Montag, 3. Dezember 2012

Änderungen bei Mindestlohn, Autokennzeichen etc.

Ein Überblick über einige rechtliche Änderungen


Organspende
Sicher haben sie schon Post von ihrer Krankenversicherung erhalten.
Denn mit dem Start der Organspendereform haben die Kassen nun ein Jahr Zeit, ihren Versicherten einen Organspendeausweis mit Informationen darüber zu schicken.
Alle Versicherten sollen mit einer Kampagne informiert und um eine Entscheidung gebeten werden.
Bisher musste man sich selbst aktiv um das Thema kümmern und gegenüber den Angehörigen oder per Ausweis seine Spendebereitschaft bekunden, wenn man nach dem Tod seine Organe zur Verfügung stellen wollte.

Zeitarbeit
Die derzeit rund 850.000 Beschäftigten der Zeit- und Leiharbeit bekommen mehr Geld.
Der Mindestlohn steigt im Westen von 7,89 Euro auf 8,19 Euro und im Osten Deutschlands von 7,01 auf 7,50 Euro pro Stunde.
Kein Arbeitgeber der Zeitarbeitsbranche darf künftig weniger bezahlen.
Zudem treten die von den Tarifparteien vereinbarten Branchenzuschläge für Einsätze von Leiharbeitern in der Metall- und Elektroindustrie sowie der Chemischen Industrie in Kraft.
Sie schließen in fünf Stufen und binnen neun Monaten nach Angaben des Branchenverbandes IGZ die Tariflücke zwischen der Zeitarbeit und den Stammbelegschaften.

Kfz-Kennzeichen
Auf Auto-Nummernschilder können künftig wieder die altne Kürzel zurückkehren, die mal einst galten.
Eine Verordnung erlaubt nun auch mehr als ein Unterscheidungszeichen für einen Verwaltungsbezirk. Abkürzungen aus DDR-Zeit werden nicht reaktiviert.
Ausgeschlossen sind auch Kürzel, die "gegen die guten Sitten verstoßen".
Schon jetzt tabu sind etwa Abkürzungen aus dem Nationalsozialismus wie SA und SS.
Für Autofahrer sollen die Alternativkennzeichen aber freiwillig sein.
Wer das Nummernschild wechseln will, muss die üblichen Gebühren bei der Zulassungsstelle zahlen.

Endlich stehen "Finanzberater" stärker im Fokus
Alle Anlageberater bei Banken müssen nun endlich auf ihre Sachkunde und Zuverlässigkeit überprüft und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) registriert werden.
Wenn sich Kunden über Berater beschweren, muss das binnen sechs Wochen an die Bafin gemeldet werden, die Beschwerden ebenfalls registriert.
Bei Verstößen gegen Vorschriften wird die Behörde rigide Verwarnungen aussprechen, Bußgelder verlangen oder die Beschäftigung des Verantwortlichen in der Anlageberatung untersagen.

Wieder weniger Geld für Stromeinspeisung
Besitzer von Photovoltaik-Anlagen werden künftig weniger Geld für ihre Stromeinspeisung erhalten.
Vom 1. November bis zum 31. Januar 2013 sollen die Vergütungssätze laut Bundesnetzagentur jeweils zum Monatsersten um 2,5 Prozent gekürzt werden.
Der Zubau von PV-Anlagen ist nach wie vor hoch. Allein im September hat er nach Angaben der Bundesnetzagentur fast ein Gigawatt betragen. Damit wurde der gesetzlich vorgesehene Zubaukorridor um mehr als das Doppelte überschritten worden.
Deshalb wird die Einspeisevergütung zusätzlich abgesenkt.

Quelle: dpa

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