Dienstag, 4. Dezember 2012

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Der BFH hat zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, für einen alleinstehenden Steuerpflichtigen, nähere Aussagen gemacht.

Dieser Entlastungsbetrag wird alleinstehenden Steuerpflichtigen gewährt, zu deren Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht.

Haben diese Personen eine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person, sind sie nicht mehr alleinstehend, es sei denn, dass dieser volljährigen Person ein Freibetrag oder Kindergeld zusteht.

Im Urteilsfall wurde ein gemeinsames Wirtschaften unterstellt.
Der volljährige Sohn hat zu den Kosten des gemeinsamen Haushalts beigetragen, also auch durch tatsächliche Hilfe und Zusammenarbeit eine Entlastung herbeigeführt.
Der volljährige Sohn trug vor, dass er sich nicht wirtschaftlich beteilige und seine persönlichen Kosten der Lebensführung, wie Verpflegung, Bekleidung und Freizeit, selbst trage.

Nach Aussagen des Gerichts liegt dennoch eine Haushaltsgemeinschaft vor.
Diese würde nur dann zu verneinen sein, wenn der volljährige Sohn einen vollständig getrennten Haushalt führt oder Unterstützungsleistungen durch den Dritten ausgeschlossen erscheinen.

nach b.b.h

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