Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber einen Wagen zu vergünstigten Bedingungen kaufen können, nehmen damit einen geldwerten Vorteil an, der zusätzlich zum Arbeitslohn zu versteuern ist.
Das gilt jedoch nicht, wenn Betriebsfremden gleichwertige Rabatte gewährt werden.
Montag, 3. Dezember 2012
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