Ein Sozialplan darf speziell für ältere Arbeitnehmer eine geringere Abfindung vorsehen
Der europäische Gerichtshof ist bei etwaigen DISKRIMINIERUNGEN aller-Art hochsensibel.
Bei älteren Beschäftigten hingegen gelten scheinbar andere Massstäbe.
So erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH, Az.: C-152/11) die Regelaltersgrenze für Beamte für zulässig.
Ein Ruhestand mit 65 dürfe den Beschäftigten verordnet werden, damit Arbeitsplätze für Jüngere frei werden....
Mit ähnlichen Argumenten - dem Schutz der arbeitssuchenden Jugend nämlich - hat der EuGH nun ein weitreichendes Urteil für die private Wirtschaft gefällt:
Älteren Arbeitnehmern darf in einem Sozialplan eine geringere Abfindung gezahlt werden, wenn sie kurz vor der Rente stehen.
Das stelle keine Altersdiskriminierung dar, sondern geschehe, "um die jüngeren Arbeitnehmer zu schützen sowie ihre berufliche Wiedereingliederung zu unterstützen".
Quelle: impulse
Samstag, 23. Februar 2013
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