Dienstag, 4. Dezember 2012

Übungsleiterpauschale

Der eingebrachte Gesetzesentwurf zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts sieht eine Anhebung der Übungsleiterpauschale von 2.100 auf 2.400 EUR jährlich vor.
Da diese Einnahmen weder der Steuer noch der Sozialversicherungspflicht unterliegen, soll nach Aussage des Bundestages das bürgerschaftliche Engagement gezielt gefördert werden.

Auch die Ehrenamtspauschale soll von 500 auf 720 EUR angehoben werden.
Auch diese Einnahmen unterliegen weder der Steuer- noch der Sozialversicherungspflicht.

Gewinne aus sportlichen Veranstaltungen sollen künftig steuerfrei bleiben, wenn die Einnahmen einschließlich der Umsatzsteuer die Grenze von 45.000 EUR nicht übersteigen (bisher 35.000 EUR).

Auch bei der Spendenhaftung gibt es Erleichterungen für ehrenamtlich Tätige: Bei einer zweckwidrigen Verwendung von Spendengeldern sollen nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Haftungstatbestand eintreten.

Hinweis: Die Mittelverwendungsfrist wird um ein Jahr verlängert, das heißt die angesparten Gelder müssen bis Ende des zweiten Jahres verwendet werden (bisher bis zum Ende des nächsten Jahres).

nach b.b.h

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