Freitag, 8. Februar 2013

Was ist? Elektronische Lohnsteuerkarte


ELStAM - bedeutet so viel wie "Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale"

Und so heißt denn auch das neue Verfahren, das die bisherige Lohnsteuerkarte in Papierform ersetzt und derzeit für einiges Durcheinander sorgt.

Ursprünglich sollte das neue Verfahren bereits 2011 in Kraft treten. Aufgrund von Fehlern bei der elektronischen Übertragung wurde der Beginn auf den 01. Januar 2013 verschoben.

Um die individuelle Lohnsteuer von Arbeitnehmern berechnen zu können, benötigt der Arbeitgeber steuerrelevante Merkmale wie Steuerklasse, Familienstand, Kirchensteuermerkmal, Freibeträge oder die Anzahl der Kinderfreibeträge.

Diese Angaben standen bisher auf der Vorderseite der normalen Lohnsteuerkarte in Papierform.

Die Merkmale jedes Arbeitnehmers sind nun in der Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert und können jederzeit abgerufen werden.

Ziel sollte sein, das die gesamte Kommunikation des Lohnsteuerabzugsverfahrens elektronisch vereinfacht werden musste.

Bei Neueintritt eines Arbeitsverhältnisses genügen dem Arbeitgeber nur noch die Angabe des Geburtsdatums und die Steueridentifikationsnummer.

Die restlichen wichtigen Steuermerkmale kann auf elektronische Wege durch den Arbeitgeber bei der Finanzverwaltung abgerufen werden.

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