Dienstag, 4. Dezember 2012

Reisekostenrecht ab 2014

Ab 2014 wird die Reisekostenabrechnung vereinfacht.
Dadurch ändert sich auch die Lohnabrechnung durch den Arbeitgeber.

Es wird dann nur noch zwei Verpflegungspauschalen geben:
Bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden gilt dann ein Pauschbetrag von 12 EUR; bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten gibt es für den An- bzw. Abreisetag einen Pauschbetrag von jeweils 12 EUR (ohne Prüfung von Mindestabwesenheitszeiten).
Der Pauschbetrag für die Zwischentage bleibt bei 24 EUR.

Der Sachbezugswert für übliche Mahlzeiten soll von 40 EUR auf 60 EUR angehoben werden.

Bei sonstigen Auswärtstätigkeiten werden die Aufwendungen für die Übernachtung so behandelt wie bei der doppelten Haushaltsführung (Begrenzung auf bis zu 1.000 EUR im Monat).

Die Begrenzung tritt jedoch erst nach Ablauf von 48 Monaten ein.

HINWEIS: Das neue vereinfachte Reisekostenrecht kommt erst ab dem Jahr 2014 zur Anwendung.

nach b.b.h

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