Montag, 3. Dezember 2012

Neue Kontonummern ab 2014

Ab Februar 2014 kommen europaweit einheitliche 22-stellige Kontonummern.

Nach einer Übergangsfrist bis zum 1. Februar 2016 müssen die neuen IBAN-Nummern auch für Überweisungen im Inland verwendet werden.

Grundlage dafür ist die IBAN (International Bank Account Number), die zunächst aus einem Ländercode (für Deutschland: DE) und einer zweistelligen Prüfziffer besteht. Danach folgen die bekannte Bankleitzahl und die vertraute Kontonummer.

Elektronische (alte) Lastschrift-Aufträge behalten jedoch ihre Gültigkeit.
Bankkunden müssen also ihre Einzugsermächtigung für Miete, Zeitungsabo oder Versicherungen usw. nicht erneuern, weil diese zwingend automatisch umgestellt werden sollen.
Künftig sind beim Lastschriftverfahren aber Ermächtigungen gegenüber der Bank und dem Gläubiger erforderlich.

nach dpa-Informationen

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