Dienstag, 30. April 2013

Weitere Steueränderungen 2013 f.


Steuerfreier Grundbetrag steigt geringfügig
Wie bereits bei der "kalten Progression" ausgeführt, heisst das nicht etwa auch zugleich, dass geringere Steuern anfallen.
Die Entlastung fällt zudem um einiges geringer aus, als ursprünglich geplant war.

Jetzt wird also nur noch der steuerliche Grundfreibetrag wird in 2013 von bisher 8.004 EUR auf 8.130 EUR und im nächsten Jahr auf 8.354 EUR angehoben.

Die vorgesehene Senkung des Eingangssteuersatzes von derzeit 14 % noch hatte leider bislang keine Mehrheit.

Reisekostenrecht wird einfacher
Ab 2014 können Reisekosten einfacher abgerechnet werden. 
Für Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Dienstreise oder Auswärtstätigkeit gibt es nur noch Pauschalen von 12 EUR und 24 EUR, die von der Abwesenheitsdauer abhängen.

Private Pflegevorsorge wird gefördert
Rückwirkend seit dem 1. Januar 2013 wird die zusätzliche private Pflegevorsorge gefördert. Wer eine Pflege-Zusatzversicherung abschließt, erhält eine staatliche Zulage von 5 EUR pro Monat, d. h. jährlich 60 EUR. 
Jeder Versicherte hat einen monatlichen Eigenanteil von mindestens 10 EUR zu leisten. 
Die Pflege-Zusatzversicherung muss Leistungen für alle Pflegestufen vorsehen, für die Pflegestufe III mindestens 600 EUR pro Monat.

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