Dienstag, 4. Dezember 2012

Photovoltaikanlagen I

Noch immer sind beachtliche Steuervorteile für Inhaber von Photovoltaikanlagen vorhanden.
So können schon vor Anschaffung der Technik bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten steuermindernd abgezogen werden (Investitionsabzugsbetrag).
Die Anschaffung muss dann in den folgenden drei Jahren erfolgen, ansonsten wird der Steuervorteil rückwirkend zzgl. Zinsen wieder aufgehoben.

Bei Anschaffung der Anlage ist eine Sonderabschreibung von bis zu 20 % möglich.
Diese kann beliebig auf das laufende Jahr der Anschaffung und die folgenden vier Jahre verteilt werden.
Die reguläre Abschreibung über 20 Jahre kommt noch hinzu.

Für die Inanspruchnahme dieser Vorteile darf grundsätzlich die Anlage nicht mehr als 10 % privat genutzt werden.
Nach der neuesten Auffassung der Finanzverwaltung ist jedoch ein Eigenverbrauch von mehr als 10 % nicht mehr schädlich.

Hinweis:
Betreiber von Solaranlagen sind steuerliche Unternehmer und müssen deshalb zu Beginn einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen sowie jährlich für ihren Betrieb eine Gewinnermittlung einreichen.

nach b.b.h

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