Samstag, 23. Februar 2013

Abfindungen

Ein Sozialplan darf speziell für ältere Arbeitnehmer ­eine geringere Abfindung vorsehen
Der europäische Gerichtshof ist bei etwaigen  DISKRIMINIERUNGEN aller-Art  hochsensibel.

Bei älteren Beschäftigten hingegen gelten scheinbar andere Massstäbe.

So erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH, Az.: C-152/11) die Regelaltersgrenze für Beamte für zulässig.
Ein Ruhestand mit 65 dürfe den Beschäftigten verordnet werden, damit Arbeitsplätze für Jüngere frei werden....
Mit ähnlichen ­Argumenten - dem Schutz der arbeitssuchenden ­Jugend nämlich - hat der EuGH nun ein weit­reichendes Urteil für die private Wirtschaft gefällt:
Älteren Arbeitnehmern darf in einem Sozialplan eine ­geringere Abfindung gezahlt werden, wenn sie kurz vor der Rente stehen.
Das stelle keine Altersdiskriminierung dar, ­sondern geschehe, "um die jüngeren ­Arbeitnehmer zu schützen sowie ­ihre berufliche Wiedereingliederung zu ­unterstützen".

Quelle: impulse

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