tag:blogger.com,1999:blog-13592542439780817792024-03-08T11:49:28.407+01:00LohnsteuerblogBerliner Lohnsteuerberatung - Lohnsteuerhilfeverein
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<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
.<br /> LOHNSTEUERBERATUNGhttp://www.blogger.com/profile/14060942506720566324noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1359254243978081779.post-86771783718331774392014-03-04T13:14:00.000+01:002014-03-04T13:14:01.696+01:00Das Ehrenamt und die Steuer<br />
<h3>
Es gibt Freibeträge für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich</h3>
<br />
<b><br /></b>
<b>1. Übungsleiterpauschale</b><br />
<br />
Die <b>Übungsleiterpauschale</b> beträgt gegenwärtig 2.400 €,<br />
<br />
<u>Die Übungsleiterpauschale ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:</u><br />
Die Tätigkeit muss im Dienst oder Auftrag einer öffentlichen oder öffentlich-rechtlichen Institution, eines gemeinnützigen Vereins, einer Kirche oder vergleichbaren Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger mildtätige (§ 52 AO), mildtätiger (§ 53 AO) oder kirchlicher mildtätige (§ 54 AO) Zwecke ausgeübt werden.<br />
<br />
<u>Diese gilt für:</u><br />
A.<br />
Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare Tätigkeiten sowie nebenberufliche Dozenten an Volkshochschulen, Fachhochschulen und Universitäten<br />
<br />
B.<br />
künstlerische Tätigkeiten<br />
<br />
C.<br />
Pflege behinderter, kranker oder alter Menschen<br />
<br />
Die Tätigkeit darf nicht im Hauptberuf ausgeübt werden, wobei eine Tätigkeit als nebenberuflich gilt, wenn sie zeitlich nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufs in Anspruch nimmt.<br />
<br />
Pro Person und Jahr können 2.400 Euro steuer- und sozialabgabenfrei hinzuverdient werden.<br />
Lediglich der diesen Freibetrag übersteigende Teil nebenberuflicher Einnahmen muss versteuert werden.<br />
<br />
<u>Zusammengefasst sind dies die 4 Voraussetzungen für den Übungsleiter-Freibetrag:</u><br />
1.<br />
Es muss sich um eine begünstigte Tätigkeit handeln.<br />
<br />
2.<br />
Die Tätigkeit muss nebenberuflich ausgeübt werden.<br />
<br />
3.<br />
Die Tätigkeit muss im Dienst oder Auftrag einer öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Körperschaft erfolgen.<br />
<br />
4.<br />
Die Tätigkeit muss der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dienen.<br />
<br />
Die steuerfreie Aufwandsentschädigung für Übungsleiter kann gezielt mit der Vergütung für die geringfügige Beschäftigung kombiniert werden. In diesen Fällen erhöht sich der Grenzbetrag für eine geringfügige Beschäftigung von monatlich 400€ auf monatlich 575€ .<br />
<br />
<br />
<u><b>2. Ehrenamtspauschale</b></u><br />
<br />
Die <b>Ehrenamtspauschale</b> beträgt gegenwärtig 720 €<br />
<br />
Diese Ehrenamtpauschale gilt für jede andere nebenberufliche und gemeinnützige Tätigkeiten, die für eine gemeinnützige Organisation, kirchlichen oder öffentlich-rechtlichen Einrichtungen oder juristischen Person des öffentlichen Rechts ausgeübt werden.<br />
<br />
<u>Die Ehrenamtspauschale ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:</u><br />
<br />
1.<br />
Die Tätigkeit muss der Förderung von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen.<br />
<br />
2.<br />
Die Tätigkeit muss nebenberuflich ausgeübt werden, also zeitlich nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufs in Anspruch nehmen.<br />
<br />
Die Zahlungen einer oder mehrerer Einrichtungen für nebenberufliche Tätigkeiten sind bis zur Höhe von insgesamt 720 Euro pro Jahr und Person steuer- und sozialabgabenfrei, darüber hinausgehende Beträge sind zu versteuern.<br />
<br />
<u>Diese gilt für:</u><br />
Vereinsvorstand, Schatzmeister<br />
Platzwart, Gerätewart<br />
Reinigungsdienst<br />
Fahrdienst von Eltern zu Auswärtsspielen von Kindern<br />
Ehrenamtlich tätiger Schiedsrichter im Amateurbereich<br />
<br />
<br />
<u><b>Aufwandsentschädigungen für weitere ehrenamtlich ausgeübte Nebentätigkeiten</b></u><br />
<u><b><br /></b></u>
Bis zu 175 Euro monatlich sind steuerfrei (n. §3 Nr.12 EStG) für:<br />
Ehrenamtliche Tätigkeiten (zum Beispiel Mitarbeiter Gutachterausschuss oder Verwaltungsrat)<br />
oder für eine juristische Person des öffentlichen Rechts<br />
<br />
<br />
<u><b>Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Pflegschaften und Betreuungen</b></u><br />
<br />
Pauschale Aufwandsentschädigungen für nicht berufliche Tätigkeiten (§ 1835a BGB) betragen jährlich<br />
323 Euro pro Fall.<br />
<br />
<u>Dies gilt für:</u><br />
<br />
Vormund (n.§§ 1773ff. BGB),<br />
<br />
Pfleger (nach §§ 1909 ff. BGB) oder<br />
<br />
rechtlicher Betreuer (§§ 1896 ff. BGB); die pauschale Aufwandsentschädigung<br />
<br />
<br />
<b><u>Allgemeines</u></b><br />
<br />
Werden die "steuer- und sozialversicherungsfreien Aufwandsentschädigungen" (n. §3 Nr.26 EStG + § 14 Abs.1 Satz3 SGB IV) freibertraglich überschritten, handelt es sich entweder um Einkünfte aus nebenberuflicher, selbständiger Tätigkeit oder aus einer abhängigen Beschäftigung - wenn auch nur kurzfristig oder geringfügig -, für die der Verein zur Einhaltung der Lohnsteuer und eventueller Sozialversicherungsbeiträge verpflichtet ist.<br />
<br />
Freibeträge für Ehrenamtliche sind nicht kombinierbar!<br />
<br />
Die Ehrenamtspauschale darf nicht in Anspruch nehmen, wer bereits für dieselbe Tätigkeit eine Übungsleiterpauschale geltend macht - und umgekehrt.<br />
<br />
Der Freibetrag wird nur einmal gewährt, kann aber auf verschiedene Organisationen im Rahmen des Freibetrages aufgeteilt werden. Bei höherer Aufwandsentschädigung ist nur der 2.100 Euro übersteigende Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig.<br />
<br />
Die Nebentätigkeit muss sich aber vom ausgeübten Hauptberuf unterscheiden.<br />
<br />
Ob die Tätigkeit abhängig oder freiberuflich ausgeübt wird, ist unerheblich.<br />
<br />
Der Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben ist bei der steuerfreien Aufwandsentschädigung ausgeschlossen.<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
. LOHNSTEUERBERATUNGhttp://www.blogger.com/profile/14060942506720566324noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1359254243978081779.post-18402067018597310032014-02-07T19:19:00.001+01:002014-02-08T01:47:33.793+01:002014: Neuerungen und Veränderungen<br />
1.<br />
Zum 13.Juni 2014 gilt ein neues einheitliches Widerrufsrecht beim Onlinehandel.<br />
<br />
a.<br />
Händler dürfen bei Zahlung mit Kreditkarte oder anderen Zahlungsmitteln nicht über Zuschläge mitverdienen.<br />
<br />
b.<br />
Etwaige Zusatzleistungen dürfen in sogenannten Warenkörben (Checkboxen) nicht mehr automatisch angehakt sein.<br />
<br />
c.<br />
Nach Vertragsabschluss müssen Kunden mit dem Händler telefonisch und zum üblichen Tarif in Kontakt treten können, die Rufnummer muss klar kommuniziert werden.<br />
<br />
d.<br />
Die kommentarlose Rücksendung von Waren ist nicht mehr möglich.<br />
Der Kunde muss sein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen eindeutig erklären, dies ist auch ohne Angabe von Gründen telefonisch möglich.<br />
<br />
e.<br />
Die Ware muss binnen 14 Tage ab Widerruf an den Händler zurückgeschickt werden.<br />
<br />
f.<br />
Die Rücksendekosten übernimmt regelmässig der Kunde, sofern dies vom Händler nicht anders geregelt wird.<br />
<br />
g.<br />
Der Kaufpreis ist nach Widerruf, spätestens bis zur nachweislich erfolgten Warenrücksendung, innerhalb von 14 Tagen zu erstatten.<br />
<br />
h.<br />
Einzelne Artikelgruppen (z.B. Software, digitale Medien, Lebensmittel, Hygieneartikel) können von der Rückgabe ausgeschlossen werden, etwa wenn versiegelte Ware aufgebrochen ist.<br />
<br />
i<br />
Hat der Händler den Kunden nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht und die selbst zu tragenden Rücksendekosten informiert, gilt künftig eine verlängerte Widerrufsfrist von zwölf Monaten.<br />
<div>
<br /></div>
<div>
<br /></div>
2.<br />
Der Vertrieb von Staubsaugern mit einer Leistung ab 1600 Watt wird ab September in der EU untersagt.<br />
Ab 2017 sind max. 900 Watt gestattet.<br />
Ab dann müssen Hersteller die Geräte außerdem mit einem EU-EnergieLabel von A-G für den Stromverbrauch versehen.<br />
<br />
3.<br />
Regionale Lebensmittel können nun ein blau-weißes sogenanntes Regionalfenster auf der Verpackung haben.<br />
Es informiert zuverlässig und nachweislich darüber, wo die Zutaten herkommen, wo ein Produkt verarbeitet und verpackt wurde.<br />
<br />
4.<br />
Lebensmittel ab 15.12.2014<br />
<br />
a.<br />
Zusätzlich müssen 14 Inhaltsstoffe, die besonders oft Allergiebehaftet sind, auf der Zutatenliste besonders markieren werden.<br />
<br />
b.<br />
Alle verpflichtenden Informationen müssen gut lesbar und kontrastreich aufgedruckt werden.<br />
<br />
c.<br />
Energy Drinks müssen ab 13. Dezember gut sichtbar mit den Hinweisen "erhöhter Koffeingehalt" und "Für Kinder und Schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen" versehen sein.<br />
<br />
d.<br />
Fisch wird 2014 aufgrund strengerer Regularien (wie: Fangquoten u. Fanggebiete) teurer werden.<br />
<br />
e.<br />
Imitate und Ersatzstoffe müssen ab Ende des Jahres in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angegeben werden.<br />
Ein Hinweis auf "Analogkäse" könnte dann "hergestellt aus Pflanzenfett" sein.<br />
Der Begriff Käse darf nur noch für wirklich echten Käse verwendet werden.<br />
Ein Hinweis auf "Klebefleisch" wäre beispielsweise "aus Fleischstücken zusammengefügt".<br />
<br />
f.<br />
Lebensmittelzutaten - Nanopartikel - (etwa bei Tütensuppen) in Form von Nanomaterialien müssen mit "Nano" zusätzlich gekennzeichnet werden.<br />
<br />
e.<br />
Für die bisher freiwilligen Herstellerangaben für Nährwerte auf Lebensmittelverpackungen gelten die gleichen Regeln, welche ab 2016 für alle Anbieter verbindlich werden.<br />
<br />
<br />
5.<br />
Die Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld bleibt auch für das Jahr 2014 bei bis zu zwölf Monaten.<br />
Gesetzlich vorgeschrieben wären eigentlich nur max. 6 Monate.<br />
<br />
6.<br />
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit für EU-Bürger gilt nun auch für Rumänen und Bulgaren.<br />
Sie haben dann die gleichen uneingeschränkte Möglichkeiten, hierzulande Arbeitstätigkeiten aufzunehmen.<br />
Erwartet werden nach jüngsten Prognosen insgesamt bis zu 200.000 Zuwanderer.<br />
<br />
7.<br />
Für Hartz-IV-Emfänger erhöht sich der Regelsatz um 2,27%.<br />
Für Unverheiratete steigt dieser von 382 auf 391 €.<br />
Verheiratete erhalten 353 €, Kinder bis sechs Jahre 229 €, Kinder von 6 bis 13 Jahren 261€, Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 296€ monatlich.<br />
Daraus folgt auch eine Erhöhung bei Mehrbedarfe, Barleistungen und Zuzahlungsgrenzen.<br />
<br />
8.<br />
Durch die Erhöhung Tabaksteuer steigt der Preis für eine Packung Zigaretten um 4-8 Cent, eine Packung Feinschnitttabak um 12-14 Cent.<br />
<br />
9.<br />
Rentner dürften ab Mitte 2014 mit einer Rentenerhöhung um voraussichtlich 2% rechnen.<br />
Im Ostteil sollte die Steigerung wohl etwas höher ausfallen als im Westen.<br />
<br />
10.<br />
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung verbleibt bei 18,9%.<br />
Eigentlich wäre 2014 eine Senkung auf 18,3 Prozent fällig gewesen.<br />
Die GroKo schreibt stattdessen den bisherigen Beitragssatz fest, um aus den dadurch resultierenden Einsparungen neue Leistungen wie die Mütterrente, die abschlagsfreie Rente für langjährig Versicherte und höhere Erwerbsminderungsrenten zu finanzieren.<br />
<br />
11.<br />
Neurentner Jahrgang 1949 müssen 2014 für eine abschlagsfreie Rente drei Monate über ihren 65. Geburtstag hinaus arbeiten.<br />
Im Jahr 2029 werden dann alle Neurentner 67 Jahre alt werden müssen....<br />
<br />
12.<br />
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit Foto ist für alle Versicherten ab 15 Jahren Pflicht.<br />
Diese könnte allerdings nicht die geplante Rechtswirksamkeit erreichen - warten wir ab!<br />
<br />
13.<br />
Der "Pflege-TÜV" - ein Benotungssystem für stationäre Pflegeeinrichtungen durch den MDK - wird etwas anspruchsvoller.<br />
Ambulante Pflegedienste vorerst weiter nach den alten Kriterien bewertet.<br />
<br />
14.<br />
Das Verkehrszentralregister in Flensburg wird ab Mai ein neues Punktesystem bei Verstößen im Straßenverkehr verfolgen.<br />
Bei nur allgemeinen Regelverstößen werden erhöhte Geldbußen auferlegt.<br />
In Abhängigkeit der Schwere der Verstöße gibt es bis zu drei Flensburg-Punkte.<br />
Der Führerschein wird bereits bei 8 statt bisher 18 Punkten entzogen.<br />
Über den freiwilligen Besuch von Schulungen kann nur ein ein Punkt in fünf Jahren abgebaut werden, wenn man höchhstens fünf Punkte hat.<br />
Punkte verjähren künftig jeweils getrennt, und zwar je nach Schwere nach zweieinhalb (schwere Verstöße), fünf (besonders schwere Verstöße) oder zehn Jahren (Straftaten).<br />
<br />
15.<br />
Nun müssen alle KFZ ab 1.7.14 eine nach EN471 zugelassene Warnweste anbei mitführen.<br />
<br />
16.<br />
Der Grenzwert für den Kohlendioxid-Ausstoß bei der Kfz-Steuer wird für neuzugelassene KFZ verschärft.<br />
Zusätzlich zum unveränderten hubraumbasierten Steueranteil (2 bzw. 9,50€uro/100cm³ [Benzin/Diesel]) wird die CO²-indizierte Steuerfreiheit dann nur bis 95g/km gewährt, für jedes Gramm mehr werden zwei €uro fällig.<br />
Die bisherige Steuerbefreiung für Euro6 entfällt.<br />
<br />
17.<br />
Aus Bulgarien, Ungarn, Lettland, Litauen und Rumänien dürfen nur noch 300 (statt bisher 800) Zigaretten p.P. steuerfrei mitgebracht werden.<br />
<br />
18.<br />
a.<br />
Wenn bei Vermietungsobjekten <u>keine</u> amtlich geeichten Zähler für Warmwasser und Heizung genutzt werden, dürfen die Kosten um pauschal um 15% gekürzt werden.<br />
<br />
b.<br />
Wasserzähler die vor 1987 und Heizwärmezähler die vor dem 1.7.81 in Betrieb waren, dürfen nicht mehr verwendet werden.<br />
<br />
c.<br />
Bleirohre zur Trinkwasserversorgung müssen ersetzt werden, wenn der Grenzwert für Blei von 0,01 (bisher 0,025) mg/l Trinkwasser überschritten wird.<br />
<br />
<div>
19.</div>
a.<br />
Bei jeder Neuvermietung oder wenn Wohnobjekte den Besitzer wechseln, sind ab 1.5.14 neue Energieausweise vorzulegen.<br />
Dort werden diese nach Effizienzklassen zwischen A+ bis H bewertet.<br />
A+ stellt den Neubaustandard 2016 dar.<br />
<div>
<div>
<br /></div>
<div>
b.</div>
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Nach der Energieeinsparverordnung EnEV 2014 gelten ab 2016 für Neubauten um 25 Prozent höhere energetische Anforderungen als bisher. </div>
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Der Dämmstandard steigt um durchschnittlich 20 Prozent.</div>
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<br /></div>
</div>
20.<br />
Konstant-Temperatur-Heizkessel, die vor 1985 installiert wurden, müssen jetzt binnen Jahresfrist ausgetauscht werden.<br />
Ausgenommen sind nur Hausbesitzer, die mindestens seit 14 Jahren in ihrem Ein- oder Zweifamilienhaus wohnen.<br />
<br />
21.<br />
Mindestens Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein erhöhen die Grunderwerbsteuer um bis zu 1,5%.<br />
Berlin: +1% = 6%.<br />
<br />
22.<br />
Für die durch die Deutsche Post erbrachten Zustellungen steigen die Portogebühren.<br />
Der Normalbrief steigt auf 60 Cent. Um neun Cent teurer werden außerdem Einschreiben sowie Päckchen und Pakete (online andere Preise).<br />
Der Nachsendeauftrag an die neue Anschrift kostet für sechs Monate 19,90 € (statt 15,20), für zwölf Monate 24,90 € (statt 25,20).<br />
<div>
<br /></div>
23.<br />
Mobile Telefonate im EU-Raum (Roaming) werden billiger.<br />
Anrufe aus dem Ausland dürfen dann max.23 Ct/min kosten, für ankommende Anrufe 6 Ct, 7 Ct./SMS, ein Daten-MB höchstens 20 Ct.<br />
Ein Wechsel des Roaminganbieters wird jederzeit und kostenfrei unter Beibehaltung der Rufnummer möglich.<br />
<br />
24.<br />
Inkassoforderungen sind nun auch verpflichtend zu begründen.<br />
Neben den Auftrageber ist nun also auch der Grund der Forderung, nebst dem Datum des vorgeblichen Vertragsabschlusses und dem Vertragsgegenstand zwingend aufzuführen.<br />
Auch die Zinsen sind rechnerisch und betraglich zu erläutern, sowie die Inkassokosten zu begründen.<br />
<br />
25.<br />
Über RIESTER lässt sich über eine erweiterte Police mehr in eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit und verminderte Erwerbstätigkeit sowie die Absicherung für Hinterbliebene stecken.<br />
Statt bisher 15% können dann bis zu 20% der Altersvorsorgebeiträge - maximal aber 2.100€ je Förderberechtigten - für die übrigen Versicherungen eingesetzt werden.<br />
<br />
26.<br />
Zum RÜRUP kann eine separate Versicherung gegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung abgeschlossen werden.<br />
Im Rahmen des Sonderausgabenabzugs von maximal 20.000 € sind 78 (bisher 76) Prozent der eingezahlten Beträge in der Einkommensteuererklärung anrechenbar.<br />
Die nachgelagerte Besteuerung steigt ebenso um zwei Prozent auf 68 Prozent.<br />
<br />
27.<br />
Wer was auf Wohn-RIESTER macht, kann die Ansparung jederzeit ganz oder teilweise verwenden.<br />
Diese auch genannte "Eigenheimrente" kann nunmehr jederzeit anteilig (Bedingungen: Entnahme mindestens 3000 Euro, Fortführung des Sparvertrags mit mindestens 3000 Euro) oder vollständig auf bestehendes Guthaben zurückgreifen, um die verbindlichkeiten für die eigene Immobilie zu tilgen oder zur Verwendung für einen altersgerechten Umbau.<br />
<br />
28.<br />
In Berlin werden Rauchmelder Pflicht.<br />
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<br />
29.<br />
Zum 1.7.14 tritt voraussichtlich europaweit das SEPA-Zahlsystem in Kraft - ab dann müssen Unternehmen, Vereine und die öffentliche Verwaltung die 22-stellige internationale Kontonummer, kurz IBAN, nutzen.<br />
Verbraucher können aber durchaus noch bis 2016 ihre herkömmliche Kontonummer und Bankleitzahl verwenden.<br />
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<br /></div>
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30.</div>
Einzugsermächtigungen sind ausnahmslos schriftlich zu erteilen.<br />
<br />
31.<br />
Aufgegebene Lastschriften können beim Vertragspartner <u>und</u> beim eigenen Bankinstitut widerufen werden.<br />
<br />
32.<br />
Privat kann jeder Abbuchung binnen acht Wochen zurück gebucht werden.</div>
<div>
<br />
33.<br />
Sind Zahlungen abzubuchen, muss der abzubuchende Betrag mind. 2 Wochen vorher angekündigt werden.<br />
Nur wenn regelmässig identische Beträge abgebucht werden, genügt die einmalige Information darüber.<br />
<br />
34.<br />
Ohne gültige Zahlungseinwilligung kann der abgebuchte Betrag 13 Monate zurück gebucht werden.<br />
<br />
35.<br />
Für Anlage- und Sammlermünzen aus Silber gilt fortan eine Mehrwertsteuer von 19%.<br />
<br />
36.<br />
Bei einem Jahreseinkommen über 53.550 €uro entfällt die Krankenversicherungspflicht.<br />
<br />
37.<br />
Wenn ein Neugeborenes geschlechtlich nicht eindeutig zugeordnet werden kann, kann Intersexualität festgelegt werden.<br />
<br />
38.<br />
Einen bundesweiten Mindestlohn wird es nicht vor 2017 geben.<br />
Zeitarbeiter werden 2014 8,50€/7,86€ zugesprochen.<br />
April 2015 und Juni 2016 soll weiter erhöht werden.<br />
<br />
39.<br />
Für Gebärende (in sogenannten begründeten Notlagen (?)) wird die anonyme Geburt möglich.<br />
Deren Abkömmlinge haben dann erst nach dem 15. Lebensjahr das Recht, die Identität der Mutter zu erfahren.<br />
<br />
40.<br />
Die Berechnung zur Beanspruchung der Prozesskostenhilfe wird vereinfacht, wirkt aber vier Jahre nach.<br />
<br />
41.<br />
Mitte des Jahres wird die Restschuldbefreiung in der Wohlverhaltensphase in der VerbraucherInsolvenz von sechs auf drei Jahre verkürzt, wenn innerhalb dieser Zeit mind. 35% der Forderungen bgeglichen wurde.<br />
<br />
42.<br />
Die Förderung erneuerbarer Energien (EEG-Umlage) wird für den Strompreisanstieg verantwortlich gemacht, die Umlage selbst kostet dem Verbraucher jetzt 6,24 C/kWh.<br />
<br />
43.<br />
Private Touristen in Berlin müssen künftig eine City-Tax von fünf Prozent auf Übernachtungskosten zahlen.<br />
<div>
<br /></div>
44.<br />
Der EasyPASS soll zur Verkürzung der Abfertigungszeiten an den e-gates an den größten deutschen Flughäfen (Frankfurt/M., BERLIN, München, Düsseldorf, Hamburg) für elektronische Grenzkontrollen in Betrieb gehen.<br />
Die neuen Reisepässe der Europäischen Union und der neue deutsche Personalausweis sind ausgelegt für dieses System<br />
<br />
<br />
<br /></div>
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______________________________</div>
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<i>WIRD LAUFEND AKTUALISIERT</i></div>
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<i><br /></i></div>
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<i><br /></i></div>
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<i><br /></i></div>
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<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<b style="mso-bidi-font-weight: normal;"><span style="font-family: Arial; font-size: 11.0pt;">Mit einem am 9.1.2014
veröffentlichten Urteil hat der Bundesfinanzhof den beschränkten Abzug von
Werbungskosten für das Erststudium oder die Erstausbildung bestätigt. </span></b></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<b style="mso-bidi-font-weight: normal;"><span style="font-family: Arial; font-size: 11.0pt;"></span></b></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: left;">
<span style="font-family: Arial; font-size: 10.5pt;">Die Entscheidung der obersten Steuerrichter bedeutet
zunächst eine schlechte Nachricht für alle Auszubildenden außerhalb der dualen Ausbildung:
Sie sind mit ihren Aufwendungen steuerlich auf den Sonderausgabenabzug von jährlich
lediglich 6.000 Euro beschränkt. Höhere Kosten, zum Beispiel für die
Ausbildungsgebühren als Pilot oder Physiotherapeut, fallen damit unter den
Tisch. Ein weiterer Nachteil gegenüber den Werbungskosten ist, dass
Sonderausgaben nur mit steuerpflichtigen Einnahmen desselben Jahres
verrechenbar sind. Anderenfalls gehen die Sonderausgaben am Jahresende
verloren. Sie können nicht, wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben, als
negative Einkünfte („Verluste“) in jedem Veranlagungszeitraum festgestellt und
auf spätere Jahre übertragen werden.</span></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: left;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: left;">
<span style="font-family: Arial; font-size: 10.5pt;">Nicht von dieser Einschränkung betroffen sind dagegen
Steuerpflichtige im Rahmen eines Dienstverhältnisses, wenn die Ausbildung also
im Rahmen der dualen Ausbildung oder eines dualen Studiengangs stattfindet.
Hier ist ein unbeschränkter Abzug als Werbungskosten möglich. Fahrtkosten, Arbeitsmittel
und Dienstreisen können in der Einkommensteuererklärung voll angesetzt werden.</span></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: left;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: left;">
<span style="font-family: Arial; font-size: 10.5pt;">Der NVL weist darauf hin, dass der beschränkte
Sonderausgabenabzug aber nur für die Erstausbildung oder das Erststudium nach
der allgemeinbildenden Schule gilt. Dabei sind die Hürden zur Erlangung einer
ersten Ausbildung für viele schnell überschritten. So stellt der Bachelor-Titel
unbestritten ein „Erststudium“ dar. Das „Büffeln“ für den Master ist damit als
„Zweitstudium“ steuerlich voll abzugsfähig. Die Rechtsprechung geht sogar noch
weiter. Die Gerichte akzeptierten auch die Ausbildung als Rettungssanitäter
(BFH-Urteil vom 7.10.2011, VI R 52/10) und den sechsmonatigen Lehrgang zum Flugbegleiter
(BFH-Urteil vom 28.2.2013, VI R 6/12) als „Erstausbildung“. Die steuerlichen
Voraussetzungen setzen weder eine Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz
oder eine bestimmte Ausbildungsdauer voraus, so die Richter. Daher kann sich
aus steuerlicher Sicht eine solche Kurzausbildung vor der Aufnahme des Erststudiums
oder der Erstausbildung lohnen.</span></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: left;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: left;">
<span style="font-family: Arial; font-size: 10.5pt;">Besonderer Clou: „Sogar als freiwillig Wehrdienstleistende
können junge Steuerpflichtige bereits eine Erstausbildung absolvieren“,
unterstreicht Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des NVL. </span></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: left;">
<span style="font-family: Arial; font-size: 10.5pt;">Dies ist der Fall
wenn beim Wehrdienst der Ausbildungscharakter im Vordergrund steht,
beispielsweise „beim Bund“ die Lizenz zum Berufskraftfahrer erworben wird (vgl.
Urteil des Niedersächsischen FG</span> <span style="font-family: Arial; font-size: 10.5pt;">Urteil vom 23.4.2013, 15 K 60/12 und das BFH-Urteil vom
10.5.2012, VI R 72/11). Damit kommt es bei der weiteren Ausbildung nicht mehr
auf die derzeitig strenge Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs an.</span></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<span style="font-family: Arial; font-size: 10.5pt;"><b style="mso-bidi-font-weight: normal;"><span style="font-family: Arial; font-size: 11.0pt;">Presseinformation </span></b></span><br />
<i><span style="font-family: Arial; font-size: 10.5pt;"><b style="mso-bidi-font-weight: normal;"><span style="font-family: Arial; font-size: 11.0pt;">"Neue
Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V." (NVL) vom 13.1.2014</span></b></span></i></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<br /></div>
<div class="MsoNormal" style="text-align: justify;">
<i style="mso-bidi-font-style: normal;"><span style="font-family: Arial; font-size: 9.0pt;">________________________________________________________</span></i></div>
<i style="mso-bidi-font-style: normal;"><span style="font-family: Arial; font-size: 9.0pt; mso-ansi-language: DE; mso-bidi-language: AR-SA; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">Ausführliche Informationen zu
Fragen des Einkommensteuerrechts und Ausbildungskosten erhalten Arbeitnehmer,
Auszubildende und Ruheständler in einer Beratungsstellen der
Lohnsteuerhilfevereine. </span></i><br />
<i style="mso-bidi-font-style: normal;"><span style="font-family: Arial; font-size: 9.0pt; mso-ansi-language: DE; mso-bidi-language: AR-SA; mso-fareast-font-family: "Times New Roman"; mso-fareast-language: DE;">Die Vereine beraten Mitglieder und erstellen deren
Einkommensteuererklärungen. </span></i> LOHNSTEUERBERATUNGhttp://www.blogger.com/profile/14060942506720566324noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1359254243978081779.post-91934788287039293852014-01-21T21:53:00.003+01:002014-01-21T21:53:40.693+01:00Änderungen im Steuerrecht aus Sicht des BMF<br />
<div class="item-content">
<br /><strong>Zu Beginn des Jahres 2014 ist eine Reihe von steuerlichen
Änderungen in Kraft getreten. Nachfolgende Übersicht enthält eine
Auswahl der für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung
wesentlichen Neuregelungen.</strong><br />
<br />
Mit dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression wurde in zwei Schritten der <strong> Grundfreibetrag beim Einkommensteuertarif</strong>
angehoben. Von dem zu versteuernden Einkommen bleibt ab 2014 ein
Grundfreibetrag in Höhe von 8.354 Euro/16.708 Euro
(Einzel-/Zusammenveranlagung) steuerfrei.<br />
<br />
Im <strong>steuerlichen Reisekostenrecht</strong> ergeben sich
Vereinfachungen und finanzielle Verbesserungen bei den
Verpflegungsmehraufwendungen für Berufsgruppen, die überwiegend auswärts
tätig sind. Bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit kann bei einer
Abwesenheit von mehr als 8 Stunden eine Verpflegungspauschale von 12
Euro als Werbungskosten abgezogen <abbr title="beziehungsweise">bzw.</abbr>
steuerfrei durch den Arbeitgeber erstattet werden. Bei mehrtägigen
Auswärtstätigkeiten kann für den An- bzw. Abreisetag ohne Prüfung von
Abwesenheitszeiten eine Verpflegungspauschale von 12 Euro gewährt
werden. An die Stelle der regelmäßigen Arbeitsstätte tritt die neue
Definition der ersten Tätigkeitsstätte. Bei der steuerlichen
Abziehbarkeit von Fahrtkosten und der Besteuerung von Dienstwagen bei
Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte führt dies zu mehr Rechtssicherheit.
Weitere Regelungen betreffen die doppelte Haushaltsführung sowie die
vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Verpflegung anlässlich einer
auswärtigen beruflichen Tätigkeit.<br />
<br />
Änderungen durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz betreffen den <strong>Gemeinnützigkeitsbereich</strong>.
Es greifen die Neuordnung der Rücklagenbildung und die Flexibilisierung
der sog. freien Rücklage. Zudem besteht die Möglichkeit der
Vermögensausstattung einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft.
Aufgrund des Gebots zur zeitnahen Mittelverwendung konnten gemeinnützige
Einrichtungen ihre durch dieses Gebot gebundenen Mittel einer anderen
steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des
öffentlichen Rechts bislang nicht zur Vermögensausstattung zuwenden. So
konnte etwa eine gemeinnützige Stiftung de facto nicht selbst als
Stifterin tätig werden, obwohl das zivilrechtlich durchaus zulässig ist.
Dieses sog. <span lang="en-US">Endowment</span>-Verbot wurde nunmehr gelockert .<br />
<br />
In der <strong>privaten Altersvorsorge</strong> kommt es bei der
Eigenheimrente (Wohn-Riester) zu Verbesserungen, die die bestehenden
Regelungen flexibler und einfacher machen. Ab 2014 kann das in einem
privaten Riester-Vertrag aufgebaute Altersvorsorgevermögen flexibler für
den Aufbau von selbst genutztem Wohneigentum eingesetzt werden. Hierzu
werden <abbr title="unter anderem">u.a.</abbr> die förderunschädlichen
Entnahmemöglichkeiten erweitert. So kann das Altersvorsorgevermögen
jederzeit für die Umschuldung eines für die Anschaffung oder Herstellung
der Wohnimmobilie aufgenommenen Darlehens entnommen werden. Dies war
bisher nur zu Beginn der Auszahlungsphase des Riester-Vertrags zulässig.
Eine Entnahme ist ebenso für die Finanzierung eines Barriere
reduzierenden Umbaus der eigenen Wohnung möglich. So können Anleger eine
selbst genutzte Wohnimmobilie altersgerecht umbauen. Zudem können
Aufwendungen zur Absicherung der Berufsunfähigkeit und der verminderten
Erwerbsfähigkeit besser steuerlich geltend gemacht werden, die
Möglichkeit zur gleichzeitigen Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos
im Rahmen von Altersvorsorgeverträgen wird erweitert und die
Wechselkosten bei einem privaten Riester-Vertrag werden begrenzt.<br />
<br />
Anfang 2013 wurde das <strong>Unternehmenssteuerrecht</strong> weiter
vereinfacht und rechtssicherer ausgestaltet. Das betrifft ab 2014 vor
allem steuerliche Organschaften, also gemeinsam besteuerte Unternehmen
einer Unternehmensgruppe. Zudem wurden die steuerrechtlichen Regelungen
insbesondere des <strong>Investmentsteuerrechts</strong> und
außersteuerrechtliche Normen an das Kapitalanlagegesetzbuch angepasst.
Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten im Investmentsteuerrecht sind
beseitigt sowie ein neuer Typ von Investmentfonds für die multinationale
Bündelung von betrieblichem Altersvorsorgevermögen (<abbr title="sogenannte">sog.</abbr> <span lang="en-US">Pension Asset Pooling</span>) eingeführt worden.<br />
<br />
Neu ist eine Grundlage für die <strong>Umsetzung des FATCA-Abkommens mit den USA</strong> und künftiger ähnlicher Abkommen mit anderen Staaten. Der US-amerikanische <span lang="en-US">Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)</span>
sieht zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung vor, dass Finanzinstitute,
die nicht in den USA ansässig sind, den USA Informationen zu US-Kunden
zur Verfügung stellen oder Quellensteuereinbehalte auf Erträge aus US
Anlagen hinnehmen müssen.<br />
<br />
Mit Änderungen im Umsatzsteuergesetz wird ab 2014 die <strong>Steuerermäßigung für Kunst- und Sammlungsgegenstände</strong>
auf das unionsrechtlich zulässige Maß beschränkt. Neben der
Beschränkung tritt eine pauschale Differenzbesteuerungen bei
Kunstgegenständen in Kraft.<br />
<br />
Für Personenkraftwagen mit erstmaliger Zulassung zum Verkehr wird ab dem 1. Januar 2014 eine schon 2009 im <strong>Kraftfahrzeugsteuergesetz</strong>
(KraftStG) geregelte Absenkung des steuerfreien Teils des CO2-Wertes
wirksam. Dann wird die steuerfreie Basismenge von derzeit 110 <abbr title="gramm">g</abbr>/<abbr title="Kilometer">km</abbr> reduziert auf 95 g/km.<br />
<br />
Ab 2014 zählt die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ),
also das Gebiet des Küstenmeeres bis zu einer Ausdehnung von 200
Seemeilen ab der sog. Basislinie, zum Geltungsbereich des
Versicherungsteuergesetzes. Dies betrifft beispielsweise die
Versicherung von Offshore-Anlagen in der Nord- und Ostsee. Wirksam
werden zudem Änderungen von Verfahrensregelungen im <strong> Versicherungsteuer- und Feuerschutzsteuerrecht</strong>.
Hier ist nunmehr auch eine gesetzliche Freibetragsregelung zugunsten
ländlicher Brandunterstützungsvereine enthalten. Soweit die anlässlich
eines einzelnen Schadensfalls erhobene Umlage den Betrag von 5.500 Euro
nicht übersteigt, wird das an den ländlichen Brandunterstützungsverein
gezahlte Versicherungsentgelt nicht besteuert.<br />
<br />
Schließlich gelten weitere <strong>einkommensteuerrechtliche Änderungen</strong>, nämlich<br />
<ul>
<li>die Anhebung des Höchstbetrags von Unterhaltsleistungen für die
Veranlagungszeiträume 2013 auf 8.130 Euro und für 2014 auf 8.354 Euro,</li>
<li>Vereinfachungen bei der Berücksichtigung von Vorsteuerberichtigungsbeträgen,</li>
<li>Regelungen zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung der entgeltlichen
Übertragung von Verpflichtungen, durch die verhindert wird, dass
gesetzliche Passivierungsbeschränkungen bei Verpflichtungsübernahmen ins
Leere laufen; diese ergänzt durch</li>
<li>eine Verhinderung missbräuchlicher Gestaltungen im Falle einer Konzernzugehörigkeit, sowie</li>
<li>eine Änderung im Bereich des Erwerbs von Wirtschaftsgütern im Umlaufvermögen zur Bekämpfung von Steuergestaltungsmodellen.</li>
</ul>
Dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wurde im Übrigen die Zuständigkeit für das <strong> Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren bei beschränkt Steuerpflichtigen</strong>
übertragen, soweit diesen die zugrundeliegenden Vergütungen nach dem
31. Dezember 2013 zufließen. Anzumelden sind Vergütungen für zum
Beispiel künstlerische, sportliche, artistische und unterhaltende
Darbietungen, Rechteüberlassungen und Aufsichtsratstätigkeiten.<br />
<br />
____________________________________________<br />
<h3>
<span style="font-size: x-small;"><i><span style="font-weight: normal;">Bundesministerium der Finanzen 10.1.2014</span></i></span></h3>
<br />
<br />
. </div>
LOHNSTEUERBERATUNGhttp://www.blogger.com/profile/14060942506720566324noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1359254243978081779.post-39592332571735071512014-01-08T01:03:00.002+01:002014-01-21T22:10:39.439+01:00Der steuerliche Datenabruf<br />
Ab 2014 können die bei der Fiskalbehörde ab dem VJ12 vorliegenden persönlichen Daten elektronisch abgerufen werden.<br />
<br />
<br />
<br />
Damit kann die Einkommenssteuererklärung aber bei weitem noch nicht vollständig abgedeckt werden.<br />
Die relevanten Facts zum Steuersparen fehlen noch...!<br />
<br />
Es wird nur ein Teil der für Ihre Steuererklärung wichtigen Daten bereitgestellt: <br />
Stammdaten wie Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum, Religion, Bankverbindung<br />
Lohnsteuerbescheinigung (LStB), besondere LStB (Arbeitgeberseitig)<br />
Rentenbezugsmitteilung (RBM)<br />
Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung<br />
Bescheinigung über Beitrage zur Riester-Rente<br />
Bescheinigung über Beitrage zur Basisversorgung (Rürup-Rente)<br />
<br />
Damit fehlt aber ein ganz entscheidender Teil – nämlich nahezu alle Daten, welche Steuerersparniss<br />
überhaupt ausmachen!<br />
Ihre
Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleitungen- und Hilfen,
Kinderbetreuung, Spenden und weitere Sonderausgaben, Krankheitskosten,
Kurkosten und andere außergewöhnliche Belastungen,
Steuerberatungskosten, andere und sonstige (wie aus Vermietung und
Verpachtung), Wegekosten wie überhaupt sämtliche Werbungskosten usw.. <br />
<br />
________________________________________________________________________________<br />
<br />
Desgleichen korrespondiert mit der sogenannten "Vorausgefüllten Steuererklärung" (VaZ).<br />
<br />
<br />
Wie oben, heisst vorausgefüllt aber noch lange nicht komplett und richtig, denn es handelt sich, anders als der Name vielleicht vermuten lässt, mitnichten um eine annähernd komplett ausgefüllte Steuererklärung.<br />
Denn im Wesentlichen wird nur eine elektronische „Ausfüllhilfe“ geboten: Die bei der Finanzverwaltung vorliegenden Daten werden von Dritten (Krankenkasse, Arbeitgeber etc.) geliefert und zum Abruf bereitgestellt.<br />
<br />
Das diese weder plausibel noch richtig sein müssen, versteht sich....<br />
<br />
Die vorausgefüllte Steuererklärung ein optionales Angebot der Finanzverwaltung.<br />
Experten weisen aber auf versteckte Fallen für Steuerzahler hin: Die Vorlage sei weder einfacher, noch spare man mit ihr Zeit, lautet die Kritik.<br />
<br />
Man kann also auf die persönlichen Steuerdaten, die der Steuerverwaltung vorliegen, elektronisch zugreifen und diese direkt in Ihre elektronische Steuererklärung übernehmen. <br />
<br />
<br />
Natürlich wird darauf nicht etwa hingewiesen, sondern vielmehr darauf verwiesen, dass Dokument doch bitte umgehend so abzusenden...<br />
<br />
Nun - damit sollte sich niemand zufrieden geben und natürlich nach wie vor auf eine professionelle steuerliche Beratung setzen.<br />
<br />
Wir bieten Ihnen ganz genau die Leistungen, die Sie bei der Einkommensteuererklärung bedürfen - angefangen bei dem Abruf und der Kontrolle Ihrer (beim Fiskus gespeicherten) Steuerdaten bis hin zur kompletten Erstellung der Erklärung und nachfolgenden Prüfung des Bescheids und schlussendlich der rechtlichen Durchsetzung Ihrer steuerrechtlichen Ansprüche.<br />
<br />
Durch das neue Verfahren können wir allerdings die Daten bereits bei der Erstellung und vor der Deklaration beim Finanzamt prüfen.<br />
Das spart nicht nur Zeit und Geld, es werden schon in der Frühphase Fehler und Unstimmigkeiten in der Steuererklärung vermieden.<br />
Davon profitieren alle Beteiligten!<br />
<br />
Um alle gegebenden und zutreffenden steuerliche Sachverhalte in ihren Möglichkeiten vollumfänglich zu nutzen und zu bewerten, ist eine vorausschauende fachliche Beratung unumgänglich. Wir kennen frühzeitig bevorstehende Steueränderungen und besprechen mit Ihnen gegenfalls die erforderlichen Handlungsalternativen. <br />
Nur so können Sie im laufenden Jahr reagieren und Ihre Steuerbelastung senken.<br />
<br />
Profitieren Sie von unserem Fachwissen!<br />
Wir sind Ihr kompetenter Partner bei allen Fragen zur Einkommensteuererklärung und darüber hinaus.<br />
<br />
<br />
<br />
.. LOHNSTEUERBERATUNGhttp://www.blogger.com/profile/14060942506720566324noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1359254243978081779.post-51611570009447027402014-01-02T02:18:00.001+01:002014-02-07T21:59:45.163+01:00Der Steuerzahler in 2014_____________________________________________<br />
Alle Jahre wieder!<br />
<br />
Klar - Ein neues Jahr, also neue Regeln.<br />
<br />
Wie immer am 1. Januar 2014 treten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft.<br />
Und tatsächlich, es ändert sich einiges für Arbeitnehmer!<br />
<br />
Leider erfolgt nicht die vollmundig angekündigte Senkung des Rentenbeitragssatzes - zumal diese eigentlich auch gesetzlich vorgeschrieben ist, so dass trotz zugestandener höherer Freibeträge kaum eine steuerliche Entlastung zu spüren sein wird.<br />
<br />
<b>Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2014 hier im Überblick:</b><br />
<br />
<b>Regelmäßige Arbeitsstätte</b><br />
Arbeitnehmer, die an mehreren Standorten ihres Unternehmens tätig sind, sollten mit ihrem Arbeitgeber klären, welcher ihr erster Einsatzort ist. Der Grund: Während das Finanzamt bislang die "regelmäßige Arbeitsstätte" als Bezugspunkt für die Berechnung der Entfernungspauschale angesetzt hat, wird dies ab Januar 2014 an der "ersten Tätigkeitsstätte" festgemacht.<br />
Wie oft und in welchem Umfang der Arbeitnehmer dort arbeitet, spielt keine Rolle, solange er dem Standort "dauerhaft zugeordnet" wird. Dauerhaft heißt, während des gesamten Vertragsverhältnisses oder länger als 48 Monate. Wer von seiner Wohnung zu anderen Einsatzorten als seiner "ersten Tätigkeitsstätte" fährt, kann künftig jedes Mal die Hin- und Rückfahrt mit 30 Cent pro Kilometer ansetzen - also sehr viel höhere Beträge als bislang.<br />
Die Regelung bedeutet aber auch: Arbeitnehmer, die dauerhaft bei einem Kunden eingesetzt sind, können die Fahrten nun nicht mehr als Dienstreisen absetzen. Das häusliche Arbeitszimmer kann übrigens nicht als "erste Tätigkeitsstätte" gelten.<br />
<br />
<b>Auswärtige Verpflegungen</b><br />
Bisher bekamen Arbeitnehmer sechs Euro vom Arbeitgeber erstattet, wenn sie mindestens acht Stunden auf Geschäftsreise waren. Bei einer Reise von mindestens 14 Stunden waren es zwölf Euro, dauerte die Reise 24 Stunden gab es 24 Euro.<br />
Nun fällt die erste Stufe weg: Die steuerfreie Zwölf-Euro-Pauschale gibt es bei einer Abwesenheit ab acht Stunden. Für Tage, an denen der Arbeitnehmer beruflich 24 Stunden von seiner Wohnung entfernt ist, erhält er wie zuvor 24 Euro.<br />
Kurz gesagt: Eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird.<br />
<br />
<b>Auswärtige Übernachtungen</b><br />
Wer auswärts arbeitet und für Übernachtungen in Hotels oder Pensionen zahlen muss, kann diese Aufwendungen wie bisher gegen Belegvorlage als Werbungskosten absetzen.<br />
Allerdings: Ab 2014 berücksichtigt der Fiskus die Aufwendungen nur noch 48 Monate lang. Danach können nur noch maximal 1000 Euro monatlich als Werbungskosten für Übernachtungen steuerlich geltend gemacht werden.<br />
Hat der Arbeitnehmer die auswärtige Tätigkeit mindestens sechs Monate unterbrochen, beginnt die 48-Monats-Frist wieder neu.<br />
<br />
<b>Zweitwohnung</b><br />
Die Kosten für eine Zweitwohnung am Arbeitsort können vereinfacht steuerlich geltend gemacht werden. Als Basis gelten die Kosten für eine 60 Quadratmeter große Wohnung mit durchschnittlicher ortsüblicher Miete. Den Nachweis dafür zu erbringen, ist mitunter mit hohem Rechercheaufwand verbunden.<br />
Ab 2014 entfällt das Ermitteln ortsüblicher Vergleichskosten. Die tatsächlichen Aufwendungen für eine zusätzliche Unterkunft bei doppelter Haushaltsführung können dann bis zu einem Höchstbetrag von 1000 Euro im Monat steuermindernd angesetzt werden. Dieser Betrag umfasst allerdings alle Kosten, die mit der Wohnung zusammenhängen, also Miete inklusive Betriebskosten und Miet- oder Pachtgebühren für Kfz-Stellplätze, die vom Mieter nachweislich bezahlt wurden.<br />
<br />
<b>Riester-Rente</b><br />
Riester-Verträge können um einen Schutz gegen Berufsunfähigkeit und verminderte Erwerbstätigkeit sowie um die Absicherung für Hinterbliebene ergänzt werden. Die wichtige Änderung hier: Ab 1. Januar 2014 können 20 Prozent der Altersvorsorgebeiträge - maximal 2100 Euro je Förderberechtigtem - für die zusätzliche Versicherung eingesetzt werden. Bislang sind es nur 15 Prozent.<br />
<br />
<b>Rürup-Rente</b><br />
Wer für eine Rürup-Rente anspart, kann einen höheren Satz seiner eingezahlten Beiträge steuerlich absetzen. Im Rahmen des Sonderausgabeabzugs von maximal 20.000 Euro sind nun 78 Prozent (bisher 76 Prozent) der Beiträge anrechenbar. Andererseits steigt der Anteil der nachgelagerten Besteuerung dieser Renten auch um zwei Prozentpunkte auf 68 (bisher 66) Prozent.<br />
Ab Januar ist es außerdem möglich, bei der Rürup-Rente eine separate Versicherung gegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung abzuschließen.<br />
<br />
<b>Rentenbeiträge</b><br />
Der Rentenbeitragssatz von 18,9% soll über den 31.12.2013 hinaus unverändert bleiben. Bereits in Aussicht gestellte Beitragssenkung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer finden damit nicht statt!"<br />
Als Grund werden geplante Ausgabensteigerungen, beispielsweise für die sogenannte Mütterrente und Rente ab 63 genannt.<br />
<br />
<b>Rentenfreibeträge</b><br />
Rentner, die im Jahr 2014 in den Ruhestand gehen, müssen mit einer höheren Steuerbelastung rechnen. Für sie errechnet sich der lebenslange Rentenfreibetrag nur noch aus 32 Prozent der Jahresrente. Ob Betroffene tatsächlich Einkommensteuer zahlen müssen und damit erklärungspflichtig sind, muss individuell ermittelt werden. <br />
Wer seit Jahresbeginn 2014 Rente bezieht und darüber hinaus keine weiteren Einkünfte hat, muss sich ab einer Monatsrente von 1.230 Euro intensiver mit dem Thema „Steuern und Rente“ beschäftigen. Für Rentner früherer Jahrgänge bleibt eine höhere Rente steuerfrei.<br />
<br />
<b>Unterhaltsleistungen</b><br />
Diese können derzeit bis zu einem steuerlichen Höchstbetrag von maximal 8.004 EUR als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag in § 33a Abs. 1 EStG ist für den VZ 2013 auf 8.130 EUR und für 2014 auf 8.354 EUR angehoben worden.<br />
<br />
<b>Einkommensteuertarif</b><br />
Grundfreibetrag steigt – die kalte Progression auch. <br />
Für jeden Steuerpflichtigen bleibt zur Sicherung seines Lebensbedarfs vom Einkommen ein jährlicher Grundfreibetrag steuerfrei. Dieser steigt in 2014 von 8.130 auf 8.354 Euro. Daraus ergibt sich pro Person eine geringfügige Entlastung bis zu rund 45 Euro. Die kalte Progression wird damit allerdings nicht bekämpft. Im Gegenteil: Da der „Korridor“ zwischen dem Grundfreibetrag und der nächsten Tarifstufe schmaler wird, steigt die Steuerkurve in diesem Bereich abermals steiler an. Einkommenssteigerungen werden damit noch schneller aufgezehrt.<br />
Des Kinderfreibetrags von derzeit jährlich 4368 steigt auf 4440 €uro.<br />
Normalerweise sollte sich dann aber auch das Kindergeld erhöhen.<br />
<br />
<b>Steuersatz</b><br />
Der Eingangssteuersatz bleibt wie gehabt bei 14%,<br />
der Spitzensteuersatz beträgt 45%.<br />
<div>
<br /></div>
<b>Mahlzeiten</b><br />
Werden dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Mahlzeiten zur Verfügung gestellt und liegt der Preis der jeweiligen Mahlzeit nicht über 60 EUR, werden diese mit den amtlichen Sachbezugswerten bewertet (1,63 EUR Frühstück bzw. 3 EUR Mittag- und Abendessen). Könnte der Arbeitnehmer für die Mahlzeiten die Verpflegungspauschalen in Anspruch nehmen, werden keine Sachbezugswerte angesetzt. Stattdessen wird die Verpflegungspauschale tageweise um 20 % für ein Frühstück (4,80 EUR im Inland) bzw. um 40 % für ein Mittag- oder Abendessen (9,60 EUR im Inland) gekürzt.<br />
<br />
<b>Bemessungsgrenzen:</b><br />
Gut verdienende Arbeitnehmer schauen etwas "in die Röhre".<br />
Ab 2014 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung von 5.800 Euro auf 5.950 Euro im Monat, in den neuen Bundesländern von 4.900 auf 5.000 Euro.<br />
Bei der Kranken- und Pflegeversicherung gilt eine Beitragsbemessungsgrenze von 4.050 Euro, 2013 waren es noch 3.937 Euro.<br />
Wer als Angestellter in die private Krankenversicherung wechseln möchte, muss ab 2014 mindestens 53.550 Euro jährlich verdienen.<br />
<br />
<b>Grunderwerbsteuer</b><br />
Verschiedentlich wird der Immobilienkauf ab dem 1. Januar teurer.<br />
Seit 2006 dürfen die Bundesländer die Höhe der Grunderwerbsteuer selbst festlegen.<br />
In Berlin geht der Satz von bisher 5,0 auf 6,0 Prozent nach oben.<br />
In Bremen und Niedersachsen steigt die Grunderwerbsteuer von 4,5 Prozent auf 5,0 Prozent des Kaufpreises. Schleswig-Holstein setzt sich mit 6,5 Prozent (bisher: 5 Prozent) der fälligen Kaufsumme bundesweit an die Spitzenposition. <br />
<br />
<b>Mehr Steuern für Wehrdienst und Bufdis</b><br />
Für freiwillig Dienstleistende endet mit Ablauf des Jahres 2013 eine Übergangsregelung. Bis dahin konnten die jungen Männer und Frauen ihre Geld- und Sachbezüge sowie die truppenärztliche Heilfürsorge steuerfrei vereinnahmen. Für alle ab 2014 beginnende Dienstverhältnisse ist damit Schluss. Steuerfrei bleiben nur noch der Wehrsold und das an Bundesfreiwilligendienstleistende gezahlte Taschengeld. Viele Wehrdienstleistende und Angehörige des Bundesfreiwilligendienstes dürften aber im Endeffekt dennoch keine oder nur sehr wenig Steuern zu zahlen haben, sofern nicht weitere steuerpflichtige Einkünfte im Jahr, beispielsweise aus Monaten vor Dienstbeginn oder beim Ehegatten, vorliegen.<br />
<br />
<b>Steuergestaltungen bei der Wertpapierleihe</b><br />
Durch eine Überarbeitung von § 8b Abs. 10 KStG werden Steuergestaltungen vom Gesetzgeber verhindert. Die Neuregelung betrifft alle nach dem 31.12.2013 überlassenen Anteile.<br />
<br />
<b>Steuerstundungsmodelle, Goldfinger-Modelle</b><br />
Um derartige Modelle zu bekämpfen, werden Änderungen in § 15b EStG vorgenommen, mit denen sonst eintretende Stundungseffekte abgewehrt werden sollen, die durch eine jährliche Neuinvestitionen der Verkaufserlöse in neues Umlaufvermögen (z. B. Gold) faktisch zu einem dauerhaften Steuerausfall werden.<br />
<br />
<b>SEPA-Überweisung (update)</b><br />
Bargeldlose Zahlungen sind ab 1.7.2014 sind nur noch im Wege der SEPA-Überweisung und -Lastschrift möglich.<br />
<br />
<b>Kfz-Steuer</b><br />
Für Pkw mit erstmaliger Zulassung ab 1.1.2014 wird der Grenzwert für den Kohlendioxid-Ausstoß (CO2) verschärft. Die steuerfreie Basismenge sinkt auf 95 Gramm je Kilometer.<br />
<br />
.<br />
<br />
. LOHNSTEUERBERATUNGhttp://www.blogger.com/profile/14060942506720566324noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1359254243978081779.post-9260078590029654602013-11-20T20:56:00.002+01:002013-11-20T20:58:07.620+01:00Der aktuelle Spartipp: November 2013<div class="separator" style="clear: both; text-align: center;">
<a href="http://1.bp.blogspot.com/-oQHGKrvnN9s/Uo0T5PHTN2I/AAAAAAAAQ-o/TXJB4QI8LFs/s1600/11_Monatsposter_November_2013.bmp" imageanchor="1" style="clear: left; float: left; margin-bottom: 1em; margin-right: 1em;"><img border="0" src="http://1.bp.blogspot.com/-oQHGKrvnN9s/Uo0T5PHTN2I/AAAAAAAAQ-o/TXJB4QI8LFs/s1600/11_Monatsposter_November_2013.bmp" height="220" width="320" /></a></div>
<br /> LOHNSTEUERBERATUNGhttp://www.blogger.com/profile/14060942506720566324noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1359254243978081779.post-81793827559168476072013-11-20T20:37:00.003+01:002013-11-20T20:44:59.929+01:00Erbschaft und Schenkung<br />
Eine Erbschaftssteuer fällt Erben im Falle eines Vermögenserwerbs wegen Todes zu.<br />
<br />
Unter dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz fallen auch Schenkungen, die bei Zuwendungen unter Lebenden anfällt.<br />
Um
zu verhindern, dass die Erbschaftssteuer durch Schenkungen
möglicherweise steuerverkürzend zu Lebzeiten umgangen werden kann, ist
die Schenkungssteuer in demselben gesetzlichen Rahmen wie die
Erbschaftssteuer geregelt. <br />
<br />
Die Höhe der Erbschaftssteuer sowie der Freibeträge richten sich nach der Erbrangfolge und der Größe des zu vererbenden Vermögens.<br />
<br />
Die Erbschaftssteuer erfasst namentlich nicht das vom Erblasser hinterlassene Gesamtvermögen, sondern nur den tatsächlichen Erwerb der Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilberechtigten. <br />
<br />
<b>Steuerbefreiungen</b><br />
Folgende Gegenstände und Zuwendungen sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit: <br />
<br />
1. Der Hausrat, sofern sein Wert nicht 41.000 Euro überschreitet<br />
<br />
2. Grundbesitz, Kunstgegenstände, künstlerische und wissenschaftliche Sammlungen, Archive und Bibliotheken, sofern ihre Kosten die aus ihnen erzielten Einnahmen überschreiten und ihre Erhaltung im "öffentlichen Interesse" liegt<br />
<br />
3. Grundbesitz, der für die "Wohlfahrt der Allgemeinheit" zur Verfügung gestellt wird <br />
<br />
4. Zuwendungen unter lebenden Personen, die zur Ausbildung oder zum Unterhalt des Empfängers dienen<br />
<br />
5. Übliche Gelegenheitsgeschenke<br />
<br />
6. Zuwendungen für gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Zwecke<br />
<br />
7. Parteispenden<br />
<br />
8. Selbst genutzter Wohnraum, wenn er unter Familienangehörigen verschenkt oder vererbt wird und sich im betreffenden Gebäude eine selbstgenutzte Wohnung befindet.<br />
<br />
Auch die Vererbung betrieblicher Vermögen ist unter bestimmten Bedingungen von der Erbschaftssteuer befreit. <br />
Bei einer Einhaltung einer mindestens fünfjährigen Weiterführungspflicht sind nur 85 Prozent des Betriebsvermögens erbschaftssteuerpflichtig. <br />
Der Erbberechtigte kann gegebenfalls die Weiterführungspflicht auf 7 Jahre verlängern, um eine vollständige Befreiung von der Erbschaftssteuer zu erreichen.<br />
<br />
<b>Steuerklassen</b><br />
Das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz teilt die Erbberechtigten in Steuerklassen ein, die bei der Ermessung der Höhe der Erbschaftssteuer herangezogen werden. <br />
<br />
Zur Steuerklasse I zählen nur die engsten Verwandten: <br />
Lebenspartner, Ehegatten, Kinder und Stiefkinder, Eltern und Voreltern. <br />
<br />
Die Steuerklasse II umfasst Geschwister, Nichten und Neffen, Stief- und Schwiegereltern, Schwiegerkinder und geschiedene Ehepartner. <br />
<br />
Alle übrigen Erbberechtigten wie Freunde und Lebensgefährten sind der Steuerklasse III zuzuordnen.<br />
<br />
<u>Die Bemessung und Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich</u><br />
<br />
1. nach der Steuerklasse <br />
2. dem Wert des hinterlassenen Vermögens <br />
3. abzüglich der Freibeträge<br />
<br />
Die Freibeträge betragen für Ehegatten und Lebenspartner 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro und Eltern 100.000 Euro. <br />
Für die Steuerklassen II und III gilt ein pauschaler Freibetrag von 20.000 Euro. <br />
<br />
_______________________________________________________<br />
<span style="font-size: x-small;"><i><span style="font-size: x-small;"><i>Zum Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz erfolgt k</i></span>eine Beratung durch die Lohnsteuerhilfe</i></span><br />
<br />
. LOHNSTEUERBERATUNGhttp://www.blogger.com/profile/14060942506720566324noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1359254243978081779.post-74765018852738774302013-11-20T20:28:00.005+01:002013-11-20T20:28:42.002+01:00Altersteilzeitbezüge sind keine Versorgungsbezüge<br />Der Bundesfinanzhof hat kürzlich entschieden, dass die Zahlungen <u>in der Freistellungsphase</u> weder Ruhegehalt noch bei Beamten begünstigte Versorgungsbezüge darstellen, sondern als Arbeitslohn normal zu versteuern seien.<br />
<br />Bei der Altersteilzeitregelung bestehe das Dienstverhältnis grundsätzlich bis zum Eintritt in den Ruhestand fort. <br /><br />
Auch in der Freistellungsphase bestehe damit ein Anspruch auf Dienstbezüge und nicht etwa auf Versorgungsbezüge. <br /><br />
Steuermindernd zu berücksichtigen sei daher nicht der hohe Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag, sondern lediglich der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1 000 EUR.<br /><br />
Die während der Altersteilzeit gezahlten Bezüge diene keinem Versorgungszweck. <br />Sie seien vielmehr Entlohnung für die aktive Tätigkeit, also laufende Dienstbezüge. <br />
<br />
<br />
<br /><br />. LOHNSTEUERBERATUNGhttp://www.blogger.com/profile/14060942506720566324noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1359254243978081779.post-25841167957006845502013-11-20T20:23:00.004+01:002013-11-20T20:26:31.084+01:00Reisekosten (2014)<br />
Der bisherige Begriff regelmäßige
Arbeitsstätte wird ab 2014 durch den Begriff
erste Tätigkeitsstätte ersetzt. <br />
Die Bestimmung dieser einen
Tätigkeitsstätte erfolgt vorrangig anhand der arbeits- oder
dienstrechtlichen Festlegungen des Arbeitgebers.<br />
<br />
<u>Die Verpflegungsmehraufwendungen werden ab 2014 wie folgt gewährt:</u><br />
<br />
- <b>12 €uro</b> bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit von der Wohnung und erster
Tätigkeitsstätte oder bei eintägiger Auswärtstätigkeit ohne
Übernachtung;<br />
<br />
- Bei mehrtägiger Auswärtstätigkeit (Dienstreise) mit
Übernachtung <b>12 €uro</b> am An- und Abreisetag<br />
<br />
- <b>24 €uro</b> für die restlichen Tage mit 24 Stunden Abwesenheit von der Wohnung
<u> und</u> der ersten Tätigkeitsstätte.<br />
<br />
<br />
<br />
. LOHNSTEUERBERATUNGhttp://www.blogger.com/profile/14060942506720566324noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1359254243978081779.post-33917590793826548212013-11-20T20:20:00.005+01:002013-11-20T20:20:56.087+01:00Doppelte Haushaltsführung (2014)<br />Die Kosten einer doppelten Haushaltsführung werden ab 2014 nur noch dann anerkannt, wenn diese beruflich veranlasst ist.<br />
Es genügt demnach nicht mehr dass sie aus beruflichen Anlasse begründet wurde.<br /><br />
Der Anerkennung eines eigenen Hausstandes (gleichsam Ort des Lebensmittelpunktes) bedarf, dass der Steuerpflichtige eine Wohnung inne hat und sich finanziell an den Kosten der Lebensführung (maßgeblich) beteiligt. <br />Dies betrifft insbesondere ledige Arbeitnehmer, die noch im elterlichen Haushalt wohnen.<br />
<br />Die tatsächlichen Kosten der Unterkunft sind ab 2014 auf 1.000 Euro/ Monat begrenzt.<br />Die Beschränkung auf 60 qm entfällt.<br /><br /><br />
, LOHNSTEUERBERATUNGhttp://www.blogger.com/profile/14060942506720566324noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1359254243978081779.post-78058300029092893602013-11-20T20:17:00.001+01:002013-11-20T20:17:10.972+01:00Ausbildungsfreibeträge- und Zuschüsse<br />Eltern haben für volljährige Kinder in Berufsausbildung bis zum 25. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld oder auf die steuerlichen Freibeträge, ohne dass das Einkommen des Kindes berücksichtigt wird.<br /><br />Der Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 EUR wird gewährt für Kinder, die außerhalb des elterlichen Haushalts wohnen.<br />
