Mittwoch, 24. Juni 2009

Einlagensicherung: Mehr Sicherheit für Sparer!

Ab Juli mehr Sicherheit für Sparer

Bisher waren es bis zu 20 000 Euro und maximal 90 Prozent: In dieser Höhe sind die Einlagen von Sparern bisher bei den Finanzinstituten in Deutschland geschützt.

Ab dem 1. Juli wird das etwas einfacher! Dann werde die Obergrenze für die Einlagensicherung dann auf 50 000 Euro pro Person und Konto angehoben.

Wer mehr anlegen will, muss sich bei jedem Institut individuell nach den Sicherheiten erkundigen.
Und müsse auch weiterhin darauf achten, welche Institute zusätzliche Sicherheiten bieten.

Die Einlagensicherung garantiere Bank und Sparkassenkunden, dass sie ihr Geld auch im Falle einer Pleite ausgezahlt bekommen und zwar innerhalb von 30 Tagen.

Fiskus soll kulanter werden

Finanzminister Steinbrück hat in einem Brief an die Finanzminister darum gebeten, dass die Finanzämter kulanter gegenüber Unternehmern und Selbstständigen sein mögen.
Steinbrück führt aus: "Wir sollten gerade diese bei der Bewältigung der Krise mit allen uns zur Verfügung stehenden Instrumenten unterstützen".

Wenn von der verordneten Großzügigkeit auch nicht unbedingt jedermann profitieren wird, so bleibt zu doch zu hoffen, dass der "Geist der Botschaft" auch auf sie abstrahlt, um sich sich im Glanz der milden Worte zu sonnen...

Dienstag, 2. Juni 2009

STEUERERLEICHTERUNGEN aufgrund der Finanzkrise

Die Finanz- und Wirtschaftskrise wird den Bürgern immer mehr zu schaffen machen.
Steuererleichterungen sollen dem gegenwärtigen Abwärtstrend entgegenwirken.

Steuerzahler sollen um rund 9 Milliarden Euro entlastet werden:

Familienleistungsausgleich:
Anhebung der Einkünfte- und Bezugsgrenze für volljährige Kinder beim Familienleistungsausgleich.
Demnach sollen Kinder künftig nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn ihre Einkünfte und Bezüge den Grundfreibetrag (derzeit 7.834 € ab 2010 8.004 €) nicht übersteigen.
Darüber hinaus soll der Unterhaltshöchstbetrag für die Unterstützung bedürftiger Angehöriger auf den Grundfreibetrag angehoben werden.

Erbschaftsteuer:
Das Wahlrecht, in Erbfällen zwischen dem 1.1.2007 und dem 31.12.2008 nach neuem Recht besteuert zu werden, soll bis zum 31.12.2009 verlängert werden.

WEITERES:
Eltern bekommen einen einmaligen Betrag für jedes Kind, Hartz-IV-Empfänger mit Kindern erhalten zusätzlich mehr Geld.

Der Grundfreibetrag wird von 7.664 auf 8.004 Euro angehoben

Der Eingangssteuersatz sinkt von 15 auf 14 Prozent

Die Tarifkurve bei der Einkommensteuer wird abgeflacht, so soll die "kalte Progression" abgemildert werden

Der einheitliche Kassenbeitrag für die gesetzlich Krankenversicherten sinkt um 0,6 Prozentpunkte auf 14,9 Prozent

Familien erhalten einen einmaligen Zuschuss zum Kindergeld von 100 Euro pro Kind (Bonus)

In Hartz-IV-Familien wird der Regelsatz für Kinder von 6 bis 13 Jahre von 60 auf 70 Prozent erhöht

Der Beitragsatz zur Arbeitslosenversicherung sinkt von 3,3 auf 2,8 Prozent.

KFZ-STEUER

Wer bis zum 30. Juni 2009 einen neuen Pkw erstmals zulässt, der muss ein Jahr lang keine Kfz-Steuer zahlen.

Wird in diesem Zeitraum ein umweltfreundlicher Pkw mit Euro-5 oder Euro-6-Norm erstmals zugelassen, dann verlängert sich die Entlastung sogar bis auf maximal zwei Jahre. Der Zeitraum der Nichterhebung endet am 31. Dezember 2010.

Je früher man also die Erstzulassung seines Euro-5-Autos in den Händen hält, desto länger profitiert man von der Steuerentlastung.

Zusätzlich erhal­ten alle Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen besonders schadstoffarmen Euro-5-Pkw fahren, ab dem 1. Januar 2009 eine Steuerentlastung für ein Jahr. Voraus­setzung: Der Pkw muss seit dem Tag der Erstzulassung nach dieser Abgasstufe genehmigt sein.

So wird ab Juli gerechnet:
Pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum müssen Neuwagen 2 Euro (Benziner) bzw. 9,50 Euro (Diesel) pro Jahr zahlen. Zuzüglich ebenfalls 2 Euro werden zusätzlich für jedes ausgestoßene Gramm CO2 pro Kilometer fällig. Also ohne Obergrenze für den Hubraum-Anteil. Beim Schadstoffausstoß bleibt eine Grundmenge von 120 g/km steuerfrei.
Besteuert wird nur, was darüber hinaus geht. Die Freimenge sinkt ab 2012 auf 110 g/km und ab 2014 auf 95 g/km. Diesel, die die Euro-6-Norm erfüllen, bekommen in den Jahren 2011 bis 2013 einen Steuerbonus von insgesamt 150 Euro.

Auch bei Wohnmobilen ändert sich ab dem 1.1.2010 die Kfz-Steuer:
Betroffen sind Wohnmobile der Schadstoffklasse S1. Sie werden ab 2010 nach dem Tarif für schadstoffreduzierte Fahrzeuge besteuert.
Hier kann es in Einzelfällen zu Steuernachzahlungen kommen, da die Steuererhöhung in den in 2009 schon ergehenden Bescheiden noch nicht enthalten ist. Sie wird erst mit der in 2010 fälligen Jahressteuer nacherhoben.

Berechnet wird die Kraftfahrzeugsteuer hier wie folgt: Für je 200 Kilogramm Gesamtgewicht beträgt sie ab dem 01.01.2010 bei Wohnmobilen bis zu 2000 kg = 40 Euro / über 2000 kg bis 5000 kg = 10 Euro / über 5000 kg bis 12000 kg = 15 Euro / über 12000 kg = 25 Euro.