmer wird es einfacher, einen Lohnsteuerfreibetrag geltend zu machen.
Arbeitnehmer können zudem die Geltungsdauer eines Freibetrages von einem auf zwei Jahre verlängern.

D.
Ebenso wie der Wehrsold freiwillig Wehrdienstleistender bleibt das für den Bundesfreiwilligendienst gezahlte Taschengeld steuerfrei.
Weitere Bezüge wie der Wehrdienstzuschlag und besondere Zuwendungen werden dagegen steuerpflichtig.

E.
Weiterhin wird die geförderte private Altersvorsorge noch attraktiver gestaltet.
Mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz wird ein neues Produktinformationsblatt eingeführt, das beim Vergleich der verschiedenen Vorsorgeprodukte helfen wird.
F.
Zudem wird die Eigenheim-Rente vereinfacht, indem künftig in der Ansparphase jederzeit Kapital entnommen werden kann.


G.
Auch gehören drei Steuergestaltungsmodelle der Vergangenheit an:
Dies sind das sogenannte Goldfinger-Modell, der RETT-Blocker und die erbschaftsteuerliche Cash-GmbH. Die Regelungen werden kurzfristig in Kraft treten.
Die bisherigen jährlichen Steuermindereinnahmen durch die drei Modelle wurden bisher auf einen dreistelligen Millionenbetrag geschätzt.

G1.
Das sogenannte Goldfinger-Modell nutzt den negativen Progressionsvorbehalt aus.
Künftig werden bei der Ermittlung von ausländischen Einkünften, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, Aufwendungen für den Erwerb von Umlaufvermögen erst im Zeitpunkt der Veräußerung der angeschafften Wirtschaftsgüter angerechnet.
Damit können Steuerpflichtige, die der Reichensteuer unterliegen, nicht mehr in einem Jahr den negativen Progressionsvorbehalt zu ihren Gunsten ausnutzen, ohne dass sich im Anschluss eine korrespondierende Wirkung zu ihren Lasten ergibt.

G2.
Über RETT-Blocker als weiterer Käufer beim Erwerb von Immobilien konnte bisher Grunderwerbsteuer vermieden werden.
Die Eingung zielt darauf, dass dies nicht mehr möglich ist, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung die vom RETT-Blocker erworbenen Anteile an der Immobilie dem anderen Erwerber zuzurechnen sind.

G3
Mit einer Cash-GmbH konnte bisher die Erbschaft- und Schenkungsteuer im Bereich der privaten Vermögensverwaltung teilweise vermieden werden.
Damit wird verhindert, dass privates Vermögen in erbschaftsteuerlich begünstigtes Betriebsvermögen umgewandelt wird.
Es wurde vereinbart, wie betrieblich notwendiges und daher steuerlich begünstigtes Finanzvermögen von anderen Finanzmitteln im Einzelnen abzugrenzen ist.

H.
Die von der Bundesregierung als Steuervereinfachung forcierte Verkürzung von Aufbewahrungsfristen von Steuerbelegen bei Unternehmen ist obsolet.


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Bundesrat 7.6.2013, Pressemitteilung 127/2013
Bundesministerium der Finanzen 5.6.2013, Pressemitteilung Nr. 39

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