Dienstag, 4. Dezember 2012

Reisekosten

Reisekosten bei Einsatz im Betrieb des Kunden
Der BFH hat mit Urteil vom 13.06.2012 über die regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristigem Einsatz im Betrieb des Kunden entschieden.

Sofern eine Auswärtstätigkeit vorliegt, sind Reisekosten erstattungsfähig.

Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und seiner regelmäßigen Arbeitsstätte beruflich tätig wird.

Eine regelmäßige Arbeitsstätte ist die dauerhaft betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nachhaltig, fortdauernd und immer wieder aufsucht.

Die betriebliche Einrichtung eines Kunden eines Arbeitgebers kann grundsätzlich unabhängig von der Dauer eines Einsatzes keine regelmäßige Arbeitsstätte sein.

Das oberste Gericht sieht nur ausnahmsweise in diesen Fällen eine regelmäßige Arbeitsstätte, wenn der Arbeitgeber dort über eine eigene Betriebsstätte verfügt.

nach b.b.h

1 Kommentar:

  1. Das Thema reisekosten und Reisekostenabrechnung begleitet mich nun auch schon eine Weile. Man findet auch leider nicht viel über die rechtliche Lage. (Oder ich suche falsch.) Auf jeden Fall kann ich mit diesen Infos hier schon mal mehr anfangen als sonst :-) Ich kann ausserdem eine Seite über Personalkostenabrechnung empfehlen.

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