Mittwoch, 4. April 2012

Reform der Einklommenssteuer

Einfach mal nichts tun!
Ein Beitrag aus dem Handelsblatt v. 2.4.12

Die Einkommenssteuer sollte auf dem Niveau bleiben, auf dem sie sich gerade befindet.
Wird sie erhöht, schadet das dem Mittelstand.
Aber auch eine Senkung ist aufgrund der Schuldensituation nicht verantwortbar.

Dies ist ein Plädoyer fürs Nichtstun. Wer auch immer die nächste Bundestagswahl gewinnt, sollte die Einkommensteuer eine Legislaturperiode lang einfach so lassen, wie sie ist und den Gestaltungswillen auf die Baustellen der Mehrwertsteuer, Unternehmensteuer und Erbschaftsteuer konzentrieren.

Die wichtigsten Kriterien, an denen sich die Höhe der Steuern orientieren sollte, sind die Finanzierung der Staatsaufgaben und die internationale Wettbewerbsfähigkeit.
Auch wenn jeder gerne weniger Steuern zahlen würde: Die Lage der öffentlichen Finanzen gibt in Folge der Finanz- und Staatsschuldenkrise spürbare Steuersenkungen nicht her.

Der Bund plant in diesem Jahr fast 35 Milliarden Euro neue Schulden.
Und die meisten Länderfinanzminister wissen noch nicht, wie sie ab 2020 schuldenfreie Etats garantieren sollen, so wie sie die Schuldenbremse vorschreibt.
Schon eine leichte Abkühlung der Konjunktur würde auch den Bund schnell von seinem Schuldenabbaupfad abbringen.

Die Steuerlast in Deutschland ist zudem im internationalen Vergleich nicht mehr übermäßig hoch.
Von 1999 bis 2010 wurde die Einkommensteuerlast deutlich gesenkt und die Bürger entlastet: Die rot-grüne Regierung Schröder senkte die Steuersätze. Danach passierte quasi nichts.
Bei den niedrigen und mittleren Einkommen drücken die Sozialabgaben stärker als die Steuern.

Ein höherer Spitzensteuersatz wirkt wie Sand im Getriebe des Wirtschaftsmotors, weil insbesondere Personengesellschaften bluten müssten.
Ein schwächeres Wirtschaftswachstum würde trotz höherer Steuersätze die Staatseinnahmen stagnieren lassen, gewonnen wäre nichts.

Verständlich ist, dass es um Verteilungsgerechtigkeit geht: Seit zehn Jahren sind die Reichen reicher geworden, während die Arbeitnehmereinkommen stagnierten.
Dies ist die Kehrseite der aus volkswirtschaftlicher Sicht gerühmten Lohnzurückhaltung. Sie sollte in den vom Aufschwung begünstigten Branchen Thema der Tarifpartner sein. Wenn die Regierung mit Steuern gegensteuern wollte, hätte dies Nebenwirkungen.
Kapital etwa kann sich der Besteuerung leicht entziehen.
Eine Erhöhung der Abgeltungsteuer etwa könnte eine neue Steuerflucht auslösen.

c/o Handelsblatt

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