Mittwoch, 13. Februar 2013

Jahressteuergesetz 2013 "light"?


Die Bundesregierung hat am 6. Februar 2013 den Entwurf einer Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften beschlossen.

Im Wesentlichen wird das deutsche Steuerrecht an das verbindliche Recht und die Rechtsprechung der Europäischen Union angepasst. Die Formulierungshilfe enthält das EU-Amtshilfegesetz sowie einige Regelungen des im Bundesrat gescheiterten Jahressteuergesetzes 2013.

EU-Amtshilferichtlinie
Durch die Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie in deutsches Recht wird vor allem die Zusammenarbeit der Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten bei der Festsetzung von Steuern grenzüberschreitender Aktivitäten effizienter. Konkret heißt dies, dass zentrale Verbindungsbüros in allen Mitgliedstaaten geschaffen werden, und dass stufenweise ein automatischer Informationsaustausch entwickelt wird. Letzteres geht insbesondere auf eine deutsche Initiative bei den Verhandlungen zur EU-Amtshilferichtlinie zurück.

Umsatzsteuer
Der Gesetzesentwurf enthält darüber hinaus ursprünglich im Jahressteuergesetz 2013 enthaltene Angleichungen an das Recht und die Rechtsprechung der Europäischen Union, um Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission zu vermeiden. So z. B. die Umsetzung der EU-Rechnungsrichtlinie sowie die Anpassungen beim ermäßigten Steuersatz für Kunstgegenstände.

Steuergestaltungsmodell "Goldfinger"
Die übrigen enthaltenen steuerlichen Maßnahmen sichern das Steueraufkommen und gewährleisten eine weiterhin gleichmäßige Besteuerung durch die Finanzverwaltung. Hierzu gehören insbesondere die Einschränkungen im Einkommensteuergesetz beim Steuergestaltungsmodell "Goldfinger". Dabei können Top-Verdiener mit Goldgeschäften über ausländische Handelsfirmen den Fiskus umgehen. Dadurch entgehen dem Staat bislang geschätzte Steuereinnahmen zwischen 700 Millionen und gut einer Milliarde Euro pro Jahr.
Danach kann ein Top-Verdiener mit einem Jahreseinkommen von einer Million Euro, der 2012 für eine Million Euro Gold kaufte und das Edelmetall 2013 für eine Million Euro verkauft, seine Steuerlast für beide Jahre um 425.078 Euro drücken.

Erdgas- und Stromlieferungen
Ebenfalls verhindert werden soll laut Finanzministerium ferner Umsatzsteuerbetrug bei Erdgas- und Stromlieferungen. Mit der Vorlage verbunden ist die steuerliche Förderung von Elektroautos als Geschäftswagen.

Umsetzung offen
Offen ist, ob die Pläne umgesetzt werden. Die Bundesländer könnten im Bundesrat diese Pläne wieder auf Eis legen.

co BMF / dpa

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen