Die
gute Nachricht für 2013 zuerst!
Alle zahlen etwas weniger Steuern,
weil der Grundfreibetrag steigt.
Zudem bleibt mehr für die
Altersvorsorge und das Ehrenamt steuerfrei.
Denn der Grundfreibetrag für Steuerzahler muss steigen, damit das Existenzminimum steuerfrei bleibt.
Der Grundfreibetrag erhöht sich nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz von 8 004 auf 8 130 Euro und im Jahr 2014 um weitere 224 Euro.
Auch der Steuertarif soll angepasst werden, damit von Lohnerhöhungen mehr im Portmonee bleibt.
Auf geringere Freibeträge dagegen müssen sich Berufstätige einstellen, die 2013 in Rente gehen.
Schon länger ist klar, dass der steuerfreie Anteil jedes Jahr sinkt.
Mehr versteuern müssen auch junge Menschen, die den Bundesfreiwilligendienst oder freiwilligen Wehrdienst beginnen.
Das Finanzamt wird in 2013 mehr Beiträge für die
Basisvorsorge im Alter anerkennen. Die Höchstbeiträge sollen von 20
000 auf 24 000 Euro im Jahr steigen. Für Ehepaare sind insgesamt 48
000 Euro drin. Davon zählen im neuen Jahr 76 Prozent, 2 Prozent mehr
als 2012. Das sind maximal 18 240 Euro (Ehepaare 36 480 Euro) im
Jahr. Damit bleibt von den gesetzlichen Rentenbeiträgen etwas mehr
steuerfrei.
Beispiel:
Ein Angestellter mit 5 000 Euro Bruttolohn im Monat kann nun 2 949
Euro im Jahr 2013 abziehen. Das bringt ihm 55 Euro mehr
Steuerersparnis gegenüber 2012.
Vorsorge
Eine
wichtige Verbesserung gibt es für alle, die eine Berufsunfähigkeits-
oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben. Sie
dürfen ihre Beiträge zusammen mit den anderen Basisbeiträgen fürs
Alter geltend machen. Zudem können sie mehr steuerfrei in eine
Rürup-Altersvorsorge bis zum neuen Höchstbeitrag von 24 000 Euro
investieren. Hier müssen allerdings Arbeitnehmer den
Rentenversicherungsbeitrag einberechnen.
Beispiel:
Ein Alleinstehender mit 50 000 Euro Bruttolohn im Jahr kann bis zu 14
550 Euro Beiträge für die Rürup- und BU-Policen absetzen: 24 000
Euro Förderhöchstbetrag minus 18,9 Prozent Rentenbeitrag von 50 000
Euro. Als Sonderausgaben zählen 76 Prozent davon - das sind bis zu
11 058 Euro. Schöpft er das voll aus, zahlt er 2013 dafür 4 010
Euro weniger Steuern inklusive Soli.
Erste
Wahl vor Rürup bleibt nach wie vor ein Riester-Vertrag.
Auch hier
fördert der Staat mit Steuervorteilen und Zulagen.
Tipp:
Rürup- und BU-Beiträge sind aber nur anerkannt, weil sich der
Vertrag nicht vererben lässt. Auch darf das angesparte Kapital bei
Rentenbeginn nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern nur als
lebenslange Rente.
Mehr
für Trainer und im Ehrenamt
Im
Jahr 2013 können ehrenamtliche Helfer in Vereinen und Organisationen
220 Euro mehr Entschädigung erhalten, ohne dafür Steuern zu zahlen
- insgesamt 720 Euro im Jahr. Für Rettungssanitäter und ähnliche
Ehrenamtler steigt die abgabenfreie Grenze um 300 Euro auf 2 400
Euro im Jahr, sodass Vereine die Beträge anpassen können.
Beispiel:
Ein Trainer hat in diesem Jahr 12 x 175 Euro als Entschädigung
bekommen und erhielt 12 x 75 Euro als Minijob vergütet. Der Verein
sollte die Beträge für 2013 anpassen: 12 x 200 Euro als
Entschädigung zahlen und 12 x 50 Euro als Minijob. Damit spart er
für den Verein fast 100 Euro Abgaben im Jahr.
