Donnerstag, 17. Januar 2013

Eltern

Steuerliche Entlastungsmöglichkeit für Eltern
Im Steuerrecht hat sich wieder viel getan.
Eltern von volljährigen Kindern können beispielsweise jetzt vielleicht Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten auch wenn Sie auf Grund hoher Einnahmen des Kindes bisher keinen Anspruch darauf hatten.

Seit 2012 können viel mehr Eltern die Kosten für die Betreuung Ihres Kindes steuerlich geltend machen.

    Familienleistungsausgleich (Kindergeld/Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG, Übertragung der Freibeträge)
    Kinderbetreuungskosten
    Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen
    Pflege- und Betreuungsleistungen
    Schulgeld
    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
    Außergewöhnliche Belastungen i. S. des § 33 EStG
    Unterhaltsaufwendungen i.S. des § 33a Abs. 1 EStG
    Freibetrag i. S. des § 33a Abs. 2 EStG
    Übertragung des Körperbehinderten-Pauschbetrags i.S. des § 33b Abs. 5 EStG
    Vorsorgeaufwendungen i.S. des § 10 Abs.1 Nr. 2 und 3 EStG
    Vergünstigungen im Rahmen der Altersvorsorge nach § 10a EStG / Abschn. XI des EStG („Riester-
    Rente“)

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