Dienstag, 4. Dezember 2012

Steuer-Grundfreibetrag

Steuern 2013: Steuer-Grundfreibetrag muss um 348 Euro steigen

Arbeitnehmer können von 2013 an mit geringfügigen Steuerentlastungen rechnen.
Denn dem Armutsbericht zufolge müsste der steuerliche Grundfreibetrag in zwei Stufen bis 2014 um insgesamt 348 Euro auf 8352 Euro im Jahr angehoben werden.
Ein Alleinverdiener würde dadurch unterm Strich um etwa 70 Euro im Jahr entlastet.

Spätestens 2014 ist auch eine Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrags erforderlich.
Dem Armutsberichtsbericht zufolge müsste er 2014 von derzeit jährlich 4368 auf 4440 Euro steigen.
In der Regel steigt dann auch das Kindergeld.
2013 bestehe wohl noch kein Handlungsbedarf.
Der höhere Kinderfreibetrag müsste noch gesetzlich geregelt werden.

Eine bloße Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags wird sich in den Geldbörsen der Bürger aber kaum auswirken.
Nach Berechnungen des Berliner Steuerrechtsexperten Frank Hechtner bedeutet der erste Anhebungsschritt um 120 Euro 2013 eine Entlastung um jeweils etwa 23 Euro im Jahr. Pro Monat steigt der Nettoverdienst also nur um etwa zwei Euro.
Erst mit der nächsten Erhöhung 2014 würden die meisten Bürger um jährlich je 43 Euro entlastet.
Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 13 000 Euro fällt die Entlastung geringer aus.

Der Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern ist alle zwei Jahre fällig.
So soll nicht nur der Grundfreibetrag in zwei Stufen angehoben werden - um 350 Euro auf 8354 Euro im Jahr.
Hinzu käme auch ein anderer Tarifverlauf, damit Steuersätze erst bei höheren Einkommen greifen.

Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass der Anteil des Einkommens, der für den Lebensunterhalt absolut notwendig ist (Existenzminimum), nicht mit Steuern belastet wird. Jeder Bürger hat ein Recht darauf, das Existenzminimum für sich und seine Kinder aus unversteuertem Einkommen zu bestreiten. Steigen Kosten, müssen die Freibeträge angehoben werden. Ein steuerfreies Existenzminimum auch der Kinder wird durch Freibeträge oder das Kindergeld umgesetzt. Das Existenzminimum ist nicht nur für jeden Steuerzahler wichtig, sondern auch für Langzeitarbeitslose und andere Bedürftige.

unter Verwendung von Presseberichten 
und der Financial Times

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