Privatversicherte
sollten gut rechnen
Aufpassen
müssen Berufstätige, die privat krankenversichert sind. Noch
stärker als früher kann es von Nachteil sein, wenn sie sich einen
Teil des Beitrags erstatten lassen und ihre Krankheitskosten selbst
übernehmen. Denn dann können sie weniger Beiträge geltend machen.
Inzwischen erfasst das Finanzamt die Erstattungen sehr genau,
weil die Versicherer alles melden müssen.
Beispiel:
Eine Privatversicherte zahlt 3 000 Euro für die Basisvorsorge in der
Kranken- und Pflegeversicherung. Das bringt ihr bei 42 Prozent
Grenzsteuersatz inklusive Soli 1 330 Euro Steuerersparnis. Reicht sie
ihre Arztkosten von über 400 Euro bei ihrer Kasse nicht ein,
erstattet die Kasse zwar 600 Euro Beitrag. Doch das lohnt sich für
die Frau nicht: Im Gegenzug rechnet das Finanzamt die Erstattung an,
sodass ihre Steuerlast um 266 Euro steigt. Die Arztkosten selbst
bringen auch keine Steuerersparnis, weil ihr zumutbarer Eigenanteil 3
000 Euro beträgt.
Höherer
Rentenanteil steuerpflichtig
Wer
2013 in Rente geht, muss einen höheren Anteil seiner Rente
versteuern. Wenn keine weiteren Einkünfte dazukommen, bleiben diese
Rentenbeträge im Monat steuerfrei:So viel Rente bleibt 2013
steuerfrei (Euro)
Steuerfrei fahren mit Elektroauto
Aufatmen
können Fahrer, deren Auto vor dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassen
wurde. Ihnen droht vorerst keine höhere Kfz-Steuer. Wie bisher
wird nach Euro-Norm und Hubraum besteuert, weil die Ermittlung
der CO2-Werte zu aufwendig ist. Steuerfrei fahren Elektroautos -
neuerdings zehn Jahre lang statt nur fünf.
Erwarten Sie ein Kind, sollten Sie die Steuerklassen für das Elterngeld optimieren. Der Elternteil, der das Geld bekommen soll, sollte mindestens sieben Monate vor der Geburt die Steuerklasse III haben.
Altersvorsorge.
Sie können jetzt mehr steuerfrei in einen Rürup-Rentenvertrag und
eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Der Rürup-Vertrag
empfiehlt sich, wenn Sie demnächst in Rente gehen. Sie müssen bei
Auszahlung weniger versteuern als Jüngere.
Krankenversicherung.
Bevor Sie sich Krankenkassenbeiträge erstatten lassen, sollten Sie
mit einem Steuerprogramm prüfen, ob Ihre Steuerlast dadurch höher
ist als der Vorteil durch die Erstattung. Denn Sie können dann
weniger absetzen.
Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag steigt von 8 004 Euro im Jahr auf 8 130 Euro,
2014 auf 8 354 Euro. Erst wenn Ihre steuerpflichtigen Einkünfte den
Grundfreibetrag übersteigen, müssen Sie eine Steuererklärung
abgeben.
Ehrenamt
oder Übungsleiter
Für Übungsleiter in gemeinnützigen Vereinen
oder Organisationen sind 2 400 Euro (bisher 2 100 Euro) im Jahr
steuerfrei, für ehrenamtliche Helfer 720 Euro (bisher 500
Euro). Übersteigt Ihre Entschädigung den Freibetrag, sollten Sie
das Geld an den Verein spenden. Mit dem Spendenbeleg können Sie die
Spende als Sonderausgaben geltend machen.
Eingetragene
Lebenspartner
Sie können sich wie Ehepaare gegenseitig Immobilien
schenken, ohne dass sie Grunderwerbsteuer zahlen müssen. Das gilt
rückwirkend ab August 2001 in allen noch offenen Fällen. Ob Sie
auch den Splittingtarif wie Ehepaare bekommen, muss das
Bundesverfassungsgericht noch entscheiden (Az. 2 BvR 909/06 und 2 BvR
288/07).
Minijob
oder Midijob
Minijobber dürfen statt 400 bis zu 450 Euro im Monat
verdienen. Sie sind jetzt automatisch rentenversichert. Midijobber
mit reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen dürfen bis zu 850 Euro
im Monat verdienen. Haben Sie als Midijobber bisher 450 Euro im
Monat verdient, wird Ihr Einkommen 2013 sozialabgabefrei. Sie können
in der Sozialversicherungspflicht bleiben und dadurch Anspruch
auf Erwerbsminderungsrente und Rehaleistungen erwerben.
Basisbeiträge
zur Kranken- und Pflegeversicherung
Auch an Versicherer im
EU-Ausland, Liechtenstein, Norwegen und Island geleistete Kranken-
und Pflegeversicherungsbeiträge zählen. Achtung! Boni wegen
gesundheitsbewussten Verhaltens und Beitragserstattungen können Ihre
Steuerlast erhöhen, weil Sie im Gegenzug weniger Beiträge abziehen
können. Die Kassen müssen solche Erstattungen ans Finanzamt melden.
Pflegepauschbetrag
Wer einen schwerstpflegebedürftigen Angehörigen im EU-Ausland,
Liechtenstein, Norwegen oder Island pflegt, kann 924 Euro
Pflegepauschbetrag geltend machen. Alternativ können Sie
stattdessen Ihre Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen
abrechnen, müssen sich dann aber einen zumutbaren Eigenanteil
anrechnen lassen.
Unterhalt
für gesetzlich Unterhaltsberechtigte
Auch wenn
Unterhaltsempfänger ein angemessenes Hausgrundstück haben,
kann der Zahler den Unterhalt steuerlich absetzen. Die bisherige
Regel wird gesetzlich festgeschrieben. Ein Vermögen von 15 500 Euro
ist ebenfalls erlaubt. Zusätzlich zum Unterhalt von bis zu 8 004
Euro im Jahr können Sie Basisbeiträge zur Kranken- und
Pflegeversicherung für den Unterstützten absetzen. Lebt er in Ihrem
Haushalt, müssen Sie Ihre Ausgaben nicht mit Überweisungen belegen.
Steuererklärung
2013 für Ehepaare
Für
Ehepaare ist neben der gemeinsamen Veranlagung nur noch die
Einzelveranlagung möglich. Die besondere Veranlagung im Jahr der
Heirat fällt ganz weg. Ist die Einzelveranlagung für Sie
günstiger, sollte derjenige Ausgaben für Spenden und andere
steuerlich anerkannte Posten bezahlen, bei dem sie sich steuerlich
besser auswirken.
Steuerberater
Die
Gebühr für Steuerberater wird um rund 16 Prozent erhöht. Gebühren,
die Sie als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen können,
sollte der Berater separat ausweisen.
Kfz-Steuer
Elektroauto, Nutz- und Leichtfahrzeuge der Klassen N1 und L sind
zehn (bisher fünf) Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Die
Steuerbefreiung erhalten Sie auch, wenn Ihr Auto im Ausland
zugelassen wurde.
Für die Basisvorsorge im Alter von maximal 24 000 Euro (Ehepaare 48 000 Euro) erkennt das Finanzamt 76 Prozent an, 2012 waren von höchstens 20 000 Euro (Ehepaare 40 000 Euro) 74 Prozent im Jahr anerkannt. Neuerdings können Sie auch Beiträge für eine separate Berufsunfähigkeitsversicherung zusammen mit den anderen Basisbeiträgen für die Altersvorsorge geltend machen. Bedingung ist, dass eine lebenslange BU-Rente gezahlt wird.
Firmenrente,
Direktversicherung, Pensionskasse, -fonds
2013 können
Arbeitnehmer für eine Altersvorsorge über den Arbeitgeber ohne
Steuern und Sozialabgaben bis zu 2 784 Euro (2012: 2 688 Euro)
einzahlen. Bis zu diesen Beträgen können Sie von Ihrem Gehalt
abgabenfrei in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Der Chef
muss Ihnen hierfür eine Möglichkeit anbieten.
Bundesfreiwilligendienst
(Bufdis) oder Freiwilliger Wehrdienst
Bezüge für
unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung, besondere Zuwendungen und
Wehrdienstzuschlag sind steuerpflichtig. Steuerfrei bleiben wie
bisher schon das Taschengeld und der Wehrsold. Sie sollten Belege
für Werbungskosten wie zum Beispiel für Fahrtkosten sammeln.
Denn Steuern werden erst dann fällig, wenn Ihre Einkünfte im Jahr
den Grundfreibetrag übersteigen (siehe oben).
Umzug
aus beruflichen Gründen
Die Umzugskostenpauschale steigt auf 687
Euro (Ehepaare 1 374 Euro), ab August 2013 auf 695 Euro (Ehepaare 1
390 Euro), für Mitziehende auf 303 Euro, ab August auf 306
Euro. Unterrichtskosten für Ihre Kinder können Sie bis zu 1 732
Euro geltend machen, ab August bis zu 1 752 Euro. Darüber hinaus
zählen auch Kosten für Umzugsfirma und Wohnungssuche.
Firmenwagen
Arbeitnehmer, die einen Hybrid- oder Elektrowagen vom
Chef auch privat nutzen, müssen 1 Prozent des Bruttolistenpreises
abzüglich der höheren Kosten für die Batterie (maximal 10 000 Euro
im Jahr) versteuern. Fahren Sie einen Gebrauchtwagen, sollten Sie
Ihren Steuerbescheid offenhalten. Es ist fraglich, ob der
Listenpreis des Neuwagens gelten darf, wenn der Kaufpreis niedriger
war (Bundesfinanzhof, Az. VI R 51/11).
Unternehmer
Unternehmen müssen Rechnungen und Belege statt 10 Jahre nur 8
Jahre aufbewahren, ab 2015 nur noch 7 Jahre. Prüfen Sie rechtzeitig,
welche Belege Sie aussortieren können.
Elterngeld
für ab dem 1. Januar geborene Kinder
Für die Höhe des
Elterngeldes ist in der Regel die Steuerklasse maßgeblich, die
sieben Monate lang vor der Geburt des Kindes auf der Steuerkarte
gestanden hat. Wechseln Sie rechtzeitig die Steuerklasse. Wer den
Großteil der Elternzeit nehmen will, sollte die Klasse III oder
zumindest die IV haben. Die Klasse III bringt das höchste
Elterngeld.
Wer 2013 in Rente geht, erhält nur noch 34 Prozent der Rente steuerfrei. Ein höherer Prozentsatz bleibt steuerfrei, wenn Sie eine Hinterbliebenenrente oder eine Altersrente im Anschluss an eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Dann zählt die Rente des Verstorbenen oder die vorherige eigene Rente mit.
Altersentlastungsbetrag
für andere Einkünfte
Am 2. Januar 1948 bis 1. Januar 1949
Geborene erhalten nur noch 27,2 Prozent Altersentlastungsbetrag,
maximal 1 292 Euro im Jahr. Sind Sie als Ehepartner beide mindestens
65, sollten Sie Ihre Nebeneinkünfte etwa aus Kapitalerträgen oder
Mieteinnahmen so verteilen, dass jeder den Altersentlastungsbetrag
ausnutzt.
Versorgungsfreibetrag
Von neuen Firmen-/Beamtenpensionen auf Steuerkarte sind nur noch
27,2 Prozent steuerfrei, maximal 2 040 Euro plus 612 Euro Zuschlag im
Jahr. Erhalten Sie eine Pension als Hinterbliebener, gilt der
steuerfreie Betrag des Verstorbenen, nicht der eigene Pensionsbeginn.
Porto.
15 Jahre lang kostete der Standardbrief bis 20 Gramm 55 Cent Porto.
Jetzt will die Deutsche Post drei Cent mehr. Maxibriefe bis 1000
Gramm kosten statt bisher 2,20 Euro künftig 2,40 Euro Porto. Weitere
Änderungen gibt es betreffend Infopost, Bücher- und Warensendungen.
Praxisgebühr.
Ab Januar fällt die 10-Euro-Gebühr pro Quartal weg und wird sowohl
beim Arzt als auch beim Zahnarzt nicht mehr erhoben. Auch der
Facharztbesuch bedarf nun keiner Überweisung mehr.
Rundfunkbeitrag.
Künftig zahlt jeder Haushalt 17,98 Euro pro Monat, egal ob er ein
Rundfunkempfangsgerät besitzt oder nicht. Schwerbehinderte mit dem
Zeichen "RF" im Ausweis zahlen einen ermäßigten Beitrag
von 5,99 Euro. Bezugsberechtigte von Sozialleistungen wie Bafög, ALG
II oder Sozialhilfe können sich von der Zahlung befreien lassen.
Betreuungsplatz.
Ab 1. August haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz für Kinder zwischen einem und drei Jahren. Kann die
Stadt keine Betreuung gewährleisten, haben die Eltern ein Recht auf
Schadenersatz.
Betreuungsgeld
Eltern, die eine staatlich geförderte Betreuung nicht in Anspruch
nehmen, sollen für Kinder bis drei Jahre auf Antrag ab 1. August
monatlich 100 Euro bekommen - auch dann, wenn beide Elternteile
Vollzeit arbeiten. Später soll die Summe auf 150 Euro aufgestockt
werden.
Elterngeld
Für Kinder, die ab dem 1. Januar geboren werden, gibt es weniger
Elterngeld. Bei der Berechnung werden einheitlich 21 Prozent vom
Bruttoverdienst abgezogen. Auf der Lohnsteuer eingetragene
Freibeträge werden nicht mehr berücksichtigt. Bei der Berechnung
des Elterngelds zählt künftig nur noch die Steuerklasse, die zwölf
Monate vor Geburtsmonat überwiegt.
Kindesunterhalt
Die Unterhaltssätze gemäß Düsseldorfer Tabelle bleiben
unverändert. Unterhaltspflichtige dürfen aber mehr von ihrem Geld
behalten, real könnte der Unterhalt für Kinder somit sinken. Der
Selbstbehalt beispielsweise für arbeitslose Unterhaltspflichtige
beträgt statt 770 nun 800 Euro im Monat.
Patientenrechte
Jede Behandlung bedarf der vorhergehenden Einwilligung des Patienten.
Sie haben nun gesetzlich das Recht, Einsicht in alle
Behandlungsunterlagen zu nehmen. Vermutet der Patient einen
Behandlungsfehler, kann er bei seiner Krankenkasse ein Gutachten
fordern. Für sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
muss der Arzt einen schriftlichen Kostenvoranschlag unterbreiten,
versäumt er das, muss der Patient nicht zahlen.
Pflegebeiträge
Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung wird von 1,95 auf
2,05 Prozent, für Kinderlose über 23 Jahre auf 2,3 Prozent
angehoben. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 3937,50 Euro/Monat.
Rentner müssen den kompletten Beitrag aus eigener Tasche
finanzieren. Für private Pflegezusatzversicherungen gibt es einen
staatlichen Zuschuss von 60 Euro im Jahr, wenn der
Versicherungsnehmer jährlich mindestens 120 Euro an Beiträgen zur
Pflegetagegeldversicherung einzahlt.
Regelbedarfssätze
Die Grundsicherung im Alter und bei Arbeitslosigkeit wird monatlich
um acht Euro erhöht, ein alleinstehender Erwachsener erhält künftig
382 Euro. Die Sätze für die anderen Mitglieder einer
Bedarfsgemeinschaft werden anteilig erhöht.
Rentenbeiträge
Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt um 0,7 auf 18,9
Prozentpunkte. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 5800 Euro
(West) bzw. 4900 Euro (Ost) im Monat.
Schwerbehinderte
Neue Ausweise im Scheckkartenformat können beim zuständigen
Versorgungsamt beantragt werden und sollen auch in Englisch und in
Blindenschrift beschrieben sein. Die alten Papier-Ausweise bleiben
jedoch gültig.
Versicherungswechsel
Die Versicherungspflichtgrenze wird von 50 850 auf 52 200 Euro
angehoben. Das Mindesteinkommen ist Voraussetzung für einen Wechsel
zur Privaten Krankenversicherung.
Altersvorsorge
In Form einer steuerlichen Förderung sind Aufwendungen zur
Altersvorsorge als "Sonderausgaben" in Höhe von 24 000
Euro (gemeinsam veranlagte Ehegatten 48 000 Euro) absetzbar. Im Laufe
des Jahres soll zudem eine Mindestrente eingeführt werden. Die
staatlich geförderte Vorsorge mit Wohneigentum ("Wohnriestern")
soll flexibler werden.
Doppelte
Haushaltsführung
Statt der ortsüblichen Vergleichsmiete sollen
künftig die tatsächlichen Mietkosten für Dienstwohnungen absetzbar
sein, die Höchstgrenze soll bei 1000 Euro pro Monat liegen.
Lohnsteuerkarte
Arbeitgeber haben bis Jahresende Zeit, die relevanten Daten für das
papierlose Verfahren namens "ELStAM" (Elektronische
Lohnsteuer-Abzugs-Merkmale) an die Finanzämter zu melden.
Arbeitnehmer müssen die Eintragungen kontrollieren und diverse
Freibeträge für 2013 neu beantragen.
Umzug
Berufsbedingte Umzüge können Alleinstehende pauschal mit 687 Euro,
Verheiratete mit 1374 Euro absetzen. Ab 1. August erhöhen sich die
Pauschalen auf 695 bzw. 1390 Euro.
Veranlagung.
Für die Steuererklärung 2012 können Ehepaare letztmalig statt der
gemeinsamen die getrennte Veranlagung wählen. Die Option ist ab 2013
ersatzlos gestrichen. Paare können dann nur noch wie Singles eine
Einzelveranlagung nach Grundtarif wählen. Der Splittingtarif für
Verheiratete bleibt erhalten.
Führerscheine
Ab dem 19. Januar ausgestellte Führerscheine gelten nur noch 15
Jahre und müssen danach gegen neue Dokumente eingetauscht werden.
Alte Führerscheine sind bis 2033 von der Tauschpflicht befreit.
Zudem kommt es zu einer Neuordnung der Führerscheinklassen.
Parkgebühren
Das Überschreiten der Parkdauer wird ab 1. April um jeweils fünf
Euro teurer.
Partikelfilter
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat die Förderung
verlängert, allerdings gibt es auf Antrag für die Umrüstung nur
noch einen Zuschuss von 260 Euro (bisher 330 Euro).
Bundesschatzbriefe
Die Bundesfinanzagentur wird keine Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze und Tagesanleihen mehr anbieten. Das Bundesfinanzministerium begründet die Abschaffung dieser Produkte mit Kosteneinsparungen.
Immobilienfonds
Anleger müssen ihre Fonds künftig 24 Monate halten, bevor sie die
Anteile wieder zurückgeben dürfen, erklärt der Bundesverband
Investment und Asset Management BVI in Frankfurt am Main. Zudem muss
der Anleger bereits zwölf Monate vor der beabsichtigten Rückgabe
unwiderruflich erklären, dass er seine Anteile zurückgeben will.
Allerdings gelten beide Fristen nur für Anteilsrückgaben von mehr
als 30 000 Euro pro Kalenderhalbjahr.
Diverse Änderungen
müssen noch vom Bundesrat und zum Teil noch vom Bundestag
verabschiedet werden.
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