Montag, 3. Dezember 2012

Übrigens: Anrechenbarkeit des Kindergeldes

Ist der Abzug von Kinderfreibeträgen für den Steuerpflichtigen günstiger als das Kindergeld, erhöht sich die tarifliche Einkommensteuer um die Höhe des Kindergeldanspruchs.
Entscheidend ist, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Ohne Bedeutung ist, ob das Kindergeld beantragt oder tatsächlich bezahlt wurde.

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