Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist statt wie bislang maximal 18, nun mehr für bis zu 24 Monate möglich.
Die Bundesagentur für Arbeit wird Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit außerdem ab dem 7. Monat vollständig erstatten.
Dies gilt auch für übernommene Auszubildende und befristet Beschäftigte.
Aber: Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, wird aber bei der Festlegung des Steuersatzes für das übrige, steuerpflichtige Steuereinkommen im Rahmen des Progressionsvorbehalts berücksichtigt.
Samstag, 16. Mai 2009
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