Das Jahr 2013 bringt zahlreiche Veränderungen für die Bürger.
Eine
Auswahl der wichtigsten Neuerungen finden Sie in dieser
Zusammenstellung.
In Form einer steuerlichen Förderung sind Aufwendungen zur Altersvorsorge als "Sonderausgaben" in Höhe von 24 000 Euro (gemeinsam veranlagte Ehegatten 48 000 Euro) absetzbar. Im Laufe des Jahres soll zudem eine Mindestrente eingeführt werden. Die staatlich geförderte Vorsorge mit Wohneigentum ("Wohnriestern") soll flexibler werden.
Doppelte
Haushaltsführung.
Statt der ortsüblichen Vergleichsmiete sollen
künftig die tatsächlichen Mietkosten für Dienstwohnungen absetzbar
sein, die Höchstgrenze soll bei 1000 Euro pro Monat liegen.
Ehrenamtliche.
Die Übungsleiterpauschale steigt auf 2400 Euro, die normale
Ehrenamtler-Pauschale auf 720 Euro. Das Gesetz wird voraussichtlich
im Frühjahr verabschiedet, soll aber rückwirkend ab 1. Januar
gelten.
Grundfreibetrag.
Nur wer über ein Jahreseinkommen von 8130 Euro (im Vorjahr 8004
Euro) liegt, muss Einkommensteuer zahlen.
Lohnsteuerkarte.
Arbeitgeber haben bis Jahresende Zeit, die relevanten Daten für das
papierlose Verfahren namens "ELStAM" (Elektronische
Lohnsteuer-Abzugs-Merkmale) an die Finanzämter zu melden.
Arbeitnehmer müssen die Eintragungen kontrollieren und diverse
Freibeträge für 2013 neu beantragen.
Die Steuerberater.
Die Gebühren steigen gemäß der neuen Vergütungsverordnung um etwa
15 Prozent. Bei einem Jahreseinkommen von 50 000 Euro werden statt
365 demnach 385 Euro fällig. Für andere Steuerangelegenheiten kann
eine Beratungsgebühr statt 65 nun rund 100 Euro betragen.
Umzug.
Berufsbedingte Umzüge können Alleinstehende pauschal mit 687 Euro,
Verheiratete mit 1374 Euro absetzen. Ab 1. August erhöhen sich die
Pauschalen auf 695 bzw. 1390 Euro.
Veranlagung.
Für die Steuererklärung 2012 können Ehepaare letztmalig statt der
gemeinsamen die getrennte Veranlagung wählen. Die Option ist ab 2013
ersatzlos gestrichen. Paare können dann nur noch wie Singles eine
Einzelveranlagung nach Grundtarif wählen. Der Splittingtarif für
Verheiratete bleibt erhalten.
Minijobs
Die 400-Euro- werden zu 450-Euro-Jobs, Arbeitgeber zahlen weiterhin
pauschal Steuern und Versicherungsbeiträge. Für Minijobs, die in
diesem Jahr neu aufgenommen werden, müssen Arbeitnehmer 3,9 Prozent
vom Verdienst an die Rentenversicherung zahlen, um ein Anrecht auf
volle soziale Absicherung zu erwerben.
Porto
15 Jahre lang kostete der Standardbrief bis 20 Gramm 55 Cent Porto.
Jetzt will die Deutsche Post drei Cent mehr. Maxibriefe bis 1000
Gramm kosten statt bisher 2,20 Euro künftig 2,40 Euro Porto. Weitere
Änderungen gibt es betreffend Infopost, Bücher- und Warensendungen.
Praxisgebühr.
Ab Januar fällt die 10-Euro-Gebühr pro Quartal weg und wird sowohl
beim Arzt als auch beim Zahnarzt nicht mehr erhoben. Auch der
Facharztbesuch bedarf nun keiner Überweisung mehr.
Rundfunkbeitrag.
Künftig zahlt jeder Haushalt 17,98 Euro pro Monat, egal ob er ein
Rundfunkempfangsgerät besitzt oder nicht. Schwerbehinderte mit dem
Zeichen "RF" im Ausweis zahlen einen ermäßigten Beitrag
von 5,99 Euro. Bezugsberechtigte von Sozialleistungen wie Bafög, ALG
II oder Sozialhilfe können sich von der Zahlung befreien lassen.
Betreuungsplatz.
Ab 1. August haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz für Kinder zwischen einem und drei Jahren. Kann die
Stadt keine Betreuung gewährleisten, haben die Eltern ein Recht auf
Schadenersatz.
Betreuungsgeld.
Eltern, die eine staatlich geförderte Betreuung nicht in Anspruch
nehmen, sollen für Kinder bis drei Jahre auf Antrag ab 1. August
monatlich 100 Euro bekommen - auch dann, wenn beide Elternteile
Vollzeit arbeiten. Später soll die Summe auf 150 Euro aufgestockt
werden.
Elterngeld.
Für Kinder, die ab dem 1. Januar geboren werden, gibt es weniger
Elterngeld. Bei der Berechnung werden einheitlich 21 Prozent vom
Bruttoverdienst abgezogen. Auf der Lohnsteuer eingetragene
Freibeträge werden nicht mehr berücksichtigt. Bei der Berechnung
des Elterngelds zählt künftig nur noch die Steuerklasse, die zwölf
Monate vor Geburtsmonat überwiegt.
Kindesunterhalt.
Die Unterhaltssätze gemäß Düsseldorfer Tabelle bleiben
unverändert. Unterhaltspflichtige dürfen aber mehr von ihrem Geld
behalten, real könnte der Unterhalt für Kinder somit sinken. Der
Selbstbehalt beispielsweise für arbeitslose Unterhaltspflichtige
beträgt statt 770 nun 800 Euro im Monat.
Patientenrechte.
Jede Behandlung bedarf der vorhergehenden Einwilligung des Patienten.
Sie haben nun gesetzlich das Recht, Einsicht in alle
Behandlungsunterlagen zu nehmen. Vermutet der Patient einen
Behandlungsfehler, kann er bei seiner Krankenkasse ein Gutachten
fordern. Für sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
muss der Arzt einen schriftlichen Kostenvoranschlag unterbreiten,
versäumt er das, muss der Patient nicht zahlen.
Pflegebeiträge.
Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung wird von 1,95 auf
2,05 Prozent, für Kinderlose über 23 Jahre auf 2,3 Prozent
angehoben. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 3937,50 Euro/Monat.
Rentner müssen den kompletten Beitrag aus eigener Tasche
finanzieren. Für private Pflegezusatzversicherungen gibt es einen
staatlichen Zuschuss von 60 Euro im Jahr, wenn der
Versicherungsnehmer jährlich mindestens 120 Euro an Beiträgen zur
Pflegetagegeldversicherung einzahlt.
Regelbedarfssätze.
Die Grundsicherung im Alter und bei Arbeitslosigkeit wird monatlich
um acht Euro erhöht, ein alleinstehender Erwachsener erhält künftig
382 Euro. Die Sätze für die anderen Mitglieder einer
Bedarfsgemeinschaft werden anteilig erhöht.
Rentenbeiträge.
Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt um 0,7 auf 18,9
Prozentpunkte. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 5800 Euro
(West) bzw. 4900 Euro (Ost) im Monat.
Schwerbehinderte.
Neue Ausweise im Scheckkartenformat können beim zuständigen
Versorgungsamt beantragt werden und sollen auch in Englisch und in
Blindenschrift beschrieben sein. Die alten Papier-Ausweise bleiben
jedoch gültig.
Versicherungswechsel.
Die Versicherungspflichtgrenze wird von 50 850 auf 52 200 Euro
angehoben. Das Mindesteinkommen ist Voraussetzung für einen Wechsel
zur Privaten Krankenversicherung.
Fernbusse.
Auf Strecken, die länger sind als 50 Kilometer, dürfen
Busgesellschaften nun Linienverkehr parallel zu bestehenden
Zugverbindungen anbieten. Mit der Liberalisierung des Deutschen
Busmarktes wird eine günstige Alternative zur schnelleren Bahn
erwartet.
Flensburger
Punktekonto.
Das System wird stark vereinfacht. Es gibt weniger
Punkte, der Führerschein kann aber auch schon bei acht Punkten
entzogen werden. Die Speicherung von Straftaten im Flensburger
Verkehrsregister wird statt fünf künftig zehn Jahre betragen. Der
Abbau von gesammelten Punkten ist nicht mehr möglich.
Führerscheine.
Ab dem 19. Januar ausgestellte Führerscheine gelten nur noch 15
Jahre und müssen danach gegen neue Dokumente eingetauscht werden.
Alte Führerscheine sind bis 2033 von der Tauschpflicht befreit.
Zudem kommt es zu einer Neuordnung der Führerscheinklassen.
Kraftstoffpreise.
Tankstellenbetreiber sollen künftig - also irgendwann - an die Markttransparenzstelle
des Kartellamts melden, wenn sie ihre Preise für Benzin und Diesel
ändern. Die Preise sollen dann in Echtzeit über Vergleichsportale
im Internet abrufbar sein.
Parkgebühren.
Das Überschreiten der Parkdauer wird ab 1. April um jeweils fünf
Euro teurer.
Partikelfilter.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat die Förderung
verlängert, allerdings gibt es auf Antrag für die Umrüstung nur
noch einen Zuschuss von 260 Euro (bisher 330 Euro).
Alle Angaben sind unverbindlich, da die
Gesetzgebung einem ständigen Wandel unterliegt und noch nicht alle
Beschlüsse hierzu getroffen sind.
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