Donnerstag, 17. Januar 2013

Gesetzliche Änderungen für 2013

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Elektronische Lohnsteuerkarte ist da!
Sie wurde bereits so oft verschoben, wie die Eröffnung des BER.
Aber auch jetzt kommt sie nicht wie zuletzt geplant zum Januar 2013, sondern etappenweise.
Arbeitgeber haben das gesamte Jahr 2013 Zeit, die Lohnabrechnung auf das neue Verfahren umzustellen.

Als Vereinfachung für Arbeitnehmer erlaubt die Finanzverwaltung auf Antrag, die Lohnsteuer-Freibeträge künftig (spätestens ab Kalenderjahr 2015) auf zwei Kalenderjahre zu verlängern.
Ein jährlicher Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung beim Finanzamt entfällt damit.

Grundfreibetrag
Der steuerliche Grundfreibetrag soll 2013 um 126 auf dann 8.130 Euro im Jahr steigen.
Zudem wird der weitere Tarifverlauf angepasst werden und so die "kalten Progression" gemildert.

Private Altersvorsorge
Das steuerliche Abzugsvolumen für eine Basisversorgung im Alter und damit die Fördergrenze soll von 20.000 Euro auf 24.000 Euro angehoben werden.
Riester-Spargelder werden im Fall einer Privatinsolvenz besser geschützt.
Auch die steuerlich begünstigte Absicherung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit wird bessergestellt, ebenso der Erwerbsminderungsschutz.

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt von 19,6 Prozent auf 18,9 Prozent.
Es ist Gesetz und kein Geschenk, dass der Beitragssatz immer dann gesenkt wird, wenn "wie jetzt", die Rücklagen der Rentenkasse über die Marke von anderthalb Monatsausgaben steigen.

Von 2013 an gilt eine Aufbewahrungsfrist für steuerliche Rechnungen und Belege von acht Jahren und ab 2015 von dauerhaft sieben Jahren.

Reine Elektrofahrzeuge einschließlich Brennstoffzellenfahrzeugen mit Erstzulassung vom 18.05.2011 bis 31.12.2015 sollen für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit werden.
Weitere Steueranreize soll es für Elektroautos als Dienstwagen geben.

Übungsleitertätigkeiten
Nebenberufliche Tätigkeiten wie die Arbeit als Trainer, Ausbilder oder Betreuer sollen künftig stärker begünstigt werden.
Die steuerfreie Übungsleiterpauschale steigt von derzeit 2.100 auf 2.400 Euro.
Zudem soll die "Ehrenamtspauschale" um 220 auf 720 Euro steigen.

Künstlersozialversicherung
Das soziale Netz für 175.000 Kunstschaffende und Publizisten wird teurer. Der Abgabesatz erhöht sich von 3,9 Prozent auf 4,1 Prozent.
Diese Abgabe müssen Unternehmen auf die Honorare an freischaffende Künstler und Publizisten bezahlen. Bis Ende 2009 lag der Abgabesatz bei 4,4 Prozent, sank danach auf 3,9 Prozent.

Unisex-Versicherungstarife
Noch im alten Jahr sind in allen Versicherungsbranchen die sogenannten Unisex-Tarife in Kraft getreten. Sie machen Schluss mit der beanstandeten Geschlechterdiskriminierung.
Teurer wurde es dadurch für Männer im Bereich der Alters- und Berufsunfähigkeitsvorsorge und für Frauen bei Risikoversicherungen.
Diese hatten die Versicherungen bisher nach Geschlecht differenziert.
Mit den Unisex-Tarifen zahlen Männer und Frauen nun für die gleiche Versicherung den gleichen Preis.


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wird fortgesetzt!


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