Donnerstag, 17. Januar 2013
Erbschaftsteuer
Erbschaftsteuer wird nur noch vorläufig festgesetzt
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben beschlossen, Festsetzungen der Erbschaftsteuer vorläufig durchzuführen.
Steuerzahler brauchen daher nicht mehr Einspruch einzulegen, um den Steuerfall bis zu einer Entscheidung des BVerfG offen zu halten.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen