Freitag, 8. Februar 2013

Achtung Neu! Spendenbescheinigungen


Das BMF hat neue amtliche Muster für  Zuwendungsbestätigungen bei Spenden  erarbeitet.

Ab 2013 ist dürfen nur noch diese neuen Bescheinigungen ausgestellt werden.

Für den Nachweis von Spenden bis 200 € genügt nach wie vor der Kontoauszug.

(LfSt Bayern, Pressemitteilung vom 5.12.2012)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen