Donnerstag, 11. Juli 2013

Eingetragene Lebenspartnerschaften


Der Bundesrat hat erwartungsgemäss in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause endlich dem Gesetz zur steuerlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften zugestimmt.

Somit gilt das Ehegattensplitting künftig auch für die eingetragene Lebenspartnerschaft von Schwulen und Lesben.
Durch das Ehegattensplitting wird die Steuerbelastung verheirateter Paare gesenkt.

Übrigens und nicht ganz unwichtig!
Weil das BVG eine rückwirkende Änderung der Steuergesetze zum 1.8.2001 verlangt hat, gilt genau seit diesem Datum die eingetragene Lebenspartnerschaft.

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Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013

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