Montag, 3. Dezember 2012

Rentner mit Hinzuverdiensten

Wer als Rentner Geld hinzu verdienen möchte muss genau aufpassen und sollte nachrechnen sowie auf die "Zuverdienstgrenzen" Obacht geben!
Ob sich dann der Nebenverdienst noch lohnt, hängt von vielen Faktoren ab:

Beim Zuverdienst zur Rente sind zahlreiche Unterschiede zu beachten:
Zwischen den über-65-Jährigen und unter-65-Jährigen,
zwischen Ost und West sowie
und auch zwischen den verschiedenen Rentenformen


Am übersichtlichsten liegt der Fall bei Rentnern, die die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Die liegt derzeit bei 65 Jahren und einem Monat und wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben.
Erst danach dürfen diese unbegrenzt hinzuverdienen...

Ein Zuverdienst von mehr als 400 Euro werde gemeinsam mit der Rente versteuert und erhöhe entsprechend den Einkommenssteuersatz.
Einnahmen bis zu 400 Euro zählen in der Regel als Mini-Job und werden pauschal mit zwei Prozent versteuert.

Für die unter-65-Jährigen gelten hingegen bestimmte Zuverdienstgrenzen:
Wer eine volle Altersrente bezieht, aber das Rentenalter noch nicht erreicht hat, darf maximal 400 €uro im Monat dazuverdienen.
Liegt der Verdienst darüber, wird die Rente gekürzt: je nach Höhe des Zuverdienstes um ein Drittel, um die Hälfte oder um zwei Drittel.

Schon bei einem Zuverdienst von 401 Euro werden die Rentenbezüge um ein Drittel gemindert.
Das kann schnell dazu führen, dass Rentner am Ende weniger haben als ohne Zuverdienst.

Für die Zuverdienstgrenzen bei der Altersrente ist der Bruttoverdienst der letzten drei Jahre maßgeblich.
Für einen Durchschnittsverdiener, der vor dem Ruhestand ein Gehalt von rund 2700 Euro im Monat hatte, bedeutet das: Bis zu einer Grenze von 1023,75 Euro im Westen und 908,87 in den neuen Bundesländern wird die Rente nur um ein Drittel gemindert.
Liegt der Zuverdienst darüber, wird die Hälfte der Bezüge gestrichen.

Zweimal pro Kalenderjahr dürfen Frührentner das Doppelte der Zuverdienstgrenze verdienen, ohne Abstriche befürchten zu müssen.
Wenn die Hinzuverdienstgrenze aber darüber hinaus überschritten wird, hat das Konsequenzen.
Statt des 400-Euro-Minimums können also in zwei Monaten auch 800 Euro dazuverdient werden.

Werden aber alle Zuverdienstgrenzen überschritten, fällt die Rente komplett weg.
Danach müsse ein neuer Rentenantrag gestellt werden.
Mitunter kann es sogar vorkommen, dass die Voraussetzungen für die Rente nach der Arbeitsaufnahme vollständig entfallen.
Wer mehr als 400 Euro zur Rente dazuverdienen möchte, solle sich daher unbedingt vorher beraten lassen.

Auch bei den Sozialabgaben gibt es Unterschiede:
Bei Rentnern unter 65 Jahren müssen grundsätzlich alle Sozialabgaben paritätisch abgeführt werden- wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch.
Wer nach der Regelaltersgrenze noch arbeitet, sei von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung und zur Rentenversicherung befreit- nicht jedoch von der Kranken- und Pflegeversicherung.
Der Arbeitgeber müsse seinen Teil der Sozialabgaben in jedem Fall wie gewohnt abführen.

Quelle: dpa

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