Freitag, 8. Februar 2013

Sofortige Attestpflicht


Diesmal entschied das Bundesarbeitsgericht zu Gunsten der Arbeitgeber!

Hiernach kann der Arbeitgeber - ohne Begründung - eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aufgrund Krankheit vom Arbeitnehmer ab dem 1. Krankheitstag einfordern.

Bisher musste die Krankmeldung (Attest) erst nach dem 3. Tag dem Arbeitgeber eingereicht werden.

Hat der Arbeitgeber nun den Eindruck, dass der Arbeitnehmer eine Krankheit vortäuscht, wird sofortige das Attest zur Pflicht.

Ein "kränkelnder" Angestellter muss somit ab dem 1. Tag zum Arzt, da eine rückwirkende Krankmeldung von Ärzten nicht ausgestellt werden darf.  

Kann wiederum der Arbeitnehmer keine offizielle ärztliche Krankmeldung vorlegen, wird die Entgeltfortzahlung verweigertr werden.
Der Arbeitgeber hat dann berechtigterweise Gründe für keine zweifelsfreie Arbeitsunfähigkeit.

Laut Gesetz wird der Arbeitgeber sogar dem Arbeitnehmer eine Abmahnung erteilen, im Wiederholungsfall sogar die Kündigung aussprechen.

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