Freitag, 8. Februar 2013

Einkommenssteuerbescheide 2012


Wie jedes Jahr ist mit den Steuerbescheiden für den Veranlagungszeitraum 2012 keinesfalls vor Ende März 2013 zu rechnen.

Der Grund ist die alljährliche Aktualisierung und anschliessende Zertifizierung der Software und das Verfahren des Einlesens erforderlicher, von Dritten elektronisch zu übermittelnde Steuerdaten.


Die Finanzämter können frühestens Mitte März 2013 überhaupt erst mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für 2012 beginnen.

Viele Bürger geben ihre Einkommensteuererklärung bereits Anfang des Jahres ab, damit sie die Steuererstattung frühzeitig erhalten können.
Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben allerdings gesetzlich bis zum 28. Februar 2013 Zeit, die von den Finanzämtern benötigten Steuerdaten elektronisch an die Steuerverwaltung zu übermitteln.
Dies betrifft beispielsweise die Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen oder die Beitragsdaten zur Altersvorsorge und zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Diese bundesweit an eine zentrale Stelle übermittelten Daten müssten anschließend aufbereitet und den Finanzämtern in den Bundesländern zugeordnet werden, damit sie bei der Veranlagung berücksichtigt werden können.

Für die Steuerbürger, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und nicht steuerlich beraten sind, bleibt der 31. Mai 2013 der letzte Termin für die Abgabe der Steuererklärung.

Dr. Roland Jüptner, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Steuern

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen