Wenn die Absicht auf Vermietung auf Dauer angelegt ist, kann dies wohl zur Bestätigung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung regelmäßig beitragen.
Ein gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechendes Indiz liegt aber dann vor, wenn der Steuerpflichtige das Vermietungsobjekt innerhalb von in der Regel fünf Jahren seit der Anschaffung wieder veräußert oder selbst nutzt.
FG Köln
Mittwoch, 4. April 2012
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