Wann sind Kosten für den 'Dogsitter' absetzbar?
Der 14. Senat des Finanzgerichts Münster hat in einem heute veröffentlichten Urteil (14 K 2289/11 E vom 25. Mai 2012) entschieden, dass die Kosten für einen „Dogsitter“ jedenfalls dann nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar sind, wenn die Hunde außerhalb der Wohnung und des Gartens des Steuerpflichtigen betreut/ausgeführt werden.
Finanzgericht Münster 2.7.2012
Pressemitteilung Nr. 11
Montag, 3. Dezember 2012
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