Dienstag, 30. April 2013

Krankenversicherungskosten

Beiträge für die Kranken -und Pflegeversicherungsbeiträge der eigenen Kinder,
können Eltern wie eigene Beiträge steuerlich geltend machen.

Dabei kommt es nicht darauf an, wer die Beiträge tatsächlich gezahlt hat. 

Es genügt,wenn die Eltern ihrer Unterhaltsverpflichtung nachgekommen sind.

(OFD Magdeburg, 3.11.2011, S 2221-118-St 224)

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