Montag, 3. Dezember 2012

Rentner im Visier des Fiskus

Auf Grundlage der Rentenbezugsmitteilungen sind viele Finanzämter in den letzten Wochen dazu übergegangen, Rentner anzuschreiben, die  nach dem Alterseinkünftegesetz vermutlich erklärungspflichtig sind.
In den maschinell erstellten Anschreiben wird auf die Rentendaten von 2010 zurückgegriffen.
So kann es vorkommen, dass Schreiben auch an zwischenzeitlich Verstorbene adressiert werden.
Ehegatten werden einzeln angeschrieben, um das Steuergeheimnis zu wahren.

Rentner sollten die Aufforderung, eine Steuererklärung abzugeben, nicht ignorieren.Sonst drohen empfindliche Zuschläge und Geldverluste.

Viele Rentner bekommen derzeit Post von ihrem Finanzamt.
In diesen Schreiben werden sie aufgefordert, innerhalb von vier Wochen eine Steuererklärung für die vergangenen Jahre oder mindestens dem Jahr 2010 einzureichen.
Die Betroffenen sollten dieser Aufforderung unbedingt schnellstmöglichst nachkommen

Andernfalls schätze das Finanzamt die Einnahmen und erhebe zusätzlich Verspätungszuschläge.
Wer die Steuererklärung nicht fristgerecht einreichen kann, sollte eine Fristverlängerung bei seinem Finanzamt beantragen.

Das bedeute aber nicht zwangsläufig, dass Steuern nachgezahlt werden müssen.
In vielen Fällen könne das zu versteuernde Einkommen gesenkt werden.
Denn auch Rentner dürften Versicherungsbeiträge, Spenden, Krankheitskosten, behindertenabhängige Steuervergünstigungen oder andere Dienstleistungen im Haushalt absetzen.

Nötig wird eine Steuererklärung erst, wenn die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestimmte Freibeträge überschreiten.
So darf die Jahresrente bei Rentenbeginn 2005 nur 19.100 Euro betragen.
Bei Rentenbeginn 2008 liegt der Freibetrag bei 17 400 Euro und
bei Rentenbeginn 2010 bei 16.300 Euro.
Diese pauschalen Richtwerte gelten aber nur, wenn keine weiteren Einkünfte erzielt wurden.
Rentnerehepaare können die doppelte Rente steuerfrei beziehen.

Quelle: dpa


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen