Dienstag, 30. Juli 2013

Familienheimfahrten


Die Entfernungspauschale für die (wöchentliche) Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige keine Fahrtaufwendungen zu tragen hatte.

Der BFH führt aus, dass die darin liegende Begünstigung der Verkehrsmittel- und Aufwandsunhängigkeit vom Gesetzgeber bewusst so angelegt und durch umwelt- und verkehrspolitische Lenkungszwecke gerechtfertigt sei.

Das gelte jedoch mitnichten, dass etwaige steuerfrei geleistete Vergütungen für Reisekosten oder andere steuerfreie Sachbezüge keine Berüecksichtigung fänden.
Derartige Arbeitgeberleistungen seien immer auf die Pauschalen anzurechnen, da in solchen Fällen jedenfalls ein vollumfänglicher Werbungskostenabzug nicht geboten ist.



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