Dies geschieht ohne Anrechnung von eigenen Einkünften und Bezügen des Kindes.<br />Entgegen dem § 33a Abs. 3 Satz 3 EStG mindern als Ausbildungshilfe bezogene Zuschüsse <u>nicht</u> die zeitanteiligen Höchstbeträge und Freibeträge der Kalendermonate, für die die Zuschüsse bestimmt sind.<br /><br />Neben der Ausbildung darf ein Kind allerdings keine Erwerbstätigkeit ausüben, die mehr als "20 Stunden regelmäßiger (im Durchschnitt) wöchentlicher Arbeitszeit" umfasst.<br />Das gilt als schädlich für den Anspruch der Eltern auf Kindergeld oder den steuerlichen Freibeträgen.<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br /><br />. LOHNSTEUERBERATUNGhttp://www.blogger.com/profile/14060942506720566324noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1359254243978081779.post-77827589083581936782013-11-13T19:54:00.000+01:002014-02-08T01:49:35.342+01:00Neues zum November 2013<br />
<b>Wir werden an dieser Stelle nicht alle Gegenstände beleuchten, welche sich zum 1. November änderten: Zumal - revolutionäre Veränderungen und bahnbrechende Reformen nicht erkennbar sind....</b><br />
<br />
<b>Führerscheinprüflinge </b><br />
aller Klassen bekommen unbekannte Bilder und ganz neue Fragen vorgelegt und sollen beweisen, dass sie nicht nur auswendig gelernt haben. <br />
Die geänderte Darstellung soll unter Prüfungsbedingungen unbekannte Situationen schaffen. Dadurch sollen die Prüflinge beweisen, dass sie die Situation verstanden haben und nicht bloß ein Bild wiedererkennen.<br />
Bei den Variationen werden bestimmte Merkmale der ursprünglichen Frage verändert. Es kann sich etwa die Farbe oder Art der Fahrzeuge ändern oder die Umgebung. Aber ob es ein Pkw ist oder ein Lkw, der von rechts kommt - Vorfahrt bleibt Vorfahrt. Die Führerscheinanwärter können sich damit nicht wie bisher auf die Fragen vorbereiten.<br />
<br />
<b>Fluggäste</b><br />
Bei hartnäckigem Ärger über Verspätungen oder mit dem Gepäck können Flugreisende künftig einen zentralen Vermittler einschalten - die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP), die schon für Kunden von Bussen, Bahnen und Schiffen ansprechbar ist. Geltend machen können Passagiere Ansprüche für Flüge, wenn mit dem Anbieter keine Lösung gefunden wird. <br />
<br />
<b>Haushaltsgeräte</b><br />
Für Wäschetrockner treten neue EU-Vorgaben für einen sparsameren Energieverbrauch in Kraft. <br />
Hintergrund ist eine Richtlinie, die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Produkten mit hohem Energieverbrauch regelt. Dabei sind verschiedene Stufen bis 2015 vorgesehen, um Herstellern eine Umstellung zu ermöglichen. Die Verordnung gilt nicht für kombinierte Wasch-Trocken-Automaten und Haushaltswäscheschleudern.<br />
Künfig sollen auch Staubsauger in der Leistungsaufnahme limitiert werden. Demnach werden dann 1600 W genügen müssen, um die notwendige Saugkraft bereit zustellen.<br />
<br />
<b>Patienten</b><br />
Für medizinische Bbehandllungen von Patienten in anderen EU-Staaten übernehmen die heimischen Krankenkassen schon seit 2004 Behandlungskosten bis zur Höhe, die auch im Inland für die Behandlung übernommen wird. <br />
Vorher von der Krankenkasse genehmigt werden müssen weiterhin Krankenhausbehandlungen im Ausland. <br />
Die neue EU-Richtlinie regelt auch die gegenseitige Anerkennung von Verschreibungen.<br />
<br />
<b>Hörgeräte</b><br />
Ab dem 1. November 2013 erhöhen die Betriebskrankenkassen den Festbetrag für Hörgeräte von 421,28 Euro auf 784,94 Euro. <br />
Zugleich wurden auch technische Anforderungen an Hörgeräte neu festgelegt. <br />
So müssen Hörhilfen Digitaltechnik nutzen, mindestens vier Kanäle und drei Hörprogramme anbieten, Rückkopplungen und Störschall unterdrücken sowie die Leistung um maximal 75 Dezibel verstärken können.<br />
Wenn das Hörgerät zum Festbetrag nicht ausreicht, um die individuelle Hörbehinderung auszugleichen und ein teureres gewählt werden muss, übernimmt die Krankenkasse auf Antrag gegebenenfalls auch die höheren Kosten. Dafür muss es allerdings medizinische Gründe geben. <br />
<br />
<b>Pflanzen</b><br />
Das dürfte anfangs zwar nur etwas für Spezialisten sein, dennoch: Der Reifecode für blühende Zimmer- und Gartenpflanzen wird von einem ein- auf einen zweistelligen Code erweitert. Mit dem neuen Code gibt ein Anlieferer an, welche Reifestadien die Partie enthält. <br />
Auf diese Weise erhalte der Käufer bessere Informationen über die Reifesortierung in der Partie. Die obligatorische Verwendung des zweistelligen Reifecodes gilt für Zimmerpflanzen ab dem 1. Januar 2014, für Gartenpflanzen ab dem 1. März 2014.<br />
<br />
<b>Intersexuelle </b><br />
müssen ins Geburtenregister künftig kein Geschlecht mehr eintragen und werden damit amtlich als solche auch anerkannt. <br />
Bisher steht das Geschlecht deutscher Bürger im Geburtsregister und konnte das Geschlecht von Neugeborenen nur als weiblich oder männlich angekreuzt werden. <br />
Nun braucht es bei Kindern mit uneindeutigen Geschlechtsorganen ins Geburtenregister künftig keines Geschlechtseintrages mehr.<br />
Damit wird der Status von intersexuellen Menschen gesetzlich erstmalig anerkannt.<br />
Die Vorschrift soll den Druck von Eltern nehmen, sich direkt nach der Geburt auf ein Geschlecht für ihr Kind festzulegen und vorschnell geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe vornehmen zu lassen.<br />
<br />
<br />
. LOHNSTEUERBERATUNGhttp://www.blogger.com/profile/14060942506720566324noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1359254243978081779.post-90977952271308972352013-10-24T19:15:00.001+02:002013-10-24T19:15:27.086+02:00Die Sache mit den Steuerklassen<br />
<b>Immer wieder wird in der Beratungspraxis Unverständnis zu Praxis und Anwendung der Steuerklassenwahl artikuliert.</b><br />
<br />
<u>Aber es gibt sie nicht, die "beste" Steuerklasse für Eheleute!</u><br />
<u><br /></u>
Ehegatten erhalten in Deutschland einen besonderen und günstigeren Steuertarif, namens Ehegattensplitting.<br />
So können sich Verheiratete frei entscheiden, in welchen Steuerklassen sie das Einkommen versteuern lassen.<br />
Sie haben die Wahl aus den Lohnsteuerklassenkombinationen 4 und 4 oder 3 und 5.<br />
<br />
In der Steuerschule wird gelehrt, dass bei Ehepaaren, bei denen beide Partner etwa gleich viel verdienen, die Steuerklassen 4+4 sinnvoll seien.<br />
Erst bei Verdienstunterschieden ab 30%, sollte man die Steuerklassenkombi 3+5 erwägen.<br />
Der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen erhielte dann regelmäßig die Steuerklasse 5.<br />
<br />
Ich würde hingegen eher zu bedenken geben, dass die Feststellung der tatsächlich zu zahlenden Steuern immer erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung erfolgt.<br />
Mit der Steuerklassenwahl können Ehepaare lediglich darauf Einfluss nehmen, ob sie im Rahmen der gemeinsamen Steuererklärung möglicherweise eine Steuererstattung erhalten oder eher mit einer ebenso deutlichen Steuernachzahlung zu rechnen haben.<br />
<b>Und:</b> Bei der Steuerklassenkombi 3+5 besteht die ausdrückliche und fristige Pflicht zur Einkommensteuerveranlagung.<br />
<br />
Der oben genannte Begriff des "Ehegattensplitting" ist das in Deutschland zur Berechnung der Einkommensteuer von zusammenveranlagten Ehegatten angewendete Splittingverfahren.<br />
Es muss übrigens nach aktueller Rechtsprechung ebenso für eingetragene Lebenspartnerschaften angewendet werden.<br />
<br />
Der eigentliche Unterschied zwischen der Steuerklasse 3 und 5 besteht in der Berücksichtigung des steuerfreien Existenzminimums.<br />
In der Lohnsteuerklasse 5 wird das Gehalt bereits ab dem ersten €uro versteuert und schaut denn auch als Steuer- und Abgabenlast extrem hoch aus. Das kann insbesondere bei Teilzeitbeschäftigten schon mal komisch aussehen.<br />
<br />
Je nach Kombination aus den Steuerklassen 3+5 oder 4+4 ergibt sich für ein Ehepaar eine optimale zeitbezogene Steuerlastverteilung.<br />
Man muss sich individuell entscheiden, ob man vielleicht den Fiskus gewissermaszen einen "Kredit" einräumt oder alternativ die Erstattung als eine Art "Sondergratifikation" (dann ggf. möglicherweise auch verzinst!) betrachtet.<br />
<br />
<b>Aber Merke! </b><br />
<b>Die Gesamtsteuerlast ist davon unabhängig immer gleich hoch und ist unbeeinflusst von der Steuerklassenwahl. Die Einkommenssteuer ist eine Jahressteuer!</b><br />
<br />
Das Finanzamt kann insbesondere bei der Steuerklassenwahl 3+5 schon unterjährig Vorauszahlungen zur Einkommensteuer verlangen, nämlich immer dann, wenn anzunehmen ist, dass rechnerisch Nachzahlungen zu erwarten sind.<br />
Bei Wahl der Steuerklassen 4+4 wird hingegen eine Nachzahlung in der Regel vermieden.<br />
<br />
Bei der Wahl der Steuerklasse sollte man übrigens auch beachten, dass die nettolohnbezogenen Lohnersatzleistungen gegebenfalls auch von der Wahl der Steuerklasse beeinflusst werden können.<br />
Zu den Lohnersatzleistungen zählen unter anderem Arbeitslosengeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld und Mutterschaftsgeld sowie Leistungen aufgrund der Altersteilzeit.<br />
Wer also aufgrund der Steuerklasse 5 und des hohen Steuerabzuges ein geringeres Nettoeinkommen aufweist, erhält im Fall der Fälle geringere Ersatzleistungen.<br />
<br />
<br />
<br />
.<br />
<br />
<b>Immer wieder wird in der Beratungspraxis Unverständnis zu Praxis und Anwendung der Steuerklassenwahl artikuliert.</b><br />
<br />
<u>Aber es gibt sie nicht, die "beste" Steuerklasse für Eheleute!</u><br />
<u><br /></u>
Ehegatten erhalten in Deutschland einen besonderen und günstigeren Steuertarif, namens Ehegattensplitting.<br />
So können sich Verheiratete frei entscheiden, in welchen Steuerklassen sie das Einkommen versteuern lassen.<br />
Sie haben die Wahl aus den Lohnsteuerklassenkombinationen 4 und 4 oder 3 und 5.<br />
<br />
In der Steuerschule wird gelehrt, dass bei Ehepaaren, bei denen beide Partner etwa gleich viel verdienen, die Steuerklassen 4+4 sinnvoll seien.<br />
Erst bei Verdienstunterschieden ab 30%, sollte man die Steuerklassenkombi 3+5 erwägen.<br />
Der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen erhielte dann regelmäßig die Steuerklasse 5.<br />
<br />
Ich würde hingegen eher zu bedenken geben, dass die Feststellung der tatsächlich zu zahlenden Steuern immer erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung erfolgt.<br />
Mit der Steuerklassenwahl können Ehepaare lediglich darauf Einfluss nehmen, ob sie im Rahmen der gemeinsamen Steuererklärung möglicherweise eine Steuererstattung erhalten oder eher mit einer ebenso deutlichen Steuernachzahlung zu rechnen haben.<br />
<b>Und:</b> Bei der Steuerklassenkombi 3+5 besteht die ausdrückliche und fristige Pflicht zur Einkommensteuerveranlagung.<br />
<br />
Der oben genannte Begriff des "Ehegattensplitting" ist das in Deutschland zur Berechnung der Einkommensteuer von zusammenveranlagten Ehegatten angewendete Splittingverfahren.<br />
Es muss übrigens nach aktueller Rechtsprechung ebenso für eingetragene Lebenspartnerschaften angewendet werden.<br />
<br />
Der eigentliche Unterschied zwischen der Steuerklasse 3 und 5 besteht in der Berücksichtigung des steuerfreien Existenzminimums.<br />
In der Lohnsteuerklasse 5 wird das Gehalt bereits ab dem ersten €uro versteuert und schaut denn auch als Steuer- und Abgabenlast extrem hoch aus. Das kann insbesondere bei Teilzeitbeschäftigten schon mal komisch aussehen.<br />
<br />
Je nach Kombination aus den Steuerklassen 3+5 oder 4+4 ergibt sich für ein Ehepaar eine optimale zeitbezogene Steuerlastverteilung.<br />
Man muss sich individuell entscheiden, ob man vielleicht den Fiskus gewissermaszen einen "Kredit" einräumt oder alternativ die Erstattung als eine Art "Sondergratifikation" (dann ggf. möglicherweise auch verzinst!) betrachtet.<br />
<br />
<b>Aber Merke! </b><br />
<b>Die Gesamtsteuerlast ist davon unabhängig immer gleich hoch und ist unbeeinflusst von der Steuerklassenwahl. Die Einkommenssteuer ist eine Jahressteuer!</b><br />
<br />
Das Finanzamt kann insbesondere bei der Steuerklassenwahl 3+5 schon unterjährig Vorauszahlungen zur Einkommensteuer verlangen, nämlich immer dann, wenn anzunehmen ist, dass rechnerisch Nachzahlungen zu erwarten sind.<br />
Bei Wahl der Steuerklassen 4+4 wird hingegen eine Nachzahlung in der Regel vermieden.<br />
<br />
Bei der Wahl der Steuerklasse sollte man übrigens auch beachten, dass die nettolohnbezogenen Lohnersatzleistungen gegebenfalls auch von der Wahl der Steuerklasse beeinflusst werden können.<br />
Zu den Lohnersatzleistungen zählen unter anderem Arbeitslosengeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld und Mutterschaftsgeld sowie Leistungen aufgrund der Altersteilzeit.<br />
Wer also aufgrund der Steuerklasse 5 und des hohen Steuerabzuges ein geringeres Nettoeinkommen aufweist, erhält im Fall der Fälle geringere Ersatzleistungen.<br />
<br />
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. LOHNSTEUERBERATUNGhttp://www.blogger.com/profile/14060942506720566324noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1359254243978081779.post-74910907071267747402013-09-06T16:25:00.002+02:002013-11-20T20:57:38.717+01:00Der aktuelle Spartipp: September 2013<div class="separator" style="clear: both; text-align: center;">
<a href="http://2.bp.blogspot.com/-SHF-ReuIUN4/Uinl0iGxO3I/AAAAAAAAORE/AwzgwAs0T7g/s1600/09_Monatsposter_September_2013.bmp" imageanchor="1" style="margin-left: 1em; margin-right: 1em;"><img border="0" src="http://2.bp.blogspot.com/-SHF-ReuIUN4/Uinl0iGxO3I/AAAAAAAAORE/AwzgwAs0T7g/s1600/09_Monatsposter_September_2013.bmp" height="275" width="400" /></a></div>
<br /> LOHNSTEUERBERATUNGhttp://www.blogger.com/profile/14060942506720566324noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1359254243978081779.post-44051777790214220562013-09-06T12:00:00.001+02:002013-09-06T12:00:21.433+02:00Einsatzstätte von Leiharbeitnehmern<br />
Leiharbeitnehmer regelmäßig auswärts tätig<br /><br />Die regelmäßige Arbeitsstätte ist insbesondere durch den örtlichen Bezug zum Arbeitgeber gekennzeichnet. Ein Arbeitnehmer ist deshalb grundsätzlich dann auswärts tätig, wenn er außerhalb einer dem Arbeitgeber zuzuordnenden Tätigkeitsstätte (Betriebsstätte) tätig wird, wie dies insbesondere bei Leiharbeitnehmern der Fall ist.<br /><br />________________________________<br />
BFH, Urteil VI R 18/12 vom 15.05.2013<br /><br /> LOHNSTEUERBERATUNGhttp://www.blogger.com/profile/14060942506720566324noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1359254243978081779.post-40131343392378771332013-09-06T11:49:00.003+02:002013-09-06T11:49:38.491+02:00Hartz IV-Regelsatz<br />Die Sozialhilfe und die Grundsicherung (Hartz IV) erhöhen sich zum 1. Januar 2014.<br />
Ein alleinstehender Erwachsener bekommt monatlich neun Euro mehr.<br />
Auch für Kinder und Jugendliche erhöhen sich die Regelsätze.<br /><br />Zum 1. Januar 2014 erhöhen sich die Regelbedarfsstufen um 2,27 Prozent.<br />
Das gilt für die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.<br />
<br /><b>Die neuen Regelsätze für Hartz IV</b><u><br /></u>Ein alleinstehender Erwachsener erhält dann monatlich 391 Euro Grundsicherung, 2013 waren es 382 Euro. Seit 2011 ist die Grundsicherung um 27 Euro monatlich gestiegen.<br />Die Regelsätze für die im Haushalt lebenden Partner und Kinder (Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft) steigen anteilig.<br /><br /><b>Regelbedarfsstufen im Jahr 2014 gegenüber 2013</b><br />Alleinstehend/Alleinerziehend: 391 Euro (9 Euro mehr) Regelbedarfsstufe 1<br />Paare/Bedarfsgemeinschaften: 353 Euro (8 Euro mehr) Regelbedarfsstufe 2<br />Erwachsene im Haushalt anderer: 313 Euro (7 Euro mehr) Regelbedarfsstufe 3<br />Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren: 296 Euro (7 Euro mehr) Regelbedarfsstufe 4<br />Kinder von sechs bis unter 14 Jahren: 261 Euro (6 Euro mehr) Regelbedarfsstufe 5<br />Kinder von 0 bis 6 Jahre: 229 Euro (5 Euro mehr) Regelbedarfsstufe 6<br /><br />Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind. Das Jobcenter orientiert sich dabei am örtlichen Mietniveau auf dem Wohnungsmarkt.<br /><br /><b>Jährliche Erhöhung folgt der Preisentwicklung</b><br />Die Regelsätze werden jährlich überprüft und fortgeschrieben. Das ist im Gesetz über die Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten (SGB II) und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) festgelegt.<br />Die Fortschreibung der Regelbedarfe wird aus einem Mischindex errechnet.<br />
Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der regelsatzrelevanten Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.<br />
Für 2014 liegt die Veränderung des Mischindexes für Juli 2012 bis Juni 2013 gegenüber dem Vorjahreszeitraum zugrunde.<br /><br />Das Statistische Bundesamt ermittelt sowohl die Preisentwicklung regelbedarfsrelevanter Güter und Dienstleistungen wie auch die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter.<br />
<br />
______________________________________<br />
Bundesregierung, Pressemitteilung vom 04.09.2013 LOHNSTEUERBERATUNGhttp://www.blogger.com/profile/14060942506720566324noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1359254243978081779.post-38719386010852763222013-09-04T00:49:00.005+02:002013-09-06T12:02:41.356+02:00Berufskrankheiten im Steuerrecht<br />
<br />
<br />
Krankheitskosten sind regelmäßig nur als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abziehbar und das auch nur, soweit sie die zumutbare Eigenbelastung (zwischen 1 % und 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte) übersteigen.<br />
Nur in Ausnahmefällen können Krankheitskosten infolge von typischen Berufskrankheiten als Werbungskosten abgezogen werden, z. B. bei bestimmten Vergiftungen, Verätzungen oder infolge eines Betriebsunfalls.<br />
Der Vorteil des Werbungskostenabzugs: Es gibt keine zumutbare Eigenbelastung und der Abzug von Werbungskosten kann zu negativen Einkünften führen.<br />
<br />
<b>Psychische Erkrankungen keine Berufskrankheiten</b><br />
Welche Krankheiten zu den Berufskrankheiten gehören, ergibt sich aus der sogenannten Berufskrankheiten-Liste, einer Anlage zur Berufskrankheitenverordnung. Derzeit gibt es 73 anerkannte Berufskrankheiten. Dabei handelt es sich ausschließlich um Krankheiten, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind und denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind.<br />
<br />
<br />
Immer mehr Menschen leiden jedoch auch an psychischen Erkrankungen, insbesondere am sogenannten Burnout-Syndrom. Es ist zwar normal, nach einer harten geistigen oder körperlichen Arbeit erschöpft zu sein. Doch wer durch Stress, Leistungsdruck, Überforderung und Ähnlichem im Job total erschöpft und ausgebrannt ist und sich auch abends, an Wochenenden und im Urlaub nicht mehr erholt, bedarf der medizinischen Behandlung.<br />
Es liegt nahe, dass ein Burnout durch den Beruf verursacht wurde, dieser also auch zu den Berufskrankheiten gehören müsste.<br />
Denn nur dann könnten auch die Krankheitskosten für die Burnout-Behandlung als Werbungskosten abgezogen werden.<br />
<br />
<b>Finanzrichter verweigern aktuell den steuerlichen Abzug der Krankheitskosten</b><br />
<i>Die Richter des Finanzgerichts München sehen keine zwingende Kausalität von Belastungssituationen und Stress im Beruf und einer psychischen Erkrankung. Sie verweigerten daher den Abzug von Aufwendungen für eine mehrwöchige Behandlung in einer psychosomatischen Klinik als Werbungskosten. Bei einer psychischen oder psychosomatischen Erkrankung, die auch durch eine starke emotionale Belastung im Beruf ausgelöst wird, handelt es sich ihrer Auffassung nach nicht um eine typische Berufskrankheit. Im konkreten Urteilsfall lehnte das Finanzgericht sogar den Abzug der Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen ab, trotz eines ärztlichen Attestes und obwohl ein Facharzt für Psychiatrie die stationäre Behandlung in einer psychosomatischen Klinik befürwortete. All das reichte den Finanzrichtern aufgrund der derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen nicht aus. Danach muss bei psychotherapeutischen Behandlungen die medizinische Indikation durch ein Attest des Amtsarztes oder des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen nachgewiesen werden. Dieses Attest muss zudem vor Beginn der Behandlung eingeholt werden.</i><br />
<br />
<i>........................................................................................................................................................ </i><br />
<br />
dazu:<br />
<b>Werbungskosten bei beruflich veranlassten Krankheiten</b><br />Aufwendungen
zur Wiederherstellung der Gesundheit können dann betrieblich oder
beruflich veranlasst sein, wenn es sich um eine typische Berufskrankheit
handelt oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf
eindeutig feststeht. <br />
<br />
_______________________________<br />
BFH, Urteil VI R 37/12 vom 11.07.2013<br />
<br />
<br />
<br />
<br /> LOHNSTEUERBERATUNGhttp://www.blogger.com/profile/14060942506720566324noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1359254243978081779.post-86113259014632787332013-09-04T00:40:00.003+02:002014-02-08T01:50:13.456+01:00Neues zum September 2013<br />
Sicherlich werden die richtigen Änderungen vor allem am 22. September durch die Bundestagswahlen und den Landtagswahlen in Byern und Hessen angestossen.<br />
<br />
Trotzdem gibt es auch daneben wieder wichtige Änderungen.<br />
<br />
<b>Kappungsgrenze für Mieterhöhungen</b><br />
In vielen deutschen Großstädten sollen die rasant steigenden Mietpreise eingegrenzt werden, um Leben in der Stadt noch bezahlbar zu machen.<br />
Ab dem 1. September müssen Vermieter nicht nur die ortsübliche Vergleichsmiete beachten, sondern dürfen die Mietkosten innerhalb von drei Jahren nur noch um max. 15 Prozent steigern. <br />
Die Regel gilt selbst, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete eine höhere Miete zuließe.<br />
<br />
<b>Kostenlose Fahrt für Schwerbehinderte</b><br />
In einzelnen
Bundesländern war es bereits gang und gäbe, dass Schwerbehinderte
kostenlos den Service der Deutschen Bahn nutzen dürfen.<br />
Diese Möglichkeit haben Menschen mit einer Behinderung seit September in ganz Deutschland. <br />
<br />
<b>Infektionsschutz</b><br />
Um die Hygiene in Krankenhäusern zu verbessern, wurde das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzes auf den Weg gebracht.<br />
Darin ist festgelegt, dass die Bundesländer künftig sogenannte Krankenhaushygiene-Verordnungen erlassen müssen. <br />
Zudem sind die vom Robert-Koch-Institut gegebenen Empfehlungen künftig verbindlich und müssen eingehalten werden.<br />
<br />
<b>Schutz vor elektromagnetischen Feldern</b> <br />
Zweck
der Verordnung sind der Schutz und die Vorsorge vor möglichen
Gesundheitsrisiken durch elektrische, magnetische und elektromagnetische
Felder.<br />
Die neu gefassten Vorschriften enthalten zum Beispiel
Grenzwerte für die von Mobilfunkmasten verursachten elektromagnetischen
Felder.<br />
Sie umfassen aber auch Anwendungsbereiche elektrischer
Energie, die mit niederfrequenten elektrischen und magnetischen Feldern
verbunden sind, wie etwa die Stromübertragung in Überlandleitungen.<br />
<br />
<b>Steigende Mietpreise</b><br />
In
vielen deutschen Großstädten sollen die rasant steigenden Mietpreise
eingegrenzt werden, um Leben in der Stadt noch bezahlbar zu machen.<br />
Hausbesitzer dürfen die Mieten vom 1. September an nur noch um maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöhen.<br />
<br />
<b>Ökostrom</b> <br />
Es wird endlich Ernst gemacht mit den alternativen Energien<br />
Um
die Energiewende voranzutreiben, müssen die deutschen Stromnetze
entsprechend ausgebaut und für die neuerbaren Energien zugänglich
gemacht werden. Dazu wurde das Netzausbaubeschleunigungs-Gesetz
verabschiedet. <br />
Das Ziel: Die Planung und Genehmigung von Stromleitungen vereinfachen.<br />
<br />
<br />
<b>EU-Energielabel</b><br />
Ab dem 1. September ein neues Energielabel für Leuchtmittel.<br />
Die bisherige Einteilung der Lichtquellen in Klassen von A bis G wird es nicht mehr geben. <br />
Die Europäische Union reagiert damit auf die gestiegene Energieeffizienz von Leuchtmitteln seit dem Verkaufsstopp von herkömmlichen Glühbirnen.<br />
Glühbirnen mit 60 Watt dürfen fortan nicht mehr produziert werden. <br />
Damit geht es der althergebrachten Birne nun genauso an den Kragen, wie bereits den 75- und 100-Watt-Modellen. <br />
Ziel ist es, den Verbraucher zur Nutzung von Sparlampen zu bringen, um langfristig Strom zu sparen. <br />
Der Einzelhandel darf vorhandene Lagerbestände noch an den Mann bringen.<br />
<br />
<u>Die neue Einteilung reicht von der Klasse A++ bis E</u><br />
Die höchste Klasse A++ erfüllen derzeit jedoch nur wenige LED-Leuchten sowie vereinzelte Hochdruckentladungslampen.<br />
Verbreiteter ist die Klasse A+ für sehr stromeffiziente LEDs und Energiesparlampen und die Klasse A. Halogenlampen werden hauptsächlich in die Klassen B, C und D eingetragen.<br />
Die niedrigste Energieeffizienzklasse ist künftig E.<br />
<br />
Das Energielabel hält für die Verbraucher noch weitere Informationen bereit.<br />
So gibt es Auskunft über den Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh) pro 1.000 Stunden Betrieb. Das entspricht der durchschnittlichen Jahresnutzung einer Lampe in Privathaushalten.<br />
Verbraucher sollen damit ähnlich wie bei Haushaltsgeräten künftig mehr Transparenz über die verschiedenen Typklassen der Leuchtmittel erhalten sowie Preis und Leistung besser miteinander vergleichen können.<br />
Licht emittierende Dioden (LED) werden die Effizienzklassen A++ und A+ erreichen. Energiesparlampen werden voraussichtlich in der Effizienzklasse A eingestuft. Halogenlampen sind keine Sparlampen und erreichen bisher im besten Fall die Stufe C,<br />
Ineffiziente Modelle erreichen nur Klasse D und werden in den nächsten Jahren vom Markt verschwinden. Der Mindeststandard für klare Lampen, die ungerichtetes Licht abgeben, liegt dann bei Stufe C und bei matten Lampen mit ungerichtetem Licht bei Stufe A.<br />
<br />
Abgestrahlte Lichtmenge in der Einheit Lumen<br />
Lichtfarbe in der Einheit Kelvin<br />
Lebensdauer in Stunden<br />
Dimmbarkeit der Lampe<br />
<br />
Die Wattzahl bleibt erhalten. Mit ihr wird die Leistungsaufnahme, der Stromverbrauch angegeben. <br />
Teilt man den Wert Lumen durch Watt (Beispiel: 809 lm/12 Watt = 67,4 lm/Watt), erhält man einen Wert, der die Effizient einer Lampe angibt. <br />
Je höher der Wert ist, desto effizienter setzt die Lampe Strom in Licht um.<br />
<br />
Ein für Verbraucher ganz neuer Wert ist der für die Farbwiedergabe.<br />
Der Color Rendering Index (CRI) oder auch Ra-Wert ist ein Maß für die naturgetreue Wiedergabe von Farbtönen. Er kann maximal 100 erreichen und sollte nicht unter 80 liegen. Je höher der Wert ist, desto besser die Farbwiedergabe, die beispielsweise beim Schminken, der Kleidungsauswahl aber auch im Essbereich wichtig sein kann.<br />
<br />
Ob aber nun ein Licht warm oder kalt, gemütlich oder grell wirkt, entscheidet die Angabe zur Farbtemperatur des Lichts. Auf der Packung steht dafür ein Wert in Kelvin (K). Farbtemperaturen von 2500 bis 3000 K werden als "warmweiß" bezeichnet und zeichnen sich durch einen relativ großen Rotlichtanteil aus. Das ist gut für eine gemütliche Atmosphäre. Lichtfarben von mehr als 5300 K werden als "tageslichtweiß" bezeichnet und eignen sich besonders für Arbeitsplätze.<br />
<br />
<br />
<br />
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<b>Medikamente für die Hausapotheke sind ohne ärztliche Verordnung nicht steuerlich absetzbar</b><br />
<br />Mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 8. Juli 2013 (Az.: 5 K 2157/12) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz entschieden, dass Medikamente für die Hausapotheke (wie z.B. Schmerzmittel oder Erkältungspräparate) ohne ärztliche Verordnung nicht als sog. "außergewöhnliche Belastungen" nach § 33 EStG steuerlich geltend gemacht werden können.<br />Allein die nicht formalisierte Notwendigkeit und die vorbeugende Wirkung kann nicht als notwendige Zwangsläufigkeit gelten.<br /><br />Danach habe ein Steuerpflichtiger den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall durch eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers zu führen.<br />
<br />Zwar sei diese Vorschrift erst mit der Verkündung des Steuervereinfachungsgesetzes (StVereinfG) 2011 in Kraft getreten. Hierin sei aber auch gleichsam angeordnet worden, dass die Vorschrift in allen Fällen, in denen die Einkommensteuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt sei, anzuwenden sei.<br />
Die rückwirkende Geltung der Vorschrift auch für die Vergangenheit sei unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden, denn der Gesetzgeber habe insoweit die Rechtslage lediglich so geregelt, wie sie bis zu diesem Zeitpunkt bereits einer gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) entsprochen habe. <br /><i><br />Finanzgericht Rheinland-Pfalz 23.08.2013, Pressemitteilung</i> LOHNSTEUERBERATUNGhttp://www.blogger.com/profile/14060942506720566324noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1359254243978081779.post-85997045387763388922013-07-31T18:09:00.004+02:002013-07-31T18:09:48.935+02:00Doppelte Haushaltsführung<br />
Ob der Steuerpflichtige einen Hausstand im Sinne der doppelten Haushaltsführung unterhält, muss im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles entschieden werden.<br />
<br />
Halten z.Bsp. die Eltern des erwachsenen Steuerpflichtigen, der bereits mehrere Jahre nicht mehr bei Ihnen gewohnt hat, eine Wohnung für ihn vor und kann er nicht nachweisen, dass er überhaupt etwas zum Haushalt beiträgt, liegt kein eigener Hausstand vor, insbesondere wenn er weder Telefon, Fernsehen noch Radio dort angemeldet hat.<br />
______________________________________<i><br />Urteil des 6. Senats vom 17.4.2013, 6 K 134/11</i><br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<i> </i><br />
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.<br /> LOHNSTEUERBERATUNGhttp://www.blogger.com/profile/14060942506720566324noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-1359254243978081779.post-58784532513962124442013-07-31T13:44:00.000+02:002013-07-31T13:44:03.077+02:00Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften: <br />Die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig. <br />
<br />Die entsprechenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, da es an hinreichend gewichtigen Sachgründen für die Ungleichbehandlung fehlt. <br /><br />
Die Rechtslage muss rückwirkend ab der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum 1. August 2001 geändert werden. <br /><br />
Übergangsweise sind die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften anzuwenden. <br />______________________________________________________ <br />
Urt.; BVerfG 7.5.2013, 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07<br />
<br />
<br />
<br />
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<u>Das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz vom 1.7.2013</u><br />
<br />
<b>Aus gutem Grund werden die privaten Vorsorgeaufwendungen künftig in einem größeren Umfang gefördert und steuerlich berücksichtigt.</b><br />
<br />
<u><b>1. Die Riester-Rente</b></u><br />
Bei einem Riester-Vertrag werden die Rentenbeiträge durch eigene Zahlungen des Sparers und durch staatliche Zulagen geleistet. <br />
Derzeit betragen die Zuschüsse des Staates 154 €uro Grundzulage und 185 €uro Kinderzulage (300 Euro für Kinder, die ab 2008 geboren sind). <br />
Bei der Berechnung der Einkommensteuer führt das Finanzamt dann eine Günstigerberechnung durch. <br />
Liegt die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug über der Summe der Zulagen, erhält der Riester-Sparer entsprechend eine Steuererstattung, wenn nicht mit der übrigen Steuerschuld verrechnet wird.<br />
Die Förderhöchstgrenze und Zulagenhöhe wurde mangels Finanzierbarkeit nicht angehoben.<br />
Allerdings wurde der mögliche Erwerbsminderungsschutz bei der Riester-Rente verbessert. <br />
Die nicht für die Beitragserhaltungsgarantie vorzusehenden Beiträge wurden von bislang 15 % auf 20 % der Gesamtbeiträge angehoben.<br />
Weitere Änderungen erfolgen hinsichtlich der Meldung bei Übertragungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs.<br />
Durch Neuregelungen bei der Gestaltung genossenschaftlicher Riester-Anlageprodukte soll eine weitere Verbesserung erzielt werden.<br />
<br />
<u><b>2. Die Rürup-Rente</b></u><br />
Bei Rürup-Renten ist keine Verbesserung des Sonderausgabenabzuges zu verzeichnen.<br />
Die derzeit geltende Rechtslage beim Förderhöchstbetrag wird beibehalten. <br />
Für 2013 können die Beiträge zur Basisversorgung zu 76 Prozent angesetzt werden.<br />
<br />
<u><b>3. Die Berufsunfähigkeitsversicherung</b></u><br />
Künftig können die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung besser geltend gemacht werden. <br />
Die bisher geltenden engen Voraussetzungen im Rahmen von Altersvorsorge-Verträgen wurden entsprechend erweitert.<br />
<br />
<u><b>4. Die WohnRiester-Förderung</b></u><br />
Im Fokus der Neuregelungen steht jedoch die Eigenheimrente - bzw. Wohn-Riester-Förderung. <br />
<br />
Die wichtigsten Änderungen hierbei sind:<br />
- Das Wahlrecht, ob der Wohn-Riester-Sparer die Besteuerung des Wohnförderkontos in Raten oder in einer Einmalbesteuerung vornehmen lassen will, muss bisher zu Beginn der Auszahlungsphase entschieden werden. <br />
Hier erfolgt eine Neuregelung: Die Einmalbesteuerung ist nun jederzeit während der gesamten Auszahlphase möglich. <br />
Dabei werden lediglich 70 % des Kapitals, das steuerlich gefördert wird, besteuert.<br />
<br />
- Künftig ist bei bereits angespartem Riester-Vermögen jederzeit eine Kapitalentnahme möglich.<br />
<br />
- Das Kapital darf künftig auch für altersgerechte Umbauten eingesetzt werden.<br />
<br />
Für das geförderte Kapital bleibt es bei der bisherigen Verzinsung.<br />
<br />
<u><b>5. Das neue Produktinformationsblatt</b></u><br />
Mit einem neuen Produktinformationsblatt sollen Sparer die verschiedenen Vorsorgeprodukte künftig besser vergleichen können. <br />
Gleichzeitig soll es den Wettbewerbsdruck im Hinblick auf eine möglichst geringe Kostenbelastung der angebotenen Produkte erhöhen.<br />
Die Gestaltung und der Inhalt sind dabei vorgegeben. Dabei sollen die wesentlichen Vertragsmerkmale übersichtlich dargestellt sein, damit der Kunde künftig besser abschätzen kann:<br />
<br />
<br />
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Am 01.08.2013 treten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen in Kraft.<br />
Darauf weist die Bundesregierung in einer Mitteilung vom 29.07.2013 hin<br />
<br />
<b>Betreuungsplatz</b><br />
Kinder ab dem ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Krippe, einer Kita oder bei einer Tagesmutter. <br />
<br />
<b>Betreuungsgeld (Herdprämie)</b><br />
Eltern von Kindern zwischen dem 15. und 36. Lebensmonat, welche nicht das gesetzliche Recht auf einen Betreuungsplatz (siehe oben) wahrnehmen, haben stattdessen einen Anspruch auf Betreuungsgeld.<br />
Das sind 100 Euro, ab 1. August 2014 150 Euro pro Kind. <br />
Das Geld wird max. 22 Monate gezahlt, ist steuerfrei, wird aber auf Hartz IV / Sozialhilfe angerechnet.<br />
Der Abruf ist erwartungsgemäss gering.<br />
<br />
<br />
<b>Mindestlohn</b><br />
Ab 1.August erhalten Friseure einen einheitlichen Mindestlohn: im Osten 6,50 €, im Westen 7,50 € / h.<br />
In zwei Jahren gelten dann bundesweit 8,50 €.<br />
Gerüstbauer: 10 €uro - bundesweit einheitlich<br />
<br />
<b>Apotheken-Notdienste</b><br />
Zur Finanzierung des Notdienstes des nachts zwischen 20 und 6 Uhr und wochenends wird der Medikamentenpreis pro Packung um 16 Cent erhöht. <br />
Der bisherige Notdienstzuschlag von 2,50 Euro pro Inanspruchnahme durch den Kunden bleibt zusätzlich weiterhin bestehen. <br />
Die Zusatzkosten zahlen die Kassen.<br />
<b><br />Krankenkasse Nichtversicherte</b><br />
Wer in eine Krankenkasse eintreten will und monate- oder jahrelang ohne Krankenversicherung war, muss die Beiträge für die Zeit in der Versicherungspflicht bestand nachzahlen. <br />
Ferner können sich nicht krankenversicherte Personen bis Ende 2013 versichern, ohne rückwirkend Beiträge zahlen zu müssen.<br />
In der privaten Krankenversicherung wird ein Notlagentarif eingeführt. <br />
<br />
<br />
<b><b>Krankenkassen-Schulden</b></b><br />
Für ausstehende Rückstände bei den Krankenkassenbeiträgen sinkt der monatliche Säumniszuschlag auf ein Prozent.<br />
<br />
<b>Medikamente Packungsgrößen</b><br />
Die Packungsgröße richtet sich künftig nach der Behandlungsdauer. <br />
Künftig wird es Packungen für 10 Tage Behandlung (N1), 30 Tage (N2) und 100 Tage (N3) geben.<br />
<br />
<b>Notar- und Anwaltskosten</b><br />
Nach der Erhöhung der Gerichtskosten steigen nun auch die Preise für Anwalts- und Notardienstleistungen. <br />
Bislang galt zum Beispiel als Faustformel: 1,5 Prozent des Kaufpreises einer Immobilie für Notar- und Gerichtskosten. Zwei Drittel davon entfallen auf Notargebühren. <br />
Nun werden die Kosten auf bis zu zwei Prozent des Kaufpreises erhöht. <br />
Anwaltsgebühren steigen durchschnittlich um 12 %, bei Strafsachen sogar um 19 %. <br />
Auch die Kosten für Sachverständige und Dolmetscher steigen. <br />
Bekam ein Übersetzer bislang 55 Euro pro Stunde sind es nun bis zu 75 Euro.<br />
<br />
<b>Akkulampen an Fahrrädern</b><br />
Die alleinige Pflicht zum Dynamo am Fahrrad ist aufgehoben. Nun sind auch Lampen mit Akkus und Batterien erlaubt.<br />
<br />
<br />
<b>VBB-Fahrpreise</b><br />
Ab August 2013 wird ein AB-Einzelfahrschein im statt 2,40 Euro 2,60 Euro kosten - die Monatskarte wird um 12 € verteuert.<br />
<br />
<b>Leistungsschutzrecht für Presseverleger</b><br />
Ab sofort gilt das höchst umstrittene Gesetz, wonach Internet-Suchmaschinen und News-Aggregatoren künftig Lizenzen erwerben sollen, wenn sie Texte der Presse auf ihren Seiten nutzen wollen. <br />
Ausgenommen sind einzelne Wörter oder kleinste Textabschnitte.<br />
In praxi wird das aber kaum wirklich relevant sein, weil die Medien kaum auf die Kanalfunktion der Internetdienste verzichten werden wollen.<br />
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<b>Transplantationsgesetz</b><br />
Das Gesetz wird dahingehend geänder, dass künftig mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden kann, wer Wartelisten für Spenderorgane manipuliert. <br />
<br />
<b>Conterganrenten</b><br />
Rückwirkend zum 1. Januar steigen die monatlichen Renten für Contergangeschädigte von derzeit maximal 1152 Euro auf maximal 6912 Euro. Die Höhe der Leistungen bemisst sich an der Schwere der Schädigung.<br />
<br />
<br />
<br />
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