Samstag, 4. April 2009

HAUSHALTSNAHE DIENSTLEISTUNG: Eine haushaltsnahe Handwerkerleistung muss in vollem Umfang im Haushalt stattfinden.
Eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen wird nämlich nur gewährt, wenn die Dienstleistung vollständig im Haushalt erbracht wird. Für Leistungen, die in einer Werkstatt erfolgen, gibt es keine Steuerermäßigung.
Sollten Sie Ihre heimischen Geräte vom Fachmann reparieren oder warten lassen, sollten Sie auch immer an das Finanzamt denken.
Niemals bar bezahlen und immer nur gegen eine ordentliche Rechnung!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen