Dienstag, 4. Dezember 2012

Betreuungsgeld

Der Bundestag hat die Einführung des Betreuungsgeldes beschlossen.

Ab August 2013 erhalten Eltern finanzielle Unterstützung, wenn ihre Kleinkinder im privaten Umfeld betreut werden.

Die gesetzlichen Leistungen kommen allen Kindern zugute, die ab dem 01.08.2012 geboren wurden.
In Anspruch nehmen können dies Eltern, die für ihre ein- und zweijährigen Kinder keinen oder kaum Gebrauch von staatlich geförderten Betreuungsangeboten machen.

Das Betreuungsgeld beträgt bis Juli 2014 monatlich 100,00 EUR; danach werden 150,00 EUR pro Monat gezahlt.
Das Betreuungsgeld schließt sich nahtlos an das Elterngeld an und wird für 22 Monate gezahlt.

Hinweis:
Neben dem weiteren Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen sollen nach Aussage der Bundesregierung auch Väter und Mütter gefördert werden, die selbst für die Betreuung ihrer Kleinkinder sorgen möchten.

nach b.b.h.

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