Montag, 3. Dezember 2012

Neue Führerschein-Regeln

Ab dem 19. Januar 2013 hat der Führerschein nur noch eine Lebensdauer von 15 Jahren.
Danach muss es umgetauscht werden.
Mit neuem Lichtbild, ggf. aktuellen Daten - aber derzeit (noch!) ohne ärztliche Untersuchung.

Das betrifft nicht nur Führerschein-Neulinge und alte bereits ausgestellte Führerscheine bleiben bis 2033 grundsätzlich von der Tauschpflicht befreit.
Aber wenn zum Beispiel nach einem Verlust oder Diebstahl der Brieftasche neue Dokumente notwendig werden, fällt man bereits unter die 15-Jahres-Frist.

Die Fahrerlaubnis für Motorräder - die Klasse A1 - wird erweitert:
Sie gilt nach wie vor für die sogenannten Leichtkrafträder, die ab einem Alter von 16 Jahren bewegt werden dürfen - allerdings fällt die bisherige Beschränkung des Spitzentempos auf 80 Stundenkilometer weg.

Die Klasse "A (beschränkt)", die bisher das Fahren von Motorrädern mit bis zu 34 PS erlaubte, wird ersetzt durch die Klasse "A2", mit der bis zu 48 PS starke Zweiräder gefahren werden dürfen.
Damit fällt der prüfungsfreie Aufstieg weg.
Inhaber der beschränkten A-Klasse müssen nämlich nun nach Ablauf der zwei Jahre eine praktische Fahrprüfung abzulegen!

Bisher genügte zum Bewegen eines Trikes der Pkw-Führerschein.
Nun sind sie keine Autos mehr!
Denn künftig gilt das nicht mehr, Trikes werden Motorrädern gleichgestellt, eine entsprechende Fahrerlaubnis ist nötig.
Das schränkt nicht nur die Gruppe möglicher Fahrer ein, zudem werden die Trikes noch eines weiteren Privilegs beraubt - für ein Motorrad gibt es keine Erlaubnis zum Mitführen eines Anhängers.
Allerdings wird all das voraussichtlich nur für Führerschein-Neulinge gelten. Entwarnung gibt es nur für jene, deren Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde:
Für sie ändert sich nichts, sie dürfen die Fahrzeuge demnach weiter bewegen und sie dürfen auch einen Hänger ankuppeln.

Mit einem Autoführerschein Klasse B darf künftig ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gewicht bis zu 3500 Kilogramm bewegt werden, das dann auch einen bis zu 750 Kilogramm schweren Hänger ziehen kann.
Klasse B reicht künftig ferner aus, wenn der Anhänger schwerer als 750 Kilogramm ist, das Gesamtgewicht der Auto-Anhänger-Kombination 3,5 Tonnen aber nicht übersteigt.
Ist der Anhänger schwerer, gilt Klasse BE.

Hinzu kommt die Klasse B96 (z.Bsp.für Caravanes): Auch hier geht es um Anhänger über 750 Kilogramm, das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns aber darf über 3,5 Tonnen liegen, jedoch 4,25 Tonnen nicht übersteigen.

Die bisherigen Führerscheine M und S für Kleinkrafträder und Leichtfahrzeuge bis zu 45 km/h werden in der neuen Klasse AM zusammengefasst.

Bei den Lkw- und Bus-Klassen kommt es ebenfalls zu Neuerungen.

Aber so richtig rechtlich ausgegoren ist das gegenwärtig noch nicht und Verwirrung könnte ausstehen.



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen