Freitag, 30. März 2012

aktuell: 30. März 2012

Bundesrat will Erbrecht nichtehelicher Kinder besser schützen.

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2012/0101-200/0108-12.html

Immobilien II

Großstädte: Immobilienpreise sanken in den letzten fünf Jahren teilweise drastisch


c/o immowelt AG

   - Preise für Eigentumswohnungen sanken in deutschen Großstädten zum Teil um bis zu 35 Prozent
   - Wohnungspreise fielen zwischen 2006 und 2011 im Durchschnitt um 3 Prozent
   - Kaufpreisrückgang in 47 der 80 deutschen Großstädte
   - Wohnungspreise stiegen vor allem in süddeutschen Städten und Metropolen um bis zu 26 Prozent
   - Nordrhein-Westfalen großer Verlierer

In den vergangenen fünf Jahren sanken die Wohnungspreise in deutschen Großstädten durchschnittlich um 3 Prozent - das zeigt das Kaufpreisbarometer der deutschen Großstädte von immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale. In insgesamt 47 der 80 deutschen Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern gingen die Wohnungspreise zum Teil drastisch um bis zu 35 Prozent zurück. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Eigentumswohnungen lag 2011 bei 1.547 Euro und somit 3 Prozent unter dem durchschnittlichen Kaufpreis von 2006 (1.601 Euro).

Süddeutsche Städte und Metropolen sind die Gewinner
Mancherorts müssen die Käufer von Eigentumswohnungen allerdings inzwischen deutlich tiefer in die Tasche greifen als noch 2006: Die höchsten Preiszuwächse gab es in den deutschen Metropolen sowie in kleineren Großstädten in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinlandpfalz und Thüringen. Diese haben in den vergangenen Jahrzehnten zumeist einen Strukturwandel vollzogen, sind häufig Standort von Universitäten und Forschungszentren oder haben sich als Dienstleistungszentren positioniert. Die größten Preisanstiege verzeichneten Trier (2.058 Euro, + 26 Prozent), Oldenburg (1.706 Euro, + 25 Prozent), Hamburg (2.828 Euro, + 22 Prozent) und Regensburg (2.508 Euro, + 21 Prozent).

Nordrhein-Westfalen - der große Verlierer
Am unteren Ende des Kaufpreisbarometers stehen Städte wie Krefeld (1.061 Euro, -35 Prozent), Salzgitter (661 Euro, -30 Prozent), Duisburg (937 Euro, -26 Prozent) und Herne (918 Euro, -26 Prozent), in denen der Strukturwandel ausgeblieben ist. Die ohnehin niedrigeren Kaufpreise für Wohnungen sanken hier noch weiter. Vor allem im bevölkerungsreichsten und stark urbanisierten Bundesland Nordrhein-Westfalen und im südlichen Niedersachsen gingen die Preise in den Keller. Die Kommunen dort sind teilweise stark verschuldet und durch mangelnde Jobangebote und schlechte Infrastruktur für Käufer nicht sonderlich attraktiv.

Bieterwettstreit oder Preisverfall?
Die vielzitierte angespannte Lage auf dem Immobilienmarkt gilt eben nicht für alle Regionen Deutschlands. Während in begehrten Lagen Verkäufern Wohnungen und Häuser regelrecht aus den Händen gerissen werden und sich mancherorts sogar Bieterwettstreite abspielen, sinken in vielen deutschen Großstädten die Preise. Vor allem in den Verliererregionen spiegeln die sinkenden Kaufpreise den verpassten Strukturwandel, fehlende Investitionen in Infrastruktur und Bildung sowie die im Bundesvergleich geringere Kaufkraft durch die schwierige Arbeitsmarktlage wider.

c/o immowelt AG

Immobilien I: Günstige Kredite und teurer Kauf


Preisanstieg bei Objekten frisst Ersparnis bei Darlehen teilweise auf
Kredite bis 37.000 Euro billiger


Vor allem Käufer in Kleinstädten profitieren
Wie nah Aufstieg und Abstieg beieinander liegen können, zeigt nach Auskunft des Bielefelder Baugeldvermittlers Enderlein ein Blick auf den Immobilienmarkt. Während die Preise für Wohneigentum in Deutschland seit drei Jahren nur den Weg nach oben kennen, geht es bei den Zinsen für Immobilienkredite seit 2009 nur bergab. Auslöser für die gegensätzliche Entwicklung ist in beiden Fällen die Finanzkrise. Sie hat zu einer Flucht in Sachwerte sowie zu billigen Krediten geführt. "Ob ein Immobilienkäufer durch die Krise tatsächlich beim Objektkauf sparen kann, hängt maßgeblich davon ab, wo die eigenen vier Wände stehen sollen", sagt Manfred Hölscher vom Baugeldvermittler Enderlein.

Immobilienkäufer können heute langfristige Immobiliendarlehen ab rund drei Prozent aufnehmen und damit so günstig wie nie. Ein 200.000 Euro-Kredit kostet damit aktuell rund 37.000 Euro weniger als im Jahr 2009 (Durchschnittszins rund 4,8%). Ein Darlehen über 100.000 Euro hat sich in den vergangenen drei Jahren um etwa 12.000 Euro verbilligt. "De facto können Immobilienkäufer heute Immobiliendarlehen so günstig wie noch nie aufnehmen. Verantwortlich ist eine Mischung aus verhaltenen Konjunkturaussichten und der Eurokrise", erläutert Hölscher.

Dies ist jedoch nur die eine Seite der Medaille. "Die Flucht der Investoren und Privatanleger aus Aktienmärkten in den Immobilienmarkt hat zu einem enormen Nachfrageanstieg und deutlich höheren Immobilienpreisen geführt. Vor allem in Großstädten und bei höherwertigen Neubauten haben sich die Preise deutlich nach oben bewegt. Aber selbst bei Bestandsimmobilien mit mittlerem Wohnwert ist der Preisanstieg offensichtlich. Von 2009 bis 2011 kletterten die Kaufpreise laut Immobilienverband Deutschland IVD pro Quadratmeter von 1.200 Euro auf 1.300 Euro in Ostberlin (plus 8,3%), von 1.300 Euro auf 1.400 Euro in Westberlin (plus 7,6%), von 1.400 Euro auf 1.450 Euro in Frankfurt am Main (plus 3,5% ) von 1.450 Euro auf 1.620 Euro in Hamburg (plus 11,7%) und von 2.150 Euro auf 2.350 Euro in München (plus 9,3%). Auch in kleineren Städten zahlen Käufer heute rund 100 Euro mehr pro Quadratmeter. Im Durschnitt ein Aufpreis von rund 7.000 bis 14.000 Euro bei einem 70-Quadratmeter-Investment. "Im Durchschnitt fängt das Zinstief der Mehrkosten bei einer Kredithöhe bis 150.000 Euro gerade so ab", erläutert Hölscher.

Doch Durchschnitt ist in gefragten Ballungszentren kaum zu finden. Die gewichteten Zahlen berücksichtigen laut Hölscher noch nicht die enormen Preisentwicklungen in besonders gefragten Stadtteilen in den einzelnen Metropolen, wo Zuwachsraten von bis zu 50 Prozent verzeichnet worden. Das zeigt ein Blick in die Zahlen des Gutachterausschusses der Stadt München. "Wer in München im Jahr 2009 eine Wohnung für 375.000 Euro gekauft hat, hat zwar bei 175.000 Euro Eigenkapitaleinsatz und einen 200.000-Euro Kredit rund 37.000 Euro mehr für den Kredit gezahlt als jetzt im Zinstief. Wer jedoch heute finanzieren würde, müsste für dieselbe Immobilie durchschnittlich 440.000 Euro zahlen. Der Mehraufwand von 65.000 Euro für die Preissteigerung wird durch die Konditionsersparnis von 37.000 Euro nicht aufgefangen", sagt Hölscher. Der durchschnittliche Immobilienkäufer in München zahle heute rund 28.000 Euro mehr als im Jahr 2009.

In kleineren Städten fallen sowohl Preis- als auch Zinsentwicklung wegen der niedrigeren Kaufpreise laut Enderlein weniger ins Gewicht. Hier bringt das Zinstief für den Käufer in vielen Städten eine deutliche Ersparnis. Beispiel Bielefeld. Dort verteuerte sich eine mittlere Eigentumswohnung zwar pro Quadratmeter auf Dreijahressicht um 50 Euro - von 850 auf 900 Euro. Bei einer 70-Quadratmeterwohnung entspricht dies einem Mehrpreis von 3.500 Euro. Im Gegenzug kann ein 50.000 Euro Kredit heute rund 6.000 Euro preiswerter aufgenommen werden. Bleibt ein Vorteil von rund 2.500 Euro.

c/o: ENDERLEIN & CO GmbH

29.3.12: Bundestag verabschiedet Steuersenkung

Lausitzer Rundschau: Für den Papierkorb: Bundestag verabschiedet Steuersenkung
Ohne großes propagandistisches Tamtam hat die schwarz-gelbe Koalition am Donnerstag ihre Steuersenkungspläne im Bundestag verabschiedet. Das Regierungslager wird wissen, warum. Wenn nicht noch ein Wunder geschieht, dann wandert die Vorlage nämlich in den Papierkorb. Das Gesetz bedarf der Zustimmung im Bundesrat. Aber die ist wegen der Blockademöglichkeit durch die Opposition nicht in Sicht. Viele mögen das beklagen, zumal von den einst zelebrierten Entlastungsversprechen nur eine Minimal-Variante übrig geblieben ist. Der Grundfreibetrag hätte über kurz oder lang sowieso angehoben werden müssen. Denn er ist Ausdruck des individuellen Existenzminimums, an dem der Staat nicht auch noch verdienen darf. Und die leichten Korrekturen im Hinblick auf die "kalte Progression", also die Tatsache, dass von einer Lohnerhöhung häufig weniger als der Inflationsausgleich übrig bleibt, machen die Bundesbürger ebenfalls nicht sonderlich reicher. Der Opposition geht es jedoch weniger darum, den Leuten etwas vorzuenthalten. Ihr geht es ums Prinzip. Ein paar kosmetische Eingriffe in den unteren und mittleren Einkommensbereichen sind da jedenfalls zu wenig. Wer dort ansetzt, muss auch über Mehrbelastungen bei Spitzenverdienern nachdenken. Das hat nicht nur etwas mit Gerechtigkeit zu tun. Bei dem Schuldenberg, den Deutschland vor sich her schiebt, sind Steuernachlässe ohne Gegenfinanzierung schlicht unvernünftig.

c/o Lausitzer Rundschau 29.3.12

Donnerstag, 29. März 2012

Die berufliche Bildung soll aufgewertet werden

Ist der Gesellenbrief so viel Wert, wie das Abitur?
Die Entakademisierung schreitet fort

Die Deutsche Handwerks Zeitung schreibt: Die Wirtschaft und das Bundesbildungsministerium kämpfen gegen den Widerstand der Kultusministerkonferenz für eine Aufwertung der beruflichen Bildung.
Der Gesellenbrief muss genauso viel Wert sein, wie das Abitur, sagt Friedrich Hubert Esser, Präsident des Bundesinstitutes für Berufsbildung, zur Einstufung der Abschlüsse in den sogenannten deutschen Qualifizierungsrahmen.


Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) in 8 Niveaustufen

NIVEAU 1
Ohne Berufsausbildung; Grundlegende Fertigkeiten und Allgemeinwissen ohne Hauptschulabschluss (Praktika)

NIVEAU 2
Ohne Berufsausbildung; Grundlegenden Faktenwissen mit einem gewissen Mass an Selbstständigkeit

NIVEAU 3
Zweijährige berufliche Erstausbildungen (Übernahme von Verantwortung zur Erledigung von Arbeits- und Lernaufgaben)

NIVEAU 4
Drei- und dreieinhalbjährige Erstausbildungen (breites Spektrum an Theorie- und Faktenwissen)

NIVEAU 5
Fortgebildete Spezialisten

NIVEAU 6
Graduierte, staatl. anerkannte Fachwirte, Techniker, Meister und Bachelor (Fähigkeit Entscheidungsverantwortung zu übernehmen)

NIVEAU 7
Diplom, Magister, Staatsexamen, Master, strategische Professionals (hoch spezialisiertes Wissen)

NIVEAU 8
Promotion (Spitzenkenntnisse, fachlicher Autorität und Innovationsfähigkeit)

Der DQR wichtet aus "Fachkompetenz", unterteilt in "Wissen" und "Fertigkeiten", sowie "personaler Kompetenz", unterteilt in "Sozialkompetenz" und "Selbstständigkeit".

uv.web

Aktuell 29. März 2012: Senkung der Einkommenssteuer

Koalition beschließt Senkung der Einkommenssteuer ohne Gegenfinanzierung.

Der Gesetzentwurf sieht vor, den steuerfreien Grundfreibetrag in zwei Stufen um insgesamt 350 Euro zu erhöhen - ab Januar 2013 auf 8130 Euro und ab Januar 2014 auf 8354 Euro.

Zudem soll der Tarifverlauf so verändert werden, dass die sogenannte kalte Progression (der das Existenzminimum steuerfrei stellt) möglichst vermieden wird.
Durch sie würden in Verbindung mit der Inflation Lohnerhöhungen teilweise aufgezehrt. Allerdings habe es seit vier Jahren keine Mehrbelastung durch kalte Progression gegeben, weil diese durch Steuersenkungen mehr als ausgeglichen worden sei.

Eigentlich war es lagerübergreifend abgemacht, dass "Steuersenkungen ohne Gegenfinanzierung" im Interesse der Generationengerechtigkeit der Vergangenheit angehören sollte.
Nun wird das doch wieder auf Pump gemacht.
Bei Forderungen nach Lohnerhöhungen im öffentlichen Dienst oder nach weiteren Leistungen für die Pflege von Demenzkranken heißt es unisono, es sei kein Geld da.

Dieser Gesetzentwurf würde dazu führen, dass die Hälfte der Entlastung bei den oberen 20 Prozent der Einkommensbezieher zu Gute kommt. Was wiederum zur Vergrößerung der Schere zwischen arm und reich führt, weil eher die hohen Einkommen entlastet würden.

SPD und Grüne werden die Vorlage am 11. Mai im Bundesrat stoppen, dessen Zustimmung für die Reform notwendig ist.

Investitionen in Photovoltaik

Pressemeldung

Investitionen in Photovoltaik-Anlagen auch nach der Senkung der Einspeisevergütung unter bestimmten Voraussetzungen wirtschaftlich
Die Unternehmensberatung EXQUIRION hat die Wirtschaftlichkeit von Investitionen in Photovoltaik-Anlagen nach der geplanten Senkung der Einspeisevergütung für Solarstrom untersucht.

Die Berechnung ergab, dass mit Investitionen in Photovoltaik-Solaranlagen zukünftig unter günstigen Bedingungen immer noch eine Gesamtkapital-Rendite in Höhe von 6 % und eine Eigenkapital-Rendite in Höhe von über 10 % erzielt werden kann.

Die Voraussetzungen für die Rentabilität von Investitionen in Photovoltaik-Solaranlagen sind eine hohe Kosteneffizienz bei der Errichtung und dem Betrieb sowie optimale Standortbedingungen.
Bei Dachanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 kWp (Kilowatt-Peak) sollte der Eigenverbrauch (Eigenstrom) über 50 % betragen.
Der Eigenverbrauch ist zukünftig vorzuziehen, da hier der Gewinn bei der Einsparung von Stromkosten höher liegt als bei der Einspeisung.
Um basement Anteil des Eigenverbrauchs weiter erhöhen zu können, gewinnen zukünftig Speicherlösungen deutlich an Bedeutung.

Vor der Investition in eine Photovoltaikanlage sollte die Wirtschaftlichkeit sorgfältig berechnet werden.
Um bei basement weiter sinkenden Einspeisevergütungen attraktive Renditen erzielen zu können, müssen die Investitionskosten entsprechend verringert werden.
Dazu sind nicht nur Kostensenkungen bei basement Photovoltaik-Modulen, sondern auch bei Wechselrichtern, Aufständerung, Montage, Verkabelung und Planung notwendig.


Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/104854/2225845/rendite-von-potovoltaik-solaranlagen-investitionen-in-photovoltaik-anlagen-auch-nach-der-senkung/api

Vermögenswirksame Leistungen


Arbeitnehmer und Auszubildende haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, wenn ihr Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
Der Staat fördert die Vermögensbildung und zahlt eine so genannte Arbeitnehmersparzulage.
Die Höhe ist dabei abhängig vom gewählten Sparvertrag.

Wer die vermögenswirksamen Leistungen in einen Wertpapier-Sparvertrag einzahlt, profitiert zukünftig von einer höheren staatlichen Förderung und hat zudem länger Zeit, die Zulage zu beantragen.

In einem Wertpapier-Sparvertrag wird das Geld in Beteiligungen angelegt, wie beispielsweise in Aktien, Genuss-Scheine und Genossenschaftsanteile, Wandel- und Gewinnschuld-verschreibungen, Aktien-, Grundstücks- und Mischfonds mit einer Aktienquote ab 60 % sowie GmbH-Anteile und stille Beteiligungen.

In 2009 erhöhte sich der Fördersatz für die die Arbeitnehmersparzulage in einem Wertpapier-Sparvertrag von bislang 18 auf nunmehr 20 Prozent für eine maximale Sparsumme von 400 Euro pro Jahr.
Das sind insgesamt 80 Euro Zulage pro Jahr.

Gleichzeitig werden auch die Einkommensgrenzen für den Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen angehoben, von bislang 17.900 Euro auf 20.000 Euro für Singles, für Verheiratete von 35.800 Euro auf nun 40.000 Euro.
Zukünftig haben also mehr Arbeitnehmer Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage.

Diese Einkommensgrenzen beziehen sich nicht auf den Bruttolohn, sondern auf das zu versteuernde Einkommen.
Da die Kapitaleinkünfte seit 2009 nicht mehr zum zu versteuernden Einkommen gehören, besteht für einige Arbeitnehmer die Möglichkeit, erstmals in den Genuss der vermögenswirksamen Leistungen und der Arbeitnehmersparzulage zu kommen.

Diese muss vom Sparer jährlich beantragt werden. Die Anlagegesellschaft bescheinigt jeweils zum Jahresende die eingezahlten Beiträge.

Im Rahmen der Einkommenssteuererklärung kann der Sparer mit diesem Formular seine Zulage beantragen.
Das Finanzamt setzt die Arbeitnehmersparzulage dann fest und zahlt sie nach Ablauf der siebenjährigen Bindefrist aus.

Bislang musste der Antrag auf Arbeitnehmersparzulage spätestens zum Ablauf des zweiten Jahres nach Eröffnung des Sparvertrages gestellt werden. Zukünftig soll diese Antragsfrist über das Bürgerentlastungsgesetz auf 4 Jahre verlängert werden.

Lohnsteuerhilfeverein berät Arbeitnehmer und Rentner



Mitte der 60iger Jahre des letzten Jahrhunderts wurden die ersten Lohnsteuerhilfevereine gegründet. Die damalige Regierung unter dem Kanzler des Wirtschaftswunders, Ludwig Erhard, hatte erkannt, dass dem “kleinen Mann” eine kostengünstige Hilfeleistung in Lohnsteuersachen geboten werden musste. So verstanden sich die Lohnsteuervereine als Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern, die ihren Mitgliedern für kleines Geld zu Steuerrückzahlungen aus dem damaligen “Lohnsteuerjahresausgleich” verhalfen.

Seitdem hat sich vieles verändert. Frauen sind längst nicht mehr nur das “Heimchen am Herd”. 
Gestiegene Löhne und Gehälter sichern der Mehrzahl der Arbeitnehmerhaushalte einen gewissen Wohlstand. Nebeneinkünfte z.B. aus Vermietung oder Kapitalanlagen sind hinzu gekommen. 
Andererseits geht die soziale Schere immer weiter auseinander. 
Arbeitsplätze sind nicht mehr so sicher wie vor 40 Jahren. 
Zu viele Erwerbsfähige sind auf Lohnersatzleistungen oder gar auf Sozialleistungen angewiesen.
All das muss in den heutigen Steuererklärungen abgebildet bzw. erklärt werden. 
Also wird das Steuerrecht immer komplizierter und von Jahr zu Jahr undurchsichtiger.

Und gerade deshalb bleiben die Lohnsteuerhilfevereine die orginären und kompetenten Ansprechpartner für aktive oder ehemalige Arbeitnehmer in fast allen einkommensteuerlichen Dingen. 
Nach wie vor stehen wir auch zu unserer sozialen Verantwortung, die uns als staatlich anerkannte Selbsthilfeeinrichtung in die Wiege gelegt wurde.
Die Mitgliedsbeiträge sind nach der Höhe des Einkommens gestaffelt. 
Anders als bei den Steuerberatern, die jede Einzeltätigkeit gesondert abrechnen, umfasst der Jahresbeitrag sämtliche Dienstleistungen (SteuerFlat), die im Rahmen der Beratungsbefugnis erbracht werden.

Diese Beratungsbefugnis ist immer wieder an veränderte gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen angepasst worden. Zwar bleibt es dabei, dass Lohnsteuerhilfevereine keine Hilfe leisten, wenn auch betriebliche Einkünfte (aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieben oder selbständiger Arbeit) erzielt werden oder umsatzsteuerpflichtige Leistungen zu erklären wären.
So beschränkt sich der Tätigkeitsbereich der Lohnsteuerhilfevereine auf “private” Einkünfte.

Wenn das Einkommen nur aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und/oder aus Renten und anderen wiederkehrenden Bezügen besteht, dürfen wir immer beraten. 
Denn hier haben wir unsere eigentliche Kernkompetenz.

Die Beratungsbefugnis bleibt auch bestehen, wenn noch private Nebeneinkünfte hinzukommen - z.B. aus Mieten/Pachten oder Kapitalerträgen - und die gesamten Nebeneinnahmen nicht mehr als 13.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 26.000 Euro bei zusammen veranlagten Eheleuten betragen.

Bei steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. aus Verkäufen von Aktien oder Grundstücken) wird aber nicht der volle Verkaufspreis, sondern nur der Veräußerungsgewinn (Wertzuwachs) in den Grenzbetrag von 13.000 / 26.000 Euro eingerechnet.

Damit bekamen die Lohnsteuerhilfevereine wieder eine umfassendere Beratungsbefugnis zugestanden.

Zur Anhebung der Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale anheben, die Mineralölsteuer senken, den Einfluss des Kartellamts erhöhen - die Politik hat viele Vorschläge parat, wenn es darum geht, die horrenden Benzinpreise zu senken.
 

Aber am Ende wird nur eines helfen: Weniger Sprit verbrauchen.


aus der SZ v. 21.03.12

Spart Sprit! 
Was Kraftstoffe angeht, sind die Grünen schon eine seltsame Partei. Da haben sie 1998 sogar einen Wahlerfolg riskiert, als sie sich per Parteitagsbeschluss für einen Benzinpreis von fünf Mark einsetzten. Und jetzt, wo sie vom einstigen Ziel nur noch umgerechnet 88 Cent entfernt sind, dreschen jetzt alle Parteien auf die Mineralölkonzerne ein.
Weil Benzin und Diesel abermals alte Rekorde einstellen, sind auch die üblichen Reflexe nicht fern: FDP-Politiker verlangen in seltener Eintracht mit der Linkspartei die Anhebung der Pendlerpauschale; die um ihre Wiederwahl buhlende Ministerpräsidentin des Saarlands fordert eine Absenkung der Mineralölsteuer, und die Grünen wollen mehr Macht fürs Kartellamt.

Die Wahrheit ist: Die fünf Mark der Grünen von einst wird der Ölmarkt ganz von selber organisieren.
Der Wettbewerb in einem Markt, der von wenigen, großteils staatlichen Fördergesellschaften beherrscht wird, lässt sich mit dem besten Kartellamt nicht erzwingen, denn dessen Macht hat (Staats-)Grenzen.
Ganz zu schweigen davon, dass ein rasant knapper werdendes Gut, das zugleich auf eine immens stetig steigende Nachfrage stößt, natürlich ebenso ganz zwangsläufig teurer wird.

Und da hilft die höhere Pendlerpauschale nicht, da rettet keinen eine fallende Steuerlast, da verschafft selbst stärkerer Wettbewerb zwischen Tankstellen nur begrenzt Linderung.

Wenn Sprit immer teurer wird, wirkt nur eines: weniger Sprit verbrauchen.
Sieht man sich die Verbrauchswerte der PKW,s an, sind sie nun fast 30 Jahren gleich, ein Benzinmotor brauchte in den 70er und 80er Jahren auch um die 8.5 Liter, der Diesel 6.5 Liter.
Schaut man sich ebensolches heute an hat sich da nicht viel geändert. In den Hochglanz Prospekten der Auto-Konzerne wird viel von SparMotoren geschrieben oder auf Auto-Messen Projekte in jeglicher Art vorgestellt und gezeigt was möglich ist.
Beim Kunden sind solche Modelle jedoch noch nicht angekommen, die Autokonzerne verstehen es immer wieder dem Kunden Modelle zu verkaufen die auf dem Entwicklungsstand von vor 30 oder 40 Jahren beruhen.
An wirklich Sprit sparenden Autos sind diese Konzerne nicht interessiert.

Wer sparen muß, muß auch konsequenterweise Sprit sparen.
Entweder kauft er sich ein verbrauchsärmeres Auto oder er geht mehr zu Fuß bzw. fährt mehr mit dem Rad.
Wer es sich leisten will, kann weiterhin einen Spritfresser fahren. So einfach ist das eigentlich!

Oder - wie ein Tankstellenpächter unlängst sagte: "...einige tanken schimpfend für quasi 5 Euro und fahren dann mit quietschenden Reifen davon..."


2011 sollte ja eigentlich zum "Jahr der Pflege" werden

Eine Mini-Reform 
aus: Badische Neue Nachrichten:

Aber wie so oft bei vollmundigen Ansagen, verhebt man sich und Minimalistisches kommt heraus, auch wenn dies mit Blick auf die gewaltigen Herausforderungen, vor denen die Pflegekasse angesichts des bevorstehenden dramatischen demografischen Wandels steht, auf Dauer viel zu wenig ist und vorne wie hinten nicht ausreicht, um die Situation der Pflegebedürftigen und ihrer pflegenden Angehörigen nachhaltig und dauerhaft zu verbessern.
Also erhöht man kurzum den Beitragssatz um 0,1 Prozentpunkte und hat damit 1,1 Milliarden Euro im Jahr mehr zur Verfügung. Damit soll die ambulante Versorgung von Demenzkranken deutlich verbessert werden, die bislang durchs Raster fielen. Dies ist ein längst überfälliger Schritt, sind doch viele Demente, selbst wenn sie noch nicht pflegebedürftig sind, auf die Hilfe und die Unterstützung ihrer Angehörigen angewiesen. Gleichwohl dürften die in Aussicht gestellten 120 Euro Pflegegeld pro Monat oder Sachleistungen von bis zu 225 Euro in der Pflegestufe 0 kaum ausreichen, den tatsächlichen Bedarf zu decken.
Und auch das versprochene Begutachtungsverfahren für Demenzkranke lässt noch immer auf sich warten. Auf Dauer wird bei der Pflege kein Weg an einer privaten Zusatzversicherung nach dem Vorbild der Riester-Rente vorbeigehen, da die gesetzliche Pflegeversicherung alleine nicht in der Lage ist, alle notwendigen Leistungen abzudecken.
So bleibt es bei der Mini-Reform, mit der sich die Koalition zwar über die Legislaturperiode rettet, aber die substanziellen Probleme bei der Pflege nicht löst.

Mittwoch, 28. März 2012

Freude im Finanzamt

Als Fahrstuhlmusik im Finanzamt ist "Sex me up!" denkbar ungeeignet...

http://twitter.com/littlewisehen/status/159969992983592960

Zivilprozesskosten II

Zivilprozesskosten jetzt zumindest teilweise absetzbar!

Waren bisher im wesentlichen nur Scheidungskosten und beruflich bedingte Prozesse steuerlich als außergewöhnliche Kosten absetzbar, so sind nach dem neuesten Urteil des Bundesfinanzhofes jetzt auch die Kosten für einen Zivilprozess abzugsfähig.

Der BFH begründet seine Entscheidung damit, dass rechtliche Ansprüche final nur gerichtlich durchgesetzt werden könnten und der Staat darauf ein Gewaltmonopol besäße. Aus diesem Grund wären gerichtliche Aufwendungen immer als "zwangsläufig" anzusehen.

Allerdings schränkt der BfH die Ansetzbarkeit ein: So muss zum Zeitpunkt der Klageerhebung die Erfolgsaussicht mindestens genauso wahrscheinlich gewesen sein wie ein Misserfolg.  


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FRAGEN SIE UNS - DENN WIR BERATEN SIE GERN ! 
Wir beraten Sie als Mitglieder bei der Einkommensteuererklärung, auch wenn Sie neben Gehalt/Rente/Pension Miet-oder Zinseinnahmen von insgesamt nicht mehr als 13.000 € / 26.000 € (ledig/verheiratet) haben, übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt und bieten Ihnen individuelle Beratung bei der Gestaltung all Ihrer Lohnsteuerfragen.

Barrierefreier Umbau

Aussergewöhnliche Belastung?

Um den zwangsläufigen Gegebenheiten von Menschen mit Behinderung zu entsprechen, muss häufig der Wohnraum für viel Geld umgebaut werden.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat festgestellt, dass der Mehraufwand, der durch derartige Umbauarbeiten entsteht, als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG zu berücksichtigen ist.

Eine außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG ist immer dann zu bejahen, wenn dem Steuerpflichtigen im Vergleich zu anderen Bürgern gleicher Vermögens- und Einkommensverhältnisse notwendige Mehrkosten entstehen.

Werde Wohnraum umgebaut, um einem Menschen mit einer schweren Behinderung ein gemässeres Leben zu ermöglichen, sei darin eine notwendige unabwendbare Handlung zu sehen, sodass die dabei entstehenden Kosten zu einer außergewöhnlichen Belastung führen.
Schliesslich baue der Steuerzahler den Wohnraum nicht nach seinem persönlichen Geschmack um, sondern müsse ihn behindertengerecht gestalten.

Der Mehraufwand für die Bauarbeiten falle auch nicht unter den Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG; denn damit sollen nur laufende und typische Mehrkosten des Behinderten abgegolten werden. Vorliegend sei der Umbau aber atypisch und grundsätzlich einmalig gewesen, sodass § 33 B EStG nicht einschlägig sei.
(BFH, Urteil v. 24.02.2011, Az.: VI R 16/10)

Reisekosten besser absetzbar

Reisekosten bei Aus- und Fortbildung besser absetzbar

DStV, Pressemitteilung vom 28.03.2012

Studenten und Auszubildende dürfen sich freuen:
Der Bundesfinanzhof hat in zwei Entscheidungen (Urteile vom 09.02.2012, Az. VI R 44/10 und VI R 42/11) die steuerliche Behandlung von Reisekosten zu einer Ausbildungsstätte deutlich verbessert. Das Gericht engte dabei weiter den Anwendungsbereich der "regelmäßigen Arbeitsstätte" ein, der für Steuerpflichtige Beschränkungen vorsieht.

Nunmehr können für die Fahrten zur Universität oder zum Ausbildungsbetrieb die tatsächlichen Kosten oder alternativ 0,30 Euro als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies gilt, im Gegensatz zur früheren Rechtslage, für die Hin- und Rückfahrt. Gerade bei längeren Ausbildungsabschnitten kann dies einen Unterschied von mehreren hundert Euro pro Jahr zu Gunsten des Steuerpflichtigen bedeuten.
Indem der Bundesfinanzhof die Lehrstätten nicht mehr als regelmäßige Arbeitsstätte ansieht, können Betroffene für die ersten drei Monate außerdem Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen in der Steuererklärung ansetzen.

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) sieht diese Änderung der Rechtsprechung positiv. Die verminderte Leistungsfähigkeit von Auszubildenden wird hiermit realitätsnah berücksichtigt. Der Verband weist aber darauf hin, dass im Rahmen einer Erstausbildung oder eines Erststudiums nur Aufwendungen in Höhe von 4.000 Euro bzw. ab 2012 von 6.000 Euro lediglich als Sonderausgaben anerkannt werden. Gegen diese Beschränkungen sind aber "Musterverfahren" anhängig.

Kinderbetreuungskosten ab VZ 2012

Die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten ab dem VZ 2012

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 4 - S-2221 / 07 / 0012 :012 vom 14.03.2012

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten ab dem Veranlagungszeitraum 2012 Folgendes:

Die mit Wirkung vom Veranlagungszeitraum 2006 eingeführten und seit 2009 in § 9c EStG zusammengeführten Regelungen zum Abzug von erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro je Kind sind - unter Verringerung der Anspruchsvoraussetzungen - mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2012 in den neuen § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG übernommen worden.
Die Unterscheidung nach erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten entfällt. Auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den steuerpflichtigen Eltern, wie z. B. Erwerbstätigkeit oder Ausbildung, kommt es nicht mehr an. Aus diesem Grund können Betreuungskosten für Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 EStG ab dem Veranlagungszeitraum 2012 ab Geburt des Kindes bis zur Vollendung seines 14. Lebensjahres berücksichtigt werden. Darüber hinaus können solche Aufwendungen für Kinder berücksichtigt werden, die wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Das gilt auch für Kinder, die wegen einer vor dem 1. Januar 2007 in der Zeit ab Vollendung des 25. Lebensjahres und vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten (§ 52 Abs. 24a Satz 2 EStG).

Kinderbetreuungskosten sind ab Veranlagungszeitraum 2012 einheitlich als Sonderausgaben abziehbar. Der Abzug wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten ist ab diesem Zeitraum entfallen. Soweit es sich um Kinderbetreuungskosten handelt, die unter den Voraussetzungen der bis einschließlich 2011 geltenden gesetzlichen Regelung des § 9c EStG wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden konnten, kann die Neuregelung Auswirkungen haben, soweit außersteuerliche Rechtsnormen an steuerliche Einkommensbegriffe anknüpfen, wie z. B. § 14 Abs. 1 Wohngeldgesetz. Diese Auswirkungen werden durch den mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 eingefügten § 2 Abs. 5a Satz 2 EStG vermieden: Knüpfen außersteuerliche Rechtsnormen an die Begriffe "Einkünfte", "Summe der Einkünfte" oder "Gesamtbetrag der Einkünfte" an, mindern sich für deren Zwecke diese Größen um die nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG abziehbaren Kinderbetreuungskosten. Auch bei Anwendung dieser Regelung wird nicht danach unterschieden, ob die Kinderbetreuungskosten erwerbsbedingt oder nicht erwerbsbedingt angefallen sind.

Im Weiteren erläutert das BMF-Schreiben die im - durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 eingeführten - § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG verwendeten Tatbestandsmerkmale: Dienstleistungen zur Betreuung, Aufwendungen, Haushaltszugehörigkeit, berechtigter Personenkreis und Höchstbetrag.
Als Nachweise akzeptiert das BMF Rechnungen, Überweisungen, Daueraufträge und Einzugsermächtigungen und Zahlungen vom Konto eines Dritten aber keine Barzahlungen.
Außerdem erklärt es die Zuordnung der Aufwendungen bei verheirateten Eltern, die die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG erfüllen und bei nicht verheirateten, dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern.

Wenn Kinderbetreuungskosten grundsätzlich die Voraussetzungen für einen Abzug als Sonderausgaben erfüllen, kommt nach dem BMF für diese Aufwendungen eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG nicht in Betracht (§ 35a Abs. 5 Satz 1, 2. Halbsatz EStG). Auf den tatsächlichen Abzug als Sonderausgaben komme es dabei nicht an. Dies gelte sowohl für das nicht abziehbare Drittel der Aufwendungen, als auch für die Aufwendungen, die den Höchstbetrag von 4.000 Euro je Kind übersteigen.

Zum Schluss bespricht das BMF die Behandlung der Kinderbetreuungskosten bei Steuerpflichtigen mit abweichendem Wirtschaftsjahr, die Kinderbetreuungskosten bis einschließlich 31.12.2011 wie Betriebsausgaben abziehen können.

Quelle: BMF

Kalte Progression

Finanzausschuss des Deutschen Bundestags beschließt Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression.

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/086/1708683.pdf

Samstag, 24. März 2012

Hauhaltsnahe Dienstleistung

Arbeiten im Betrieb des dienstleistenden Services und Handwerkers sind nicht anerkennensfähig. Ausschliesslich die Erbringung im Haushalt des Kunden und unbarer Entgeltung ist maßgeblich.