Samstag, 20. April 2013

Altersgerechter Wohnraum



So fördert die KfW den Umbau zum altersgerechten Wohnen

Unterstützt werden der Abbau von Barrieren, Erweiterungen der Wohnfläche und der Kauf von neu altersgerecht sanierten Wohnungen oder Häusern

Wer wird gefördert?
1. Mieter, Eigentümer, Käufer, Vermieter, Wohnungsunternehmen.

In Höhe von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 50 000 Euro je Wohneinheit.

2. Eigentümer oder Käufer von selbstgenutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern ­und Eigentumswohnungen, Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften.

In Höhe von 5 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 2 500 Euro je Wohneinheit. 
Hier müssen die Gesamtkosten mindestens 6 000 Euro betragen.

Mit welchen Konditionen wird gefördert?

zu 1. Mit einem Kredit, bei einem Effektivzins bei 10 Jahren Laufzeit 1,76 Prozent, bei 20 Jahren Laufzeit 2,17 Prozent, bei 30 Jahren Laufzeit 2,42 Prozent. 
Über die Hausbank.

zu 2. Über einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Bei der KfW.

Bedingungen:
a. Anträge sind vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen. 
b. Die Arbeiten muss eine Fachfirma durchführen.
c. Darlehen sind in vierteljährlichen Raten zurückzuzahlen. Das erste Jahr ist tilgungsfrei. Je nach Laufzeit kann die Tilgung für maximal zwei bis fünf Jahre ausgesetzt werden. Vorzeitige Rückzahlungen oder Sondertilgungen sind jederzeit ohne Kosten oder Aufschläge möglich.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen