Freitag, 18. Januar 2013

Steuerliche Änderungen 2013


Die gute Nachricht für 2013 zuerst!
Alle zahlen etwas weniger Steuern, weil der Grundfreibetrag steigt. 
Zudem bleibt mehr für die Altersvorsorge und das Ehrenamt steuerfrei.

Denn der Grundfreibetrag für Steuerzahler muss steigen, damit das Existenzminimum steuerfrei bleibt. 
Der Grundfreibetrag erhöht sich nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz von 8 004 auf 8 130 Euro und im Jahr 2014 um weitere 224 Euro. 

Auch der Steuertarif soll angepasst werden, damit von Lohnerhöhungen mehr im Portmonee bleibt. 

Auf geringere Freibeträge dagegen müssen sich Berufstätige einstellen, die 2013 in Rente gehen. 
Schon länger ist klar, dass der steuerfreie Anteil jedes Jahr sinkt. 

Mehr versteuern müssen auch junge Menschen, die den Bundesfreiwilligendienst oder freiwilligen Wehrdienst beginnen. 

Das Finanzamt wird in 2013 mehr Beiträge für die Basisvorsorge im Alter anerkennen. Die Höchstbeiträge sollen von 20 000 auf 24 000 Euro im Jahr steigen. Für Ehepaare sind insgesamt 48 000 Euro drin. Davon zählen im neuen Jahr 76 Prozent, 2 Prozent mehr als 2012. Das sind maximal 18 240 Euro (Ehepaare 36 480 Euro) im Jahr. Damit bleibt von den gesetzlichen Rentenbeiträgen etwas mehr steuerfrei.

Beispiel: Ein Angestellter mit 5 000 Euro Bruttolohn im Monat kann nun 2 949 Euro im Jahr 2013 abziehen. Das bringt ihm 55 Euro mehr Steuerersparnis gegenüber 2012.

Vorsorge
Eine wichtige Verbesserung gibt es für alle, die eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits­versicherung abgeschlossen haben. Sie dürfen ihre Beiträge zusammen mit den anderen Basisbeiträgen fürs Alter geltend machen. Zudem können sie mehr steuerfrei in eine Rürup-Altersvorsorge bis zum neuen Höchstbeitrag von 24 000 Euro investieren. Hier müssen allerdings Arbeitnehmer den Renten­versicherungsbeitrag einberechnen.

Beispiel: Ein Alleinstehender mit 50 000 Euro Bruttolohn im Jahr kann bis zu 14 550 Euro Beiträge für die Rürup- und BU-Policen absetzen: 24 000 Euro Förderhöchstbetrag minus 18,9 Prozent Rentenbeitrag von 50 000 Euro. Als Sonderausgaben zählen 76 Prozent davon - das sind bis zu 11 058 Euro. Schöpft er das voll aus, zahlt er 2013 dafür 4 010 Euro weniger Steuern inklusive Soli.

Erste Wahl vor Rürup bleibt nach wie vor ein Riester-Vertrag. 
Auch hier fördert der Staat mit Steuer­vorteilen und Zulagen.
Tipp: Rürup- und BU-Beiträge sind aber nur anerkannt, weil sich der Vertrag nicht vererben lässt. Auch darf das angesparte Kapital bei Rentenbeginn nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern nur als lebenslange Rente. 

Mehr für Trainer und im Ehrenamt

Im Jahr 2013 können ehrenamtliche Helfer in Vereinen und Organisationen 220 Euro mehr Entschädigung erhalten, ohne dafür Steuern zu zahlen - insgesamt 720 Euro im Jahr. Für Rettungssanitäter und ähnliche Ehren­amtler steigt die abgabenfreie Grenze um 300 Euro auf 2 400 Euro im Jahr, sodass Vereine die Beträge anpassen können.

Beispiel: Ein Trainer hat in diesem Jahr 12 x 175 Euro als Entschädigung bekommen und erhielt 12 x 75 Euro als Minijob vergütet. Der Verein sollte die Beträge für 2013 anpassen: 12 x 200 Euro als Entschädigung zahlen und 12 x 50 Euro als Minijob. Damit spart er für den Verein fast 100 Euro Abgaben im Jahr.
Privatversicherte sollten gut rechnen

Aufpassen müssen Berufstätige, die privat krankenversichert sind. Noch stärker als früher kann es von Nachteil sein, wenn sie sich einen Teil des Beitrags erstatten lassen und ihre Krankheitskosten selbst übernehmen. Denn dann können sie weniger Beiträge geltend machen. 
Inzwischen erfasst das Finanz­amt die Erstattungen sehr genau, weil die Versicherer alles melden müssen.

Beispiel: Eine Privatversicherte zahlt 3 000 Euro für die Basisvorsorge in der Kranken- und Pflege­versicherung. Das bringt ihr bei 42 Prozent Grenzsteuersatz inklusive Soli 1 330 Euro Steuerersparnis. Reicht sie ihre Arztkosten von über 400 Euro bei ihrer Kasse nicht ein, erstattet die Kasse zwar 600 Euro Beitrag. Doch das lohnt sich für die Frau nicht: Im Gegenzug rechnet das Finanzamt die Erstattung an, sodass ihre Steuerlast um 266 Euro steigt. Die Arztkosten selbst bringen auch keine Steuerersparnis, weil ihr zumutbarer Eigenanteil 3 000 Euro beträgt.

Höherer Rentenanteil steuerpflichtig
Wer 2013 in Rente geht, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern. Wenn keine weiteren Einkünfte dazukommen, bleiben diese Rentenbeträge im Monat steuerfrei:So viel Rente bleibt 2013 steuerfrei (Euro)

Steuerfrei fahren mit Elektroauto
Aufatmen können Fahrer, deren Auto vor dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassen wurde. Ihnen droht vor­erst keine höhere Kfz-Steuer. Wie bisher wird nach Euro-Norm und Hubraum besteuert, weil die Ermitt­lung der CO2-Werte zu aufwendig ist. Steuerfrei fahren Elektroautos - neuerdings zehn Jahre lang statt nur fünf.

Elterngeld. 
Erwarten Sie ein Kind, sollten Sie die Steuerklassen für das Elterngeld optimieren. Der Elternteil, der das Geld bekommen soll, sollte mindestens sieben Monate vor der Geburt die Steuerklasse III haben.

Altersvorsorge. 
Sie können jetzt mehr steuerfrei in einen Rürup-Rentenvertrag und eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Der Rürup-Vertrag empfiehlt sich, wenn Sie demnächst in Rente gehen. Sie müssen bei Auszahlung weniger versteuern als Jüngere.

Krankenversicherung. 
Bevor Sie sich Krankenkassenbeiträge erstatten lassen, sollten Sie mit einem Steuerprogramm prüfen, ob Ihre Steuerlast dadurch höher ist als der Vorteil durch die Erstattung. Denn Sie können dann weniger absetzen.


Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag steigt von 8 004 Euro im Jahr auf 8 130 Euro, 2014 auf 8 354 Euro. Erst wenn Ihre steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag über­steigen, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben.

Ehrenamt oder Übungsleiter 
Für Übungsleiter in gemeinnützigen Vereinen oder Organisationen sind 2 400 Euro (bisher 2 100 Euro) im Jahr steuerfrei, für ehrenamtliche Helfer 720 Euro (bisher 500 Euro). Übersteigt Ihre Entschädigung den Freibetrag, sollten Sie das Geld an den Verein spenden. Mit dem Spendenbeleg können Sie die Spende als Sonderausgaben geltend machen.

Eingetragene Lebenspartner
Sie können sich wie Ehepaare gegenseitig Immobilien schenken, ohne dass sie Grunderwerbsteuer zahlen müssen. Das gilt rückwirkend ab August 2001 in allen noch offenen Fällen. Ob Sie auch den Splittingtarif wie Ehepaare bekommen, muss das Bundesverfassungsgericht noch entscheiden (Az. 2 BvR 909/06 und 2 BvR 288/07).

Minijob oder Midijob 
Minijobber dürfen statt 400 bis zu 450 Euro im Monat verdienen. Sie sind jetzt automatisch rentenversichert. Midijobber mit reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen dürfen bis zu 850 Euro im Monat verdienen. Haben Sie als Midijobber bisher 450 Euro im Monat verdient, wird Ihr Einkommen 2013 sozialabgabefrei. Sie können in der Sozial­versicherungspflicht bleiben und dadurch Anspruch auf Erwerbs­minderungsrente und Rehaleistungen erwerben.

Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung 
Auch an Versicherer im EU-Ausland, Liechtenstein, Norwegen und Island geleistete Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zählen. Achtung! Boni wegen gesundheitsbewussten Verhaltens und Beitragserstattungen können Ihre Steuerlast erhöhen, weil Sie im Gegenzug weniger Beiträge abziehen können. Die Kassen müssen solche Erstattungen ans Finanzamt melden.

Pflegepauschbetrag 
Wer einen schwerstpflegebedürftigen Angehörigen im EU-Ausland, Liechtenstein, Norwegen oder Island pflegt, kann 924 Euro Pflegepauschbetrag geltend machen. Alternativ können Sie stattdessen Ihre Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen abrechnen, müssen sich dann aber einen zumutbaren Eigenanteil anrechnen lassen.

Unterhalt für gesetzlich Unter­haltsberechtigte
Auch wenn Unterhaltsempfänger ein angemessenes Hausgrund­stück haben, kann der Zahler den Unterhalt steuerlich absetzen. Die bisherige Regel wird gesetzlich festgeschrieben. Ein Vermögen von 15 500 Euro ist ebenfalls erlaubt. Zusätzlich zum Unterhalt von bis zu 8 004 Euro im Jahr können Sie Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für den Unterstützten absetzen. Lebt er in Ihrem Haushalt, müssen Sie Ihre Ausgaben nicht mit Überweisungen belegen.

Steuererklärung 2013 für Ehepaare
Für Ehepaare ist neben der gemeinsamen Veranlagung nur noch die Einzelveranlagung möglich. Die besondere Veranlagung im Jahr der Heirat fällt ganz weg. Ist die Einzelveranlagung für Sie günstiger, sollte derjenige Ausgaben für Spenden und andere steuerlich anerkannte Posten bezahlen, bei dem sie sich steuerlich besser auswirken.

Steuerberater
Die Gebühr für Steuerberater wird um rund 16 Prozent erhöht. Gebühren, die Sie als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen können, sollte der Berater separat ausweisen.

Kfz-Steuer
Elektroauto, Nutz- und Leichtfahrzeuge der Klassen N1 und L sind zehn (bisher fünf) Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Die Steuerbefreiung erhalten Sie auch, wenn Ihr Auto im Ausland zugelassen wurde.

Beiträge für gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerke, Rürup-Verträge 
Für die Basisvorsorge im Alter von maximal 24 000 Euro (Ehepaare 48 000 Euro) erkennt das Finanzamt 76 Prozent an, 2012 waren von höchstens 20 000 Euro (Ehepaare 40 000 Euro) 74 Prozent im Jahr anerkannt. Neuerdings können Sie auch Beiträge für eine separate Berufs­unfähigkeitsversicherung zusammen mit den anderen Basisbeiträgen für die Altersvorsorge geltend machen. Bedingung ist, dass eine lebenslange BU-Rente gezahlt wird.

Firmenrente, Direkt­versicherung, Pensionskasse, -fonds
2013 können Arbeitnehmer für eine Altersvorsorge über den Arbeitgeber ohne Steuern und Sozialabgaben bis zu 2 784 Euro (2012: 2 688 Euro) einzahlen. Bis zu diesen Beträgen können Sie von Ihrem Gehalt abgabenfrei in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Der Chef muss Ihnen hierfür eine Möglichkeit anbieten.

Bundesfreiwilligendienst (Bufdis) oder Freiwilliger Wehr­dienst
Bezüge für unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung, besondere Zuwendungen und Wehrdienstzuschlag sind steuerpflichtig. Steuerfrei bleiben wie bisher schon das Taschengeld und der Wehrsold. Sie sollten Belege für Werbungskosten wie zum Beispiel für Fahrt­kosten sammeln. Denn Steuern werden erst dann fällig, wenn Ihre Einkünfte im Jahr den Grundfreibetrag übersteigen (siehe oben).

Umzug aus beruflichen Gründen 
Die Umzugskostenpauschale steigt auf 687 Euro (Ehepaare 1 374 Euro), ab August 2013 auf 695 Euro (Ehepaare 1 390 Euro), für Mitziehende auf 303 Euro, ab August auf 306 Euro. Unterrichtskosten für Ihre Kinder können Sie bis zu 1 732 Euro geltend machen, ab August bis zu 1 752 Euro. Darüber hinaus zählen auch Kosten für Umzugsfirma und Wohnungssuche.

Firmenwagen
Arbeitnehmer, die einen Hybrid- oder Elektrowagen vom Chef auch privat nutzen, müssen 1 Prozent des Bruttolistenpreises abzüglich der höheren Kosten für die Batterie (maximal 10 000 Euro im Jahr) versteuern. Fahren Sie einen Gebrauchtwagen, sollten Sie Ihren Steuer­bescheid offenhalten. Es ist fraglich, ob der Listenpreis des Neuwagens gelten darf, wenn der Kaufpreis niedriger war (Bundes­finanzhof, Az. VI R 51/11).

Unternehmer
Unternehmen müssen Rechnungen und Belege statt 10 Jahre nur 8 Jahre aufbewahren, ab 2015 nur noch 7 Jahre. Prüfen Sie rechtzeitig, welche Belege Sie aussortieren können.

Elterngeld für ab dem 1. Januar geborene Kinder
Für die Höhe des Elterngeldes ist in der Regel die Steuerklasse maßgeblich, die sieben Monate lang vor der Geburt des Kindes auf der Steuerkarte gestanden hat. Wechseln Sie rechtzeitig die Steuerklasse. Wer den Großteil der Elternzeit nehmen will, sollte die Klasse III oder zumindest die IV haben. Die Klasse III bringt das höchste Elterngeld.

Rentenfreibetrag 
Wer 2013 in Rente geht, erhält nur noch 34 Prozent der Rente steuerfrei. Ein höherer Prozentsatz bleibt steuerfrei, wenn Sie eine Hinterbliebenenrente oder eine Altersrente im Anschluss an eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Dann zählt die Rente des Verstorbenen oder die vorherige eigene Rente mit.

Altersentlastungsbetrag für andere Einkünfte
Am 2. Januar 1948 bis 1. Januar 1949 Geborene erhalten nur noch 27,2 Prozent Altersentlastungsbetrag, maximal 1 292 Euro im Jahr. Sind Sie als Ehepartner beide mindestens 65, sollten Sie Ihre Nebeneinkünfte etwa aus Kapitalerträgen oder Mieteinnahmen so verteilen, dass jeder den Altersentlastungsbetrag ausnutzt.

Versorgungsfreibetrag
Von neuen Firmen-/Beamtenpensionen auf Steuerkarte sind nur noch 27,2 Prozent steuerfrei, maximal 2 040 Euro plus 612 Euro Zuschlag im Jahr. Erhalten Sie eine Pension als Hinterbliebener, gilt der steuerfreie Betrag des Verstorbenen, nicht der eigene Pensionsbeginn.

Porto. 
15 Jahre lang kostete der Standardbrief bis 20 Gramm 55 Cent Porto. Jetzt will die Deutsche Post drei Cent mehr. Maxibriefe bis 1000 Gramm kosten statt bisher 2,20 Euro künftig 2,40 Euro Porto. Weitere Änderungen gibt es betreffend Infopost, Bücher- und Warensendungen.

Praxisgebühr. 
Ab Januar fällt die 10-Euro-Gebühr pro Quartal weg und wird sowohl beim Arzt als auch beim Zahnarzt nicht mehr erhoben. Auch der Facharztbesuch bedarf nun keiner Überweisung mehr.

Rundfunkbeitrag. 
Künftig zahlt jeder Haushalt 17,98 Euro pro Monat, egal ob er ein Rundfunkempfangsgerät besitzt oder nicht. Schwerbehinderte mit dem Zeichen "RF" im Ausweis zahlen einen ermäßigten Beitrag von 5,99 Euro. Bezugsberechtigte von Sozialleistungen wie Bafög, ALG II oder Sozialhilfe können sich von der Zahlung befreien lassen.

Betreuungsplatz.
Ab 1. August haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder zwischen einem und drei Jahren. Kann die Stadt keine Betreuung gewährleisten, haben die Eltern ein Recht auf Schadenersatz.

Betreuungsgeld
Eltern, die eine staatlich geförderte Betreuung nicht in Anspruch nehmen, sollen für Kinder bis drei Jahre auf Antrag ab 1. August monatlich 100 Euro bekommen - auch dann, wenn beide Elternteile Vollzeit arbeiten. Später soll die Summe auf 150 Euro aufgestockt werden.

Elterngeld
Für Kinder, die ab dem 1. Januar geboren werden, gibt es weniger Elterngeld. Bei der Berechnung werden einheitlich 21 Prozent vom Bruttoverdienst abgezogen. Auf der Lohnsteuer eingetragene Freibeträge werden nicht mehr berücksichtigt. Bei der Berechnung des Elterngelds zählt künftig nur noch die Steuerklasse, die zwölf Monate vor Geburtsmonat überwiegt.

Kindesunterhalt
Die Unterhaltssätze gemäß Düsseldorfer Tabelle bleiben unverändert. Unterhaltspflichtige dürfen aber mehr von ihrem Geld behalten, real könnte der Unterhalt für Kinder somit sinken. Der Selbstbehalt beispielsweise für arbeitslose Unterhaltspflichtige beträgt statt 770 nun 800 Euro im Monat.

Patientenrechte
Jede Behandlung bedarf der vorhergehenden Einwilligung des Patienten. Sie haben nun gesetzlich das Recht, Einsicht in alle Behandlungsunterlagen zu nehmen. Vermutet der Patient einen Behandlungsfehler, kann er bei seiner Krankenkasse ein Gutachten fordern. Für sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) muss der Arzt einen schriftlichen Kostenvoranschlag unterbreiten, versäumt er das, muss der Patient nicht zahlen.

Pflegebeiträge
Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung wird von 1,95 auf 2,05 Prozent, für Kinderlose über 23 Jahre auf 2,3 Prozent angehoben. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 3937,50 Euro/Monat. Rentner müssen den kompletten Beitrag aus eigener Tasche finanzieren. Für private Pflegezusatzversicherungen gibt es einen staatlichen Zuschuss von 60 Euro im Jahr, wenn der Versicherungsnehmer jährlich mindestens 120 Euro an Beiträgen zur Pflegetagegeldversicherung einzahlt.

Regelbedarfssätze
Die Grundsicherung im Alter und bei Arbeitslosigkeit wird monatlich um acht Euro erhöht, ein alleinstehender Erwachsener erhält künftig 382 Euro. Die Sätze für die anderen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft werden anteilig erhöht.

Rentenbeiträge
Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt um 0,7 auf 18,9 Prozentpunkte. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 5800 Euro (West) bzw. 4900 Euro (Ost) im Monat.

Schwerbehinderte
Neue Ausweise im Scheckkartenformat können beim zuständigen Versorgungsamt beantragt werden und sollen auch in Englisch und in Blindenschrift beschrieben sein. Die alten Papier-Ausweise bleiben jedoch gültig.

Versicherungswechsel
Die Versicherungspflichtgrenze wird von 50 850 auf 52 200 Euro angehoben. Das Mindesteinkommen ist Voraussetzung für einen Wechsel zur Privaten Krankenversicherung.

Altersvorsorge
In Form einer steuerlichen Förderung sind Aufwendungen zur Altersvorsorge als "Sonderausgaben" in Höhe von 24 000 Euro (gemeinsam veranlagte Ehegatten 48 000 Euro) absetzbar. Im Laufe des Jahres soll zudem eine Mindestrente eingeführt werden. Die staatlich geförderte Vorsorge mit Wohneigentum ("Wohnriestern") soll flexibler werden.

Doppelte Haushaltsführung
Statt der ortsüblichen Vergleichsmiete sollen künftig die tatsächlichen Mietkosten für Dienstwohnungen absetzbar sein, die Höchstgrenze soll bei 1000 Euro pro Monat liegen.

Lohnsteuerkarte
Arbeitgeber haben bis Jahresende Zeit, die relevanten Daten für das papierlose Verfahren namens "ELStAM" (Elektronische Lohnsteuer-Abzugs-Merkmale) an die Finanzämter zu melden. Arbeitnehmer müssen die Eintragungen kontrollieren und diverse Freibeträge für 2013 neu beantragen.

Umzug
Berufsbedingte Umzüge können Alleinstehende pauschal mit 687 Euro, Verheiratete mit 1374 Euro absetzen. Ab 1. August erhöhen sich die Pauschalen auf 695 bzw. 1390 Euro.

Veranlagung. 
Für die Steuererklärung 2012 können Ehepaare letztmalig statt der gemeinsamen die getrennte Veranlagung wählen. Die Option ist ab 2013 ersatzlos gestrichen. Paare können dann nur noch wie Singles eine Einzelveranlagung nach Grundtarif wählen. Der Splittingtarif für Verheiratete bleibt erhalten.

Führerscheine
Ab dem 19. Januar ausgestellte Führerscheine gelten nur noch 15 Jahre und müssen danach gegen neue Dokumente eingetauscht werden. Alte Führerscheine sind bis 2033 von der Tauschpflicht befreit. Zudem kommt es zu einer Neuordnung der Führerscheinklassen.

Parkgebühren
Das Überschreiten der Parkdauer wird ab 1. April um jeweils fünf Euro teurer.

Partikelfilter
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat die Förderung verlängert, allerdings gibt es auf Antrag für die Umrüstung nur noch einen Zuschuss von 260 Euro (bisher 330 Euro).

Bundesschatzbriefe
Die Bundesfinanzagentur wird keine Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze und Tagesanleihen mehr anbieten. Das Bundesfinanzministerium begründet die Abschaffung dieser Produkte mit Kosteneinsparungen.

Immobilienfonds
Anleger müssen ihre Fonds künftig 24 Monate halten, bevor sie die Anteile wieder zurückgeben dürfen, erklärt der Bundesverband Investment und Asset Management BVI in Frankfurt am Main. Zudem muss der Anleger bereits zwölf Monate vor der beabsichtigten Rückgabe unwiderruflich erklären, dass er seine Anteile zurückgeben will. Allerdings gelten beide Fristen nur für Anteilsrückgaben von mehr als 30 000 Euro pro Kalenderhalbjahr.

Diverse Änderungen müssen noch vom Bundesrat und zum Teil noch vom Bundestag verabschiedet werden.

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