Montag, 3. Dezember 2012

Rechte der Minijobber

Minijobber wissen oft gar nicht, wie sie versichert sind und welche Ansprüche sie durch ihre Arbeit erwerben.
Angemeldete 400-Euro-Kräfte.haben Rechte!

Viele der geringfügigen Beschäftigungen sind Minijobs.
Bei denen darf der Bruttoverdienst maximal 400 €uro monatlich betragen.

Dennoch haben Arbeitnehmer die gleichen Rechte wie bei besser bezahlten Tätigkeiten.
Rund 6,9 Millionen geringfügige Beschäftigungsverhältnisse waren im zweiten Quartal 2011 allein im gewerblichen Bereich registriert.In privaten Haushalten waren zum selben Zeitpunkt rund 231.000 Minijobber beschäftigt.
Im gewerblichen Bereich sind etwa 60 % und im privaten Bereich sogar rund 90 % Frauen.

Ordnungsgemäss angemeldete Minijobber sind gegen Unfälle versichert, erwerben Rentenansprüche, haben Urlaubsansprüche und bekommen Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall und in Einzelfällen sogar Weihnachtsgeld.
Unabhängig davon, ob sie gewerblich oder privat beschäftigt sind, genießen Minijobber auch Kündigungsschutz.


Arbeitgeber zahlen gegenwärtig 14,34 % an Abgaben für Steuern und Sozialversicherung.
Und solange die Summe aller Verdienste im Jahr die Grenze von 400 Euro im Monat nicht überschritten wird, ist für Arbeitnehmer der Minijob abgabenfrei.

Ob die Beschäftigten einen oder mehrere Minijobs ausüben ist unwichtig.
Nur darf man nicht mehrere geringfügige Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber haben.
Und auch ein Minijob zusätzlich neben einer hauptberuflichen Beschäftigung ist kein Problem.
Diese Einnahmen bleiben für den Arbeitnehmer Steuer- und Sozialabgabenfrei!

Für private Arbeitgeber kann sich die Anmeldung der Haushaltshilfe steuerlich sogar lohnen
Die Beschäftigung im Haushaltscheckverfahren kann lukrativ sein, weil die Arbeitgeber 20 % ihrer Gesamtausgaben - max. 510 €uro - von der Steuerschuld abziehen können.

Eines sollten Arbeitgeber in jedem Fall beachten: Sie müssen ihre Beschäftigten darauf hinweisen, dass es die Möglichkeit gibt, die Rentenbeiträge aufzustocken.
Denn die erworbenen Rentenansprüche durch einen Minijob sind nur gering.
Minijobber können aber den vom Arbeitgeber gezahlten Rentenbeitrag aufstocken, indem sie selbst zuzahlen. Dazu müssen sie schriftlich auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten.

Auch Rentner können mit Minijobs ihre Rente aufbessern.
Wer die Regelaltersrente bezieht, kann unbeschränkt hinzuverdienen.
Wer vorzeitig Altersrente bekommt, darf bis zu 400 Euro brutto monatlich hinzuverdienen.
Wird diese Grenze überschritten, wird die Rente entsprechend gemindert.

unter Verwendung von dpa-Informationen